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Kabel und LeitungenKapitel 76Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bonddraht: 7605.19.00.90.0

Bonddraht wird zolltariflich nach seinem Material eingereiht. Für den Haupttyp aus nicht legiertem Aluminium mit einer größten Querschnittsabmessung unter 7 mm ist die vollständige Zolltarifnummer 7605.19.00.90.0 maßgeblich.

Bonddraht Produktbild

Bonddraht ist ein feiner, auf Spulen gewickelter Metalldraht zur elektrischen Kontaktierung von Halbleiterchips. Die Einreihung erfolgt stofflich nach dem Drahtmaterial – nicht nach der Verwendung in der Elektronik. Die Alternativen aus Edelmetallen oder Kupferlegierungen haben abweichende Codes. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Zolltarifnummern – Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Aluminium-Bonddraht, Gold-Bonddraht

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Bonddraht folgt dieser hierarchischen Gliederung des Zolltarifs: Vom Abschnitt über das Kapitel bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  • Position: 7605 - Draht aus Aluminium
  • Unterposition: 7605 11 - aus nicht legiertem Aluminium
  • Unterposition: 7605 19 - anderer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7605 1900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer gilt für Bonddraht aus nicht legiertem Aluminium mit einem Durchmesser unter 7 mm. Bei Bonddrähten aus Goldlegierungen, Silber oder Kupfer oder bei abweichender Beschaffenheit kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bonddraht

Der HS-Code für Bonddraht lautet 7605.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7605.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7605.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7605.19.00.90.0.

Einreihung von Bonddraht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr von Bonddraht gelten die Regelungen des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung. Aufgrund der Verwendung in der Halbleitertechnologie kann eine Ausfuhrgenehmigungspflicht bestehen. Prüfen Sie dieWare vor der Ausfuhr.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bonddraht

Alternative Einreihung

7110.19.10.00.0 7,5 %

Platin-Draht – für Gold-Bonddraht mit ≥ 2 GHT Platin

Alternative Einreihung

7106.92.00.00.0 7,5 %

Silber-Draht – für Bonddraht aus Silberlegierungen

Alternative Einreihung

7408.29.00.00.0 7,5 %

Kupferlegierungs-Draht – für Kupfer-Bonddraht

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bonddraht (7605) ≠ Platin-Draht – für Gold-Bonddraht mit ≥ 2 GHT Platin (7110)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bonddraht bleibt die Zolltarifnummer 7605.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bonddraht (7605) ≠ Silber-Draht – für Bonddraht aus Silberlegierungen (7106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bonddraht bleibt die Zolltarifnummer 7605.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bonddraht (7605) ≠ Kupferlegierungs-Draht – für Kupfer-Bonddraht (7408)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bonddraht bleibt die Zolltarifnummer 7605.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Einreihung in Kapitel 76 können andere Kapitel in Betracht kommen, wenn abweichende Materialien oder Bearbeitungen vorliegen.

Alternative Einreihung

7110.19.10.00.0 7,5 %

Platin-Draht – für Gold-Bonddraht mit ≥ 2 GHT Platin

Alternative Einreihung

7106.92.00.00.0 7,5 %

Silber-Draht – für Bonddraht aus Silberlegierungen

Alternative Einreihung

7408.29.00.00.0 7,5 %

Kupferlegierungs-Draht – für Kupfer-Bonddraht

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bonddraht ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bonddraht (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE3881/11-17605.19.00.90.0
Aluminium-Bonddraht, Durchmesser ca. 0,20 mm, nicht legiertes Aluminium 99,99 %, auf Kunststoffspule
DEBTI18961/17-17605.19.00.90.0
Aluminium-Bonddraht, Durchmesser ca. 0,20 mm, nicht legiertes Aluminium 99,99 %, auf Spule
DEBTI33547/23-17605.19.00.90.0
Draht aus nicht legiertem Aluminium, Durchmesser 2 mm, Basteldraht (Bestätigung der Einreihung)
DE12317/13-17605.19.00.90.0
Goldfederdraht (Goldlegierung mit Pt ≥ 2 GHT), als Leiterdraht für elektronische Zwecke
DEBTI17762/18-17605.19.00.90.0
Goldfederdraht (Goldlegierung mit Pt ≥ 2 GHT)
DEBTI18045/23-17605.19.00.90.0
Goldfederdraht (Goldlegierung mit Pt ≥ 2 GHT)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,5 %

Drittlandszoll

USA7,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0,9 %

EVFTA

Thailand7,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Bonddraht

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Bonddraht aus China, den USA oder einem anderen Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bonddrähte

Welche Zolltarifnummer hat Bonddraht?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Bonddraht aus nicht legiertem Aluminium mit einer größten Querschnittsabmessung unter 7 mm lautet 7605.19.00.90.0. Für Bonddrähte aus Goldlegierungen mit Platinanteil (≥ 2 GHT), aus Silber oder aus Kupferlegierungen gelten abweichende Codes in den Kapiteln 71 oder 74.

Welchen HS-Code hat Bonddraht?

Der 6-stellige HS-Code für Bonddraht aus nicht legiertem Aluminium ist 760519, gültig für "anderer Draht aus nicht legiertem Aluminium". Er ist international harmonisiert und für die Klassifizierung auf Ebene des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation maßgeblich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bonddraht?

Der Drittlandszollsatz für Bonddraht der Zolltarifnummer 7605.19.00.90.0 beträgt 7,5 Prozent. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Südkorea, Japan, Schweiz, Großbritannien) kann ein ermäßigter oder ein Nullzollsatz gelten.

Wie unterscheidet sich Bonddraht zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt stofflich: Aluminium-Bonddraht fällt in Kapitel 76, Gold-Bonddraht in Kapitel 71. Eine Alternative zu Aluminium-Bonddraht ist Platin-Draht der Position 711019. Die Abgrenzung gegenüber dickerem Aluminiumdraht (> 7 mm) in 760511 und isolierten Leitern in Kapitel 8544 ist ebenfalls relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bonddraht verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und Verzugszinsen führen. In schweren Fällen drohen Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Zudem kann die falsche Nummer zu Verzögerungen in der Zollabwicklung führen. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) geben rechtliche Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bonddraht?

Ja, für Bonddraht aus Aluminium gilt der CBAM-CO2-Grenzausgleich, der zunächst eine Berichtspflicht vorsieht und zukünftig eine CO2-Abgabe. Ferner besteht die Möglichkeit der Zollaussetzung für Teile, die im Luftfahrzeugbau oder Schiffbau verwendet werden. Die Ausfuhr kann der Dual-Use-Verordnung unterliegen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bonddraht?

Die deutsche Zolltarifnummer für Bonddraht hat 11 Stellen und lautet 7605.19.00.90.0. Es handelt sich um eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus einem 6-stelligen HS-Code, einer 2-stelligen KN-Erweiterung, einer 2-stelligen TARIC-Erweiterung und einer 1-stelligen nationalen Untergliederung besteht.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bonddraht?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Aluminium-Bonddraht der Position 760519 ist in den letzten Jahren keine Änderung eingetreten. Dennoch sollten Importeure die jährliche Aktualisierung der Zolltarifnummer prüfen, insbesondere bei Materialvarianten.

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