Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Briefe ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
Zolltarifnummer: 4906 0000 00 0 - Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Brief
Der HS-Code für Brief lautet 4906.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4906.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4906.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4906.00.00.00.0.
Einreihung von Brief nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Brief
Alternative Einreihung
Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe - für gefalzte Korrespondenzkarten (Klappkarten)
Alternative Einreihung
Briefpapierblöcke und Notizblöcke
Alternative Einreihung
Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken
Alternative Einreihung
Briefumschläge aus Papier oder Pappe
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Brief (4906) ≠ Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe - für gefalzte Korrespondenzkarten (Klappkarten) (4817)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brief bleibt die Zolltarifnummer 4906.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Brief (4906) ≠ Briefpapierblöcke und Notizblöcke (4820)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brief bleibt die Zolltarifnummer 4906.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Brief (4906) ≠ Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken (4823)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brief bleibt die Zolltarifnummer 4906.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe - für gefalzte Korrespondenzkarten (Klappkarten)
Alternative Einreihung
Briefpapierblöcke und Notizblöcke
Alternative Einreihung
Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken
Alternative Einreihung
Briefumschläge aus Papier oder Pappe
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Brief ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Brief (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit einem mit Produktangaben bedruckten Zuschnitt aus Papier in Kunststofffolie verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Klappkarten aus Kraftpapier (Format: im aufgeklappten Zustand DIN A5 quer, mittig... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit einem mit Produktangaben bedruckten Zuschnitt aus Papier in Kunststofffolie verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Klappkarten aus Kraftpapier (Format: im aufgeklappten Zustand DIN A5 quer, mittig gerillt). 2.) 50 Briefumschläge aus Kraftpapier mit gummierter Verschlusslasche, in der Größe passend zu den Klappkarten. Die Klappkarten sollen nach dem handschriftlichen Beschriften in die Briefumschläge hineingesteckt und anschließend versendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Unterposition 4817 20 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren charakterbestimmender Bestandteil nicht feststellbar ist und daher in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (hier: 4817 10 00 und 4817 20 00) einzureihen ist. Weniger anzeigen
Das Verlagserzeugnis mit dem Titel "Felix - Kleine Botschaften" wird vom Coppenrath Verlag, Münster, herausgegeben. Bei dem vorliegenden Vorabexemplar und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein konturgestanztes "Büchlein" (Format 12 x 12 cm, 40 Blätter, Klebebindung) in der Art eines... Mehr anzeigenDas Verlagserzeugnis mit dem Titel "Felix - Kleine Botschaften" wird vom Coppenrath Verlag, Münster, herausgegeben. Bei dem vorliegenden Vorabexemplar und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein konturgestanztes "Büchlein" (Format 12 x 12 cm, 40 Blätter, Klebebindung) in der Art eines Abreißblocks. Es enthält 40, auf der Vorderseite mit kurzen Überschriften (z.B. ich drücke dir die Daumen..., Psst! Nicht weitersagen..., Hier kommt eine wichtige Nachricht...) und Linien, auf die Kinder Botschaften an ihre Freunde schreiben können, bedruckte Blätter. Die Rückseiten sind mit der Abbildung eines Briefumschlages und Motiven des Hasen Felix bedruckt. Daneben beinhaltet es zwei Seiten mit 50 runden, vorgestanzten, mit vier verschiedenen Motiven (Herz, Gesicht, Sonne, Brief) bunt bedruckten, selbstklebenden Papiersiegeln. Die mit Botschaften vervollständigten, abgerissenen Blätter sollen in Briefumschlagform gefaltet, mit Siegel-Sticker (Briefverschluss) versehen und an Freunde adressiert werden. Derartige Waren gehören als "Briefpapierblöcke" zur Codenummer 4820 1030 00 0 des Elektronischen Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine zusammengesetzte Ware handelt, deren Charakter nach Umfang, Menge und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Briefpapierblock bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine offene, in zwei Ablagefächer unterteilte Brief- oder Zettelablage aus mit bedrucktem Papier beklebter Pappe (größte Abmessungen etwa 22,5 x 9,5 x 15 cm), die auf der Vorderseite mit einem Beschriftungsfeld, dessen Rahmen aus unedlem Metall besteht, versehen und in eine... Mehr anzeigenBei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine offene, in zwei Ablagefächer unterteilte Brief- oder Zettelablage aus mit bedrucktem Papier beklebter Pappe (größte Abmessungen etwa 22,5 x 9,5 x 15 cm), die auf der Vorderseite mit einem Beschriftungsfeld, dessen Rahmen aus unedlem Metall besteht, versehen und in eine Kunststofffolie eingeschweißt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als " Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 6000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit einer Lineatur (liniert, kariert, gepunktet) und teilweise mit einem Aufdruck in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Blätter sind zu 30 bzw. 15 Stück in einem Folienbeutel verpackt und... Mehr anzeigenEs handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit einer Lineatur (liniert, kariert, gepunktet) und teilweise mit einem Aufdruck in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Blätter sind zu 30 bzw. 15 Stück in einem Folienbeutel verpackt und mit einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett versehen. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit Aufdrucken in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet... Mehr anzeigenEs handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit Aufdrucken in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Die Aufdrucke geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. Die Blätter sind in unterschiedlichen Ausführungen und Anzahl in einem Folienbeutel verpackt und mit einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9,0 x 6,5 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit einem Logo und Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld... Mehr anzeigenEs handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9,0 x 6,5 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit einem Logo und Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17847/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17847/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17847/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17847/22-4) und einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17847/22-5) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge aus Papier" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Papierbogen im DIN A4-Format, der einseitig mit einem noch zu vervollständigenden Vordruck (SEPA-Überweisung/Zahlschein) sowie einem noch zu vervollständigenden Quittungsbeleg bedruckt ist. Der Papierbogen ist perforiert. Entlang der Perforationen können der Vordruck und der Quittungsbeleg auf... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Papierbogen im DIN A4-Format, der einseitig mit einem noch zu vervollständigenden Vordruck (SEPA-Überweisung/Zahlschein) sowie einem noch zu vervollständigenden Quittungsbeleg bedruckt ist. Der Papierbogen ist perforiert. Entlang der Perforationen können der Vordruck und der Quittungsbeleg auf dem Papierbogen herausgetrennt werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 99 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "Briefumschläge" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um 20 quadratische, silbern glänzende, mit Tonerdeglimmer gestrichene Briefumschläge aus Papier (Format etwa 17 x 17 cm). Die Umschläge sind in einem... Mehr anzeigenBei der als "Briefumschläge" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um 20 quadratische, silbern glänzende, mit Tonerdeglimmer gestrichene Briefumschläge aus Papier (Format etwa 17 x 17 cm). Die Umschläge sind in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als " Briefumschläge aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4817 1000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Notizblock, bestehend aus 50 etwa 7,6 x 7,6 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite entlang einer Kante auf einer Breite von etwa 1,5 cm mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und gemeinsam mit einem Rückblatt aus bedrucktem Papier zu einem Block zusammengefasst... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Notizblock, bestehend aus 50 etwa 7,6 x 7,6 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite entlang einer Kante auf einer Breite von etwa 1,5 cm mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und gemeinsam mit einem Rückblatt aus bedrucktem Papier zu einem Block zusammengefasst sind. Der Block ist in einem Tütchen aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke, aus Papier" zur Unterposition 4820 10 30 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Notizblock, bestehend aus 100 etwa 12,5 x 7,5 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite an einer Seite auf einer Breite von etwa 1,8 cm mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und zu einem Block zusammengefasst sind.... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Notizblock, bestehend aus 100 etwa 12,5 x 7,5 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite an einer Seite auf einer Breite von etwa 1,8 cm mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und zu einem Block zusammengefