Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8708.99.97.90.0 ist die elfte Stelle im Zolltarif. Der Weg dorthin führt über den Abschnitt XVII (Beförderungsmittel), Kapitel 87, Position 8708 (Teile und Zubehör), die Unterposition 8708 99 (andere) und die Codenodes der Kombinierten Nomenklatur.
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- Unterpositionandere Teile und anderes Zubehör870891
- Unterpositionandere870899
- Kombinierte Nomenklaturandere87089993
- Kombinierte Nomenklaturandere87089997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laderaumabdeckung
Der HS-Code für Laderaumabdeckung lautet 8708.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.99.97.90.0.
Einreihung von Laderaumabdeckung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einfuhr von Laderaumabdeckungen mit Ursprung in China oder Indien gilt der Drittlandszollsatz von 3,5 %. Bei Einfuhr aus der Türkei (Zollunion) oder aus Staaten mit Freihandelsabkommen (Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) ist der Zollsatz 0 %, sofern die Präferenz nachgewiesen wird. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Es bestehen weder Antidumpingmaßnahmen noch Kontingente für diese Position. Ausfuhrseitig können je nach Beschaffenheit Beschränkungen nach der Dual-Use-Verordnung (z. B. ozonabbauende Stoffe) bestehen; die Regelungen der Ausfuhrliste sind zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laderaumabdeckung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKarosseriezubehör (Kofferraumschutzdecken/-matten) | 8708.29.90.00.0 | 3,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitKarosseriezubehör, andere | 8708.29.90.00.0 | 3,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laderaumabdeckung (8708) ≠ Karosseriezubehör (Kofferraumschutzdecken/-matten) (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laderaumabdeckung bleibt die Zolltarifnummer 8708.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laderaumabdeckung (8708) ≠ Karosseriezubehör, andere (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laderaumabdeckung bleibt die Zolltarifnummer 8708.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laderaumabdeckung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE13302/16-1 | Gepäckraumabdeckung (aufrollbare Laderaumabdeckung aus Kunststoff mit Aluminiumkassette und Federzugmechanismus) | 8708.99.97.90.0 |
| DE13898/15-1 | Gepäckraumabdeckung, sog. Abdeckrollo | 8708.99.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
3,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Laderaumabdeckungen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Laderaumabdeckung: Zollsatz (Drittland 3,5 % oder 0 % bei Präferenz) zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.
Ausfuhrbestimmungen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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