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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrwerk: 8708.80.99.90.0

Ein Fahrwerk (Radaufhängungssystem) umfasst die Gesamtheit der Komponenten, die die Räder mit der Karosserie verbinden: Querlenker, Federbeine, Radträger, Stabilisatoren und Drehstabfedern. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in der Position 8708 als Teil eines Kraftfahrzeugs.

Fahrwerk Produktbild

Nicht jedes Fahrwerkteil fällt automatisch unter denselben Code. Je nach Bauart, Material und Verwendungszweck kommen unterschiedliche Unterpositionen in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fahrwerk beschreiben, z. B. Querlenker, Federbein, Radträger...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Fahrwerke leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8708 - Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701|bis 8705
  • Unterposition: 8708 80 - Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8708 8035 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8708 8091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8708 8099 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8708 8099 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Fahrwerks hängt von der konkreten Beschaffenheit ab. Ein komplettes Federbein wird anders eingereiht als ein einzelner Radträger. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die passende Zolltarifnummer für Ihr Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrwerk

Der HS-Code für Fahrwerk lautet 8708.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.80.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.80.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.80.99.90.0.

Einreihung von Fahrwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Fahrwerkskomponenten sind als Teile von Kraftfahrzeugen in Position 8708 zu klassifizieren. Bei zusammengesetzten Waren (z. B. Federbein mit Dämpfer und Feder) ist AV 3b anzuwenden: Die wesensbestimmende Eigenschaft liegt in der Funktion als Teil des Aufhängesystems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrwerk

Alternative Einreihung

8708.80.91.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - andere - aus Stahl, gesenkgeschmiedet (z.B. Achsschenkel/Radträger aus einem Stück)

Alternative Einreihung

8708.80.55.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - Stabilisatoren; Drehstabfedern

Alternative Einreihung

8708.80.35.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer)

Alternative Einreihung

8708.80.20.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - für die industrielle Montage (Werkseinbau)

Alternative Einreihung

8708.99.00.00.0 3,5 %

Andere Teile und Zubehör - Auffangcode für Fahrgestelle/Rahmen (Chassis ohne Motor)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fahrwerk (8708) ≠ Aufhängesysteme und Teile davon - andere - aus Stahl, gesenkgeschmiedet (z.B. Achsschenkel/Radträger aus einem Stück) (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrwerk bleibt die Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fahrwerk (8708) ≠ Aufhängesysteme und Teile davon - Stabilisatoren; Drehstabfedern (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrwerk bleibt die Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fahrwerk (8708) ≠ Aufhängesysteme und Teile davon - Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer) (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrwerk bleibt die Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Aufhängesystemen gibt es weitere Codes innerhalb des Kapitels 87, die für Fahrzeugteile in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

8708.80.91.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - andere - aus Stahl, gesenkgeschmiedet (z.B. Achsschenkel/Radträger aus einem Stück)

Alternative Einreihung

8708.80.55.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - Stabilisatoren; Drehstabfedern

Alternative Einreihung

8708.80.35.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer)

Alternative Einreihung

8708.80.20.00.0 3,5 %

Aufhängesysteme und Teile davon - für die industrielle Montage (Werkseinbau)

Alternative Einreihung

8708.99.00.00.0 3,5 %

Andere Teile und Zubehör - Auffangcode für Fahrgestelle/Rahmen (Chassis ohne Motor)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrwerk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrwerk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI28295/19-18708.80.99.90.0
Querlenker, sog. Lenker Radaufhängung für Pkw
DEBTI42831/21-18708.80.99.90.0
Querlenker, sog. Lenker Radaufhängung für Pkw
DEBTI37591/21-18708.80.99.90.0
Federbein, sog. komplett vormontiertes Federbein
DEBTI43463/21-18708.80.99.90.0
Federbein, sog. komplett vormontiertes Federbein
DEBTI42419/21-18708.80.99.90.0
Stützlager, sog. Federbeinstützlager für Kraftfahrzeuge
DEBTI43462/21-18708.80.91.00.0
Radträger, sog. Achsschenkel Radaufhängung PKW (gesenkgeschmiedet Stahl)
DEBTI38086/21-18708.80.91.00.0
Radträger, sog. Achsschenkel Radaufhängung PKW (gesenkgeschmiedet Stahl)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,5 %

Drittlandszoll

USA3,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Fahrwerk

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Fahrwerk: Zollsatz (3,5 %) + Einfuhrumsatzsteuer (19 %) auf den Zollwert. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz entfallen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrwerke

Welche Zolltarifnummer hat ein Fahrwerk?

Ein Fahrwerk (Radaufhängungssystem) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Aufhängesysteme und Teile davon, die nicht gesenkgeschmiedet sind und nicht als separate Stoßdämpfer, Stabilisatoren oder Drehstabfedern vorliegen. Die Einreihung basiert auf der Position 8708 (Teile für Kraftfahrzeuge) und der Unterposition 8708.80 (Aufhängesysteme).

Welchen HS-Code hat ein Fahrwerk?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Fahrwerke lautet 870880. Dies ist die sechsstellige internationale Warennummer, die Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer) für Kraftfahrzeuge bezeichnet. Auf dieser Ebene sind alle Fahrwerkskomponenten zusammengefasst, unabhängig von der späteren nationalen Unterteilung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fahrwerke?

Der Drittlandszollsatz für Fahrwerke der Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 beträgt 3,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert (Warenwert + Zoll) berechnet wird. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Fahrwerk zolltechnisch von anderen Fahrzeugteilen?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Fahrwerks erfolgt über die Funktion als Radaufhängungssystem. Einzelne Stoßdämpfer (8708.80.35.00.0), Stabilisatoren (8708.80.55.00.0) oder gesenkgeschmiedete Radträger (8708.80.91.00.0) sind Alternativen mit eigenen Codes. Ein komplettes Fahrgestell ohne Radaufhängung fällt unter 8708.99. Die Abgrenzung ist wichtig, da unterschiedliche Zollsätze und Maßnahmen gelten können.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Fahrwerk verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde zurückgehalten werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrwerke?

Für Fahrwerke der Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 gelten keine spezifischen Antidumpingzölle. Allerdings unterliegen die enthaltenen Komponenten (z. B. Stoßdämpfer mit Öl) möglicherweise den Einfuhrkontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 726) und fluorierte Treibhausgase (Code 724). Bei der Ausfuhr können Beschränkungen nach der Dual-Use-Verordnung (BAFA-Genehmigung) relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Fahrwerk?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Fahrwerk ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.80.99.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (870880), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87088099), dem 10-stelligen TARIC-Code (8708809990) und der abschließenden 11. Stelle (0), die für die deutsche Ausfuhrliste steht.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrwerke?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die Position 8708.80.99.90.0 ist jedoch seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure und Exporteure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei technischen Änderungen am Produkt oder neuen Handelsabkommen.

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