Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Boote in folgende Hierarchiestufen:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
- Position: 8903 - Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
- Unterposition: 8903 31 - Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
Zolltarifnummer: 8903 3100 00 0 - mit einer Länge von 7,5|m oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Bootes hängt von Antriebsart, Material und Länge ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die zutreffende Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Boot
Der HS-Code für Boot lautet 8903.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8903.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8903.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8903.31.00.00.0.
Einreihung von Boot nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Booten können besondere Genehmigungspflichten gelten. Der Export unterliegt Beschränkungen nach der Ausfuhrliste, insbesondere bei Kulturgütern oder ozonabbauenden Stoffen. Eine BAFA-Genehmigung kann erforderlich sein.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Boot
Alternative Einreihung
Aufblasbare Boote (Schlauchboote), nicht für Motor bestimmt, ≤100 kg
Alternative Einreihung
Andere Boote (Ruderboote, Kanus), ≤100 kg
Alternative Einreihung
Motorboote, >7,5-24m, andere
Alternative Einreihung
Andere Wasserfahrzeuge, >100 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Boot (8903) ≠ Aufblasbare Boote (Schlauchboote), nicht für Motor bestimmt, ≤100 kg (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Boot bleibt die Zolltarifnummer 8903.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Boot (8903) ≠ Andere Boote (Ruderboote, Kanus), ≤100 kg (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Boot bleibt die Zolltarifnummer 8903.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Boot (8903) ≠ Motorboote, >7,5-24m, andere (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Boot bleibt die Zolltarifnummer 8903.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Boote, die nicht der Freizeit- oder Sportnutzung dienen, können in andere Kapitel eingeordnet werden.
Alternative Einreihung
Aufblasbare Boote (Schlauchboote), nicht für Motor bestimmt, ≤100 kg
Alternative Einreihung
Andere Boote (Ruderboote, Kanus), ≤100 kg
Alternative Einreihung
Motorboote, >7,5-24m, andere
Alternative Einreihung
Andere Wasserfahrzeuge, >100 kg
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Boot ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Boot (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Boote
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Boot. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifcode ein. Der Zollsatz beträgt 1,7 % Drittlandszoll zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fahrzeug-, Motorenteile
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Laderaumabdeckung
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
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Bremskraftverstärker
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
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8708.99.97.90.0 · 3,5 %
Spoiler
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Roller
9503.00.10.00.0 · 0 %
Kraftstofftank
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
Stahlfelge
8708.70.99.80.0 · 4,5 %
Fahrwerk
8708.80.99.90.0 · 3,5 %
