Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kunsthandwerk gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionStatuetten und andere keramische Ziergegenstände6913
- Unterpositionandere691390
- Kombinierte Nomenklaturandere69139093
- Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden69139093
- Zolltarifnummerhandgearbeitet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunsthandwerk
Der HS-Code für Kunsthandwerk lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.10.0.
Einreihung von Kunsthandwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kunsthandwerk erfolgt nach AV 1 und AV 3b des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist das charakterbestimmende Material. Bei keramischen Ziergegenständen ist dies der keramische Stoff, der zur Position 6913 führt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunsthandwerk
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStatuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan, handgearbeitet | 6913.10.00.10.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungStatuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet | 6913.90.10.10.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungZiergegenstände aus tropischem Holz, handgearbeitet, andere | 4420.90.91.19.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungStatuetten und andere Ziergegenstände aus Holz | 4420.19.00.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungStatuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere, handgearbeitet | 6913.90.98.10.0 | 6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunsthandwerk (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan, handgearbeitet (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunsthandwerk bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunsthandwerk (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunsthandwerk bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunsthandwerk (6913) ≠ Ziergegenstände aus tropischem Holz, handgearbeitet, andere (4420) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunsthandwerk bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn das Material nicht keramisch ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZiergegenstände aus tropischem Holz, handgearbeitet, andere | 4420.90.91.19.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungStatuetten und andere Ziergegenstände aus Holz | 4420.19.00.00.0 | 6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunsthandwerk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4713/09-1 | Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Steingut oder feinen Erden, handgearbeitet | 6913.90.93.10.0 |
| DE4712/09-1 | Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Steingut oder feinen Erden, handgearbeitet | 6913.90.93.10.0 |
| DE4718/09-1 | Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, aus Steingut oder feinen Erden, handgearbeitet | 6913.90.93.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6 % | Drittlandszoll |
| USA | 6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Kunsthandwerk
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kunsthandwerk unter 6913.90.93.10.0. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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