Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Bollerwagen ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge
Hinweis zur Einreihung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bollerwagen
Der HS-Code für Bollerwagen lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.
Einreihung von Bollerwagen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bollerwagen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3b, da Bollerwagen aus verschiedenen Materialien bestehen können. Die Hauptfunktion (Transport von Lasten durch Ziehen) bestimmt die Position 8716.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bollerwagen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKinderwagen (Position 8715) | 8715.00.10.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Kinderwagen | 8715.00.90.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungManuelle Palettenhubwagen | 8427.90.00.01.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSpielzeug | 9503.00.00.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bollerwagen (8716) ≠ Kinderwagen (Position 8715) (8715) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bollerwagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bollerwagen (8716) ≠ Teile von Kinderwagen (8715) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bollerwagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bollerwagen (8716) ≠ Manuelle Palettenhubwagen (8427) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bollerwagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Bauformen von Handwagen können auch in andere Kapitel eingereiht werden. Die folgende Option liegt außerhalb der Position 8716.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKinderwagen (Position 8715) | 8715.00.10.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Kinderwagen | 8715.00.90.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungManuelle Palettenhubwagen | 8427.90.00.01.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSpielzeug | 9503.00.00.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bollerwagen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bollerwagen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23475/16-1 | Bollerwagen mit Stahlrohrgestell, Nylonbehälter, 4 Rädern, max. 100 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DE8438/14-1 | Bollerwagen/Handwagen, 4-rädrig, Metallgestell, max. 100 kg Zuladung | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI34122/20-1 | Bollerwagen/Transportwagen, Stahl, Polyesterbezug, 4 Kunststoffräder | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI35235/21-1 | Bollerwagen/Ziehwagen, Wanne aus unedlem Metall | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI57941/24-1 | Bollerwagen/Ziehwagen, Metallwanne, Kunststoffräder | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI21400/20-1 | Bollerwagen Cruiser, Alurahmen, faltbar | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI31900/18-1 | Bollerwagen/Ziehwagen, Holzaufbau, schließt Position 9503 aus | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI31903/18-1 | Bollerwagen/Ziehwagen, Metallwanne, schließt Position 9503 aus | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI26592/17-1 | Bollerwagen, Stahlrohrgestell, Nylondach, 4 Vollgummiräder | 8716.80.00.00.0 |
| DE15536/16-1 | Bollerwagen, lackiertes Metall, max. 550 kg Zuladung | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI26590/17-1 | Bollerwagen, Polyesterdach, Mehrschichtholz-Seitenteile, 180 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI51332/19-1 | Bollerwagen, Stahlrohrgestell, Nylontasche, 100 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI8292/23-1 | Bollerwagen, Stahlrohrgestell, Nylongewebe-Korpus, faltbar | 8716.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Bollerwagen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Bollerwagen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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