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Sport & FreizeitKapitel 95Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Boxsack: 9506.91.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Boxsack (9506.91.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Boxsack unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Boxsack Produktbild

Ein Boxsack ist ein zylindrischer, gefüllter Sack aus Kunstleder, PVC oder Polyester, der als Trainingsgerät für Schlagtechniken im Boxsport und anderen Kampfsportarten dient. Er wird an der Decke oder einem Gestell aufgehängt und ist in verschiedenen Größen (ca. 75–180 cm) und Gewichten (16–45 kg) erhältlich. Die Füllung besteht typischerweise aus Sand, Polyester, Schaumkunststoff oder Textilresten. Ein Boxsack dient ausschließlich dem sportlichen Training und ist weder Spielzeug noch ein Übungsgerät mit einstellbaren Belastungssystemen. Für die korrekte Einreihung sind die genaue Beschaffenheit, das Material und die Hauptfunktion entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Boxsack beschreiben: Material, Funktion, Verwendung, Füllung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Boxsack gliedert sich in Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition, KN-Unterposition und die 11-stellige nationale Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  • Unterposition: 9506 91 - andere
  • Unterposition: 9506 91 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9506 9190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für gefüllte Boxsäcke aus Kunstleder, PVC oder Polyester, wie sie typischerweise im Handel angeboten werden. Abweichungen in Material, Füllung oder Konstruktion (z. B. unbefüllte Säcke, MMA-Dummys) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie für eine schnelle und rechtssichere Klassifizierung Ihr Produkt direkt im Tool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Boxsack

Der HS-Code für Boxsack lautet 9506.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.91.90.00.0.

Einreihung von Boxsack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gegenüber Boxsäcken mit Ursprung in China bestehen derzeit keine Anti-Dumping-Maßnahmen der Europäischen Union.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Boxsack

Alternative Einreihung

9506.99.90.00.0 2,7 %

Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten (nicht Schwerathletik)

Alternative Einreihung

9506.91.10.00.0 2,7 %

Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen

Alternative Einreihung

9503.00.00.00.0 2,7 %

Spielzeug

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Boxsack (9506) ≠ Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten (nicht Schwerathletik) (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Boxsack bleibt die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Boxsack (9506) ≠ Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Boxsack bleibt die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Boxsack (9506) ≠ Spielzeug (9503)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Boxsack bleibt die Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur ausnahmsweise möglich, wenn es sich um eine leere, ungefüllte Hülle aus Gewebe handelt:

Alternative Einreihung

9506.99.90.00.0 2,7 %

Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten (nicht Schwerathletik)

