Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Fahrwerke leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- UnterpositionAufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)870880
- Kombinierte Nomenklaturandere87088035
- Kombinierte Nomenklaturandere87088091
- Kombinierte Nomenklaturandere87088099
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrwerk
Der HS-Code für Fahrwerk lautet 8708.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.80.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.80.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.80.99.90.0.
Einreihung von Fahrwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Fahrwerkskomponenten sind als Teile von Kraftfahrzeugen in Position 8708 zu klassifizieren. Bei zusammengesetzten Waren (z. B. Federbein mit Dämpfer und Feder) ist AV 3b anzuwenden: Die wesensbestimmende Eigenschaft liegt in der Funktion als Teil des Aufhängesystems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrwerk
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAufhängesysteme und Teile davon - andere - aus Stahl, gesenkgeschmiedet (z.B. Achsschenkel/Radträger aus einem Stück) | 8708.80.91.00.0 | 3,5 % |
| Alternative EinreihungAufhängesysteme und Teile davon - Stabilisatoren; Drehstabfedern | 8708.80.55.00.0 | 3,5 % |
| Alternative EinreihungAufhängesysteme und Teile davon - Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer) | 8708.80.35.00.0 | 3,5 % |
| Alternative EinreihungAufhängesysteme und Teile davon - für die industrielle Montage (Werkseinbau) | 8708.80.20.00.0 | 3,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Teile und Zubehör - Auffangcode für Fahrgestelle/Rahmen (Chassis ohne Motor) | 8708.99.00.00.0 | 3,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fahrwerk (8708) ≠ Aufhängesysteme und Teile davon - andere - aus Stahl, gesenkgeschmiedet (z.B. Achsschenkel/Radträger aus einem Stück) (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrwerk bleibt die Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fahrwerk (8708) ≠ Aufhängesysteme und Teile davon - Stabilisatoren; Drehstabfedern (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrwerk bleibt die Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fahrwerk (8708) ≠ Aufhängesysteme und Teile davon - Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer) (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrwerk bleibt die Zolltarifnummer 8708.80.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrwerk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI28295/19-1 | Querlenker, sog. Lenker Radaufhängung für Pkw | 8708.80.99.90.0 |
| DEBTI42831/21-1 | Querlenker, sog. Lenker Radaufhängung für Pkw | 8708.80.99.90.0 |
| DEBTI37591/21-1 | Federbein, sog. komplett vormontiertes Federbein | 8708.80.99.90.0 |
| DEBTI43463/21-1 | Federbein, sog. komplett vormontiertes Federbein | 8708.80.99.90.0 |
| DEBTI42419/21-1 | Stützlager, sog. Federbeinstützlager für Kraftfahrzeuge | 8708.80.99.90.0 |
| DEBTI43462/21-1 | Radträger, sog. Achsschenkel Radaufhängung PKW (gesenkgeschmiedet Stahl) | 8708.80.91.00.0 |
| DEBTI38086/21-1 | Radträger, sog. Achsschenkel Radaufhängung PKW (gesenkgeschmiedet Stahl) | 8708.80.91.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Fahrwerk
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Fahrwerk: Zollsatz (3,5 %) + Einfuhrumsatzsteuer (19 %) auf den Zollwert. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz entfallen.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Fahrzeug- & Motorenteile
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