Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung eines Bogens hängt von seiner konkreten Beschaffenheit und seinem Verwendungszweck ab. Bogenzubehör wie Pfeile, Sehnen oder Nockpunktbegrenzer fallen ebenfalls unter diese Nummer. Prüfen Sie die genauen Eigenschaften Ihres Produkts mit unserem Klassifizierungstool.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bogen
Der HS-Code für Bogen lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Bogen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 und AV 6 wird der Bogen in die Position 9506 (Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sportarten) und dort in die Unterposition 9506 99 (andere) eingereiht. Bogenschießen ist eine eigenständige Sportart, daher fallen Bögen unter Kapitel 95 und nicht als Waffe in Kapitel 93.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bogen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpielzeugbögen (Spielzeugwaffen aus Kunststoff) – TARIC 9503.00.81.90.0 | 9503.00.81.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waffen (Armbrüste, Federdruckwaffen) – Position 9304 | 9304.00.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungBögen als Teile von Armbrustpistolen | 9305.99.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bogen (9506) ≠ Spielzeugbögen (Spielzeugwaffen aus Kunststoff) – TARIC 9503.00.81.90.0 (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bogen (9506) ≠ Andere Waffen (Armbrüste, Federdruckwaffen) – Position 9304 (9304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bogen (9506) ≠ Bögen als Teile von Armbrustpistolen (9305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bogen bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Folgende Einreihung außerhalb von Kapitel 95 ist fachlich möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpielzeugbögen (Spielzeugwaffen aus Kunststoff) – TARIC 9503.00.81.90.0 | 9503.00.81.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waffen (Armbrüste, Federdruckwaffen) – Position 9304 | 9304.00.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungBögen als Teile von Armbrustpistolen | 9305.99.00.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bogen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bogen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14603/16-1 | Nockpunktbegrenzer aus Messing und Teflon für Sportbögen | 9506.99.90.00.0 |
| DE14601/16-1 | Pfeilauflage (Super Rest) aus Kunststoff für Sportbögen | 9506.99.90.00.0 |
| DE14595/16-1 | Flämische Sehne für Bogensport, Polyester | 9506.99.90.00.0 |
| DE14615/16-1 | Standard Carbonpfeil für Bogenschießen | 9506.99.90.00.0 |
| DEBTI6973/20-1 | Bogen für Armbrustpistole (als Teil/Ersatzteil für Armbrust) | 9506.99.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Bogen inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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