Alternative Einreihung

9506.91.10.00.0 2,7 %

Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen

Alternative Einreihung

9503.00.00.00.0 2,7 %

Spielzeug

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Boxsack ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Boxsack (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI33721/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack, sog. "63079 LUXTRI Boxsack", - bestehend aus einer Hülle aus Kunstleder, - zylindrisch geformt, in den Abmessungen von ca. 300 x 1200 mm, - im Inneren mit Sand, Polyester und Schaumkunststoff... Mehr anzeigen
DEBTI33902/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack, sog. "63083 LUXTRI Boxsack", - bestehend aus einer Hülle aus Kunstleder, - zylindrisch geformt, in den Abmessungen von ca. 330 x 1400 mm, - im Inneren mit Sand, Polyester und Schaumkunststoff... Mehr anzeigen
DEBTI33897/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack,  - bestehend aus einer Hülle aus Kunstleder, - zylindrisch geformt, in den Abmessungen von ca. 285 x 1085 mm, - im Inneren mit Sand, Polyester und Schaumkunststoff gefüllt, - ca. 16 kg schwer, - am... Mehr anzeigen
DEBTI11613/21-19506.99.90.00.0
Ausrüstungsgegenstand für den Boxsport in Form eines sog. "Boxsacks" - aus Kunstleder aus PU gefertigt und mit EVA-Schaum gepolstert, mit einem Reißverschluss ausgestattet - mit einer Stofffüllung ausgestattet - lt. Antragsangaben - mit einem Firmennamen und -logo bedruckt - mit vier angenähten D-Ringen, an denen... Mehr anzeigen
DEB/1080/08-19506.99.90.00.0
Gerät bzw. Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als von den Unterpositionen 9506 11 bis 9506 91 erfasst, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Kricket- und Poloausrüstung, in Form einer unvollständigen Ware, sog. "Trainingssack 100". Der ca. 100 cm lange, aus schwarzem Leder bestehende... Mehr anzeigen
DE9335/13-19506.99.90.00.0
Bei dem Artikel 4080370, sog. "MMA Dummy" (kleine Variante) handelt es sich um eine Ware in Form eines annähernd zylinderförmigen, ca. 105 cm langen, im Durchmesser ca. 25 cm großen, 10 kg schweren Sackes aus Kunstleder (Antragsangabe) mit 9 Außengriffen aus Nylon, der im Inneren mit Baumwollstoffresten befüllt ist.... Mehr anzeigen
DE3628/15-19506.99.90.00.0
Schlagpolster für den Boxsport, sog. "Pratzen" - oval, in den Abmessungen von ca. 27 x 22 x 18 cm - mit einem Schlagpolster aus Zellkunststoff, mit Kunstleder - lt. Antragsangaben - bezogen - auf der Rückseite mit aufgesetzten Fingerschlaufen zum Halten - auf der Vorderseite mit einem weißen Punkt auf der... Mehr anzeigen
DE1484/13-19506.99.90.00.0
Bei dem Schlagkissen "Clubline Junior Target, Art.: 554093015" handelt es sich um eine im Wesentlichen aus Kunstleder gefertigte, gelbe, mit herausnehmbaren Schaumstoff gepolsterte, runde, ca. 25 cm große Ware, mit einer Polsterstärke von ca. 8 cm, die auf der Rückseite mit zwei Schlaufen zum Einstecken der Hand und... Mehr anzeigen
DEBTI33721/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack, sog. "63079 LUXTRI Boxsack", - bestehend aus einer Hülle aus Kunstleder, - zylindrisch geformt, in den Abmessungen von ca. 300 x 1200 mm, - im Inneren mit Sand, Polyester und Schaumkunststoff... Mehr anzeigen
DEBTI33902/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack, sog. "63083 LUXTRI Boxsack", - bestehend aus einer Hülle aus Kunstleder, - zylindrisch geformt, in den Abmessungen von ca. 330 x 1400 mm, - im Inneren mit Sand, Polyester und Schaumkunststoff... Mehr anzeigen
DEBTI18280/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack, sog. "Boxsack Superstrong", - bestehend aus einer Hülle aus grauem Kunststoff (PVC) - in den folgenden Varianten: -- Art.Nr. 40801372: 120 cm, 28 kg -- Art.Nr. 40801374: 150 cm, 36 kg -- Art.Nr.... Mehr anzeigen
DEBTI33897/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und einer Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack,  - bestehend aus einer Hülle aus Kunstleder, - zylindrisch geformt, in den Abmessungen von ca. 285 x 1085 mm, - im Inneren mit Sand, Polyester und Schaumkunststoff gefüllt, - ca. 16 kg schwer, - am... Mehr anzeigen
DEBTI18468/24-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen gefüllten Boxsack, sog. "Standboxsack Slim, Art.Nr. 4080525", - zylindrisch geformt, - mit einer Länge von ca. 160 cm, bei einem Durchmesser von max. ca. 44 cm, - mit einem Gewicht von ca. 36 kg, - mit einer Hülle aus... Mehr anzeigen
DEBTI32110/23-19506.91.90.00.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (sog. Box-Set), bestehend aus - einem Boxsack, -- mit einer Außenseite aus Spinnstoffgeweben (lt. Etikett aus 100 % Polyester), -- mit einer Füllung aus Textilresten ausgestattet, --... Mehr anzeigen
DEBTI32115/23-19506.91.90.00.0
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem gefüllten Boxsack, - - bestehend aus einer Hülle aus Kunststoff (lt. Antragsangaben Polyurethan), - - mit einer Höhe von ca. 75 cm und einem... Mehr anzeigen
DE20175/10-19506.91.90.00.0
Bei dem sog. Boxset handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus - einem Paar Boxhandschuhen aus bestrichenen Gewirken, in Form von Fausthandschuhen mit ausgearbeitetem Daumen und - einem schweren Boxsack, dessen Außenseite ebenfalls aus bestrichenen Gewirken besteht, mit Aufhängevorrichtung, ca. 55 cm... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Zollrechner

Berechnen Sie im Tool die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Boxsack aus einem beliebigen Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Boxsäcke

Welche Zolltarifnummer hat ein Boxsack?

Ein Boxsack wird unter der Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer findet sich in Kapitel 95 (Sportgeräte) des Zolltarifs und bezeichnet Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik. Die Einreihung wird durch mehrere aktuelle vZTA der deutschen Zollverwaltung bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Boxsack?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Boxsack lautet 950691. Dies ist die sechsstellige internationale Basis, die das Produkt als Gerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik klassifiziert. Diese Nummer ist weltweit einheitlich und die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in KN- und TARIC-Codes.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Boxsäcke?

Der Drittlandszollsatz für Boxsäcke (Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0) beträgt 2,7 %. Dieser Satz wird auf den Zollwert der Ware erhoben, wenn die Sendung aus einem Nicht-EU-Land ohne Präferenzabkommen stammt. Außerdem fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollunion (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Boxsack zolltechnisch von anderen Sportgeräten?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Boxsacks zu anderen Sportgeräten ist durch die spezifische Einreihung unter 9506.91.90.00.0 (Schwerathletik) gegeben. Eine Alternative wäre 9506.99.90.00.0 für andere Sportausrüstungen, etwa MMA-Dummys oder Pratzen. Die Abgrenzung erfolgt anhand der Hauptfunktion: Ein Boxsack dient dem Training von Schlagtechniken im Boxsport, der als Schwerathletik gilt. Im Gegensatz dazu fallen Spielzeug-Nachbildungen (z. B. Kinderboxsack als reines Spielzeug) unter Kapitel 9503.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Boxsack verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls zu Strafen führen. Wird ein zu niedriger Zollsatz angemeldet, kann das Hauptzollamt die Differenz für bis zu drei Jahre rückwirkend fordern. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drohen zusätzliche Säumniszuschläge und Bußgelder. Zudem kann eine falsche Codierung zu fehlerhaften statistischen Meldungen führen, die ebenfalls beanstandet werden können.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Boxsäcke?

Für Boxsäcke unter der Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0 bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Embargos oder Anti-Dumping-Maßnahmen. Die EU-weite Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Code 745) ist für Boxsäcke aus Kunstleder oder PVC nicht relevant. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist die einzige allgemeine Abgabe. Bei der Ausfuhr sind möglicherweise Genehmigungspflichten (Code 473) zu beachten, insbesondere bei technischen Spezifikationen, die unter dual-use fallen könnten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Boxsack?

Die vollständige Zolltarifnummer für Boxsack ist die 11-stellige Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0. Sie setzt sich aus der 6-stelligen HS-Code 950691, der 8-stelligen KN-Code 95069190 und der 10-stelligen TARIC-Code 9506919000 zusammen. Die letzten beiden Ziffern (00.0) sind die nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Boxsäcke?

Die Zolltarifnummer eines Boxsacks kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC-Codes ändern. Die EU veröffentlicht jährlich eine neue Fassung der KN, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Die Position 9506 für Sportgeräte ist jedoch seit Jahren stabil. Für die aktuellste Einreihung sollten Sie stets die gültige Fassung des TARIC-Codes prüfen oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einholen.

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