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Bau & InstallationKapitel 57Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Teppichfliese: 5705.00.30.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Teppichfliese (5705.00.30.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Teppichfliese unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Teppichfliese Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung einer Teppichfliese hängt von der Herstellungsart der textilen Oberseite ab. Eine genadelte Vliesfliese fällt unter Position 5705, eine getuftete Fliese unter 5703. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Teppichfliese beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Teppichfliese ist im Zolltarif unter folgender Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 57 - TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  • Position: 5705 - Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 5705 0030 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5705 0030 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit der Teppichfliese abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teppichfliese

Der HS-Code für Teppichfliese lautet 5705.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5705.00.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5705.00.30.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5705.00.30.90.0.

Einreihung von Teppichfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Teppichfliese erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b (Mischwaren: maßgebend ist der Stoff, der der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt). Bei einer Teppichfliese mit textiler Oberseite und Kunststoffrücken bestimmt die textile Oberseite das Gepräge.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teppichfliese

Alternative Einreihung

5703.39.91.00.0 8,0 %

Getuftete Teppichfliese aus synthetischen Spinnstoffen (z. B. Polypropylen), Fliesen ≤ 1 m²

Alternative Einreihung

5703.29.91.00.0 8,0 %

Getuftete Teppichfliese aus Nylon/Polyamid, Fliesen ≤ 1 m²

Alternative Einreihung

5703.90.20.90.0 8,0 %

Getuftete Teppichfliese aus anderen Spinnstoffen, Fliesen ≤ 1 m²

Alternative Einreihung

5704.10.00.00.0 8,0 %

Filz-Teppichfliese, ≤ 0,3 m²

Alternative Einreihung

5704.20.00.90.0 8,0 %

Filz-Teppichfliese, > 0,3 bis 1,0 m²

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Teppichfliese (5705) ≠ Getuftete Teppichfliese aus synthetischen Spinnstoffen (z. B. Polypropylen), Fliesen ≤ 1 m² (5703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teppichfliese bleibt die Zolltarifnummer 5705.00.30.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Teppichfliese (5705) ≠ Getuftete Teppichfliese aus Nylon/Polyamid, Fliesen ≤ 1 m² (5703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teppichfliese bleibt die Zolltarifnummer 5705.00.30.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Teppichfliese (5705) ≠ Getuftete Teppichfliese aus anderen Spinnstoffen, Fliesen ≤ 1 m² (5703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teppichfliese bleibt die Zolltarifnummer 5705.00.30.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Positionen innerhalb des Kapitels 57 kommen auch Einreihungen in anderen Kapiteln in Betracht, wenn die Ware keine textile Oberseite aufweist.

Alternative Einreihung

5703.39.91.00.0 8,0 %

Getuftete Teppichfliese aus synthetischen Spinnstoffen (z. B. Polypropylen), Fliesen ≤ 1 m²

Alternative Einreihung

5703.29.91.00.0 8,0 %

Getuftete Teppichfliese aus Nylon/Polyamid, Fliesen ≤ 1 m²

Alternative Einreihung

5703.90.20.90.0 8,0 %

Getuftete Teppichfliese aus anderen Spinnstoffen, Fliesen ≤ 1 m²

Alternative Einreihung

5704.10.00.00.0 8,0 %

Filz-Teppichfliese, ≤ 0,3 m²

Alternative Einreihung

5704.20.00.90.0 8,0 %

Filz-Teppichfliese, > 0,3 bis 1,0 m²

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teppichfliese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Teppichfliese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8151/24-15705.00.30.90.0
Fußbodenbelag, sog. Anlaut-Bodenfliesen - quadratische Fliese 33×33 cm, Schauseite aus genadeltem und bedrucktem Vliesstoff aus Polyester, Rückseite aus geprägtem Zellkunststoff (Latex)
DEBTI7406/24-15703.31.00.00.0
Kunstrasenfliese, getuftet, 30×30 cm, Flor aus Polyethylen/Polypropylen
DEBTI42465/24-15703.31.00.00.0
Kunstrasenfliese, getuftet, 30×30 cm, Flor aus Polyethylen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Teppichfliese

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Teppichfliese. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Teppichfliesen

Welche Zolltarifnummer hat Teppichfliese?

Die Zolltarifnummer für Teppichfliese lautet 5705.00.30.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für textile Fußbodenbeläge aus genadeltem Vliesstoff mit synthetischer Oberseite, die nicht getuftet oder beflockt sind. Die Einreihung basiert auf der verbindlichen Zolltarifauskunft DEBTI8151/24-1.

Welchen HS-Code hat Teppichfliese?

Der HS-Code (6-stellig) für Teppichfliese lautet 570500. Er umfasst andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen, die nicht unter die spezifischeren Positionen 5701 bis 5704 fallen. Die ersten sechs Ziffern sind international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Teppichfliese?

Der Drittlandszollsatz für Teppichfliese (5705.00.30.90.0) beträgt 8,0 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Teppichfliese zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung hängt von der Herstellungsart der textilen Oberseite ab. Eine genadelte Vliesfliese fällt unter Position 5705, eine getuftete Fliese unter 5703 (z. B. 5703.39.91.00.0) und eine Filzfliese unter 5704. Als Alternative kommt auch die Einreihung als Kunststoffbodenbelag (3918) in Betracht, wenn die textile Oberseite fehlt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Teppichfliese verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Teppichfliese?

Für Teppichfliese (5705.00.30.90.0) gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) für bestimmte Verwendungen. Bei der Ausfuhr sind Beschränkungen (Code 467), Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Code 735) und eine Ausfuhrgenehmigung (Code 473) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Teppichfliese?

Die vollständige Zolltarifnummer für Teppichfliese ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5705.00.30.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (570500), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (57050030) und dem 10-stelligen TARIC-Code (5705003090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Teppichfliese?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die Position 5705 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Produktvarianten oder geänderten Materialzusammensetzungen.

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