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MedizintechnikKapitel 30Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Botox: 3004.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Botox (3004.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Botox unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Botox Produktbild

Botox wird als lyophilisiertes Pulver oder Injektionslösung in Durchstechflaschen abgegeben und ist verschreibungspflichtig. Die korrekte Einreihung hängt von der Darreichungsform und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Botox leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 3004 - Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position|3002, 3005|oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3004 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Botox

Der HS-Code für Botox lautet 3004.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3004.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3004.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3004.90.00.00.0.

Einreihung von Botox nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Botox

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungToxine, Kulturen von Mikroorganismen und ähnliche Erzeugnisse, andere3002.49.00.89.0 0 %
Alternative EinreihungZubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege3304.99.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAndere Arzneiwaren, Vitamine enthaltend3004.50.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Botox (3004) ≠ Toxine, Kulturen von Mikroorganismen und ähnliche Erzeugnisse, andere (3002)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Botox bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Botox (3004) ≠ Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (3304)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Botox bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Botox (3004) ≠ Andere Arzneiwaren, Vitamine enthaltend (3004)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Botox bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungToxine, Kulturen von Mikroorganismen und ähnliche Erzeugnisse, andere3002.49.00.89.0 0 %
Alternative EinreihungZubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege3304.99.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAndere Arzneiwaren, Vitamine enthaltend3004.50.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Botox ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Botox (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI4542/24-1Arzneiware; Injektionslösung mit Sugammadex in Durchstechflaschen. Bestätigt Einreihung von Injektionslösungen (neuromuskuläre Blockade) in 3004.90.3004.90.00.00.0
DEBTI18887/20-1Arzneiware; Calciumhydroxylapatit-Gel zu Injektionszwecken (Gesichtsbereich). Bestätigt Einreihung injizierbarer Arzneimittel in 3004.90.3004.90.00.00.0
DEBTI24055/17-1Arzneiware; Injektionslösung mit Palonosetron. Bestätigt Injektionslösungen in 3004.90.3004.90.00.00.0
DE19942/14-1Zubereitetes Schönheitsmittel; Hyaluronsäuregel (Faltenunterspritzung) – zeigt Abgrenzung: ohne Arzneimittelzulassung → 3304.3304.99.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von RobbenerzeugnissenDer Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle REACHChemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Kontrolle der Einfuhr von fluorierten TreibhausgasenDie Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Botox

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Botox aus jedem Land. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, AusfuhrbeschränkungDer Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Ausfuhrkontrolle von fluorierten TreibhausgasenDer Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Botox

Welche Zolltarifnummer hat Botox?

Botox wird unter der Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für dosierte Arzneiwaren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die keiner spezifischeren Unterposition zugeordnet werden können. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Botox?

Der HS-Code (6-stellig) für Botox lautet 300490. Er umfasst Arzneiwaren der Position 3004, die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, ausgenommen solche der Positionen 3002, 3005 oder 3006.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Botox?

Der Drittlandszollsatz für Botox (Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0) beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Botox zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Botox erfolgt gegenüber Bulk-Toxin (Position 3002) und kosmetischen Füllsubstanzen (Position 3304). Als Alternative zu 3004.90 kommt bei Rohstofflieferungen ohne pharmazeutische Aufmachung die Position 3002.49 in Betracht. Die korrekte Einreihung hängt von der Darreichungsform und dem Verwendungszweck ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Botox verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Nutzen Sie daher unseren Klassifizierungsassistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Botox?

Ja, für Botox gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen: CITES-Kontrolle (Artenschutz) bei bestimmten Inhaltsstoffen, REACH-Einfuhrkontrolle für chemische Stoffe, Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen sowie die Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen. Zudem unterliegt die Ausfuhr einer Beschränkung für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Botox?

Die vollständige Zolltarifnummer für Botox ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3004.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (300490), der 8-stelligen KN (30049000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3004900000) zusammen. Die elfte Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Botox?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Botox (3004.90.00.00.0) ist derzeit keine Änderung absehbar. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Arzneimittelzulassungen oder Änderungen der Einreihungspraxis.

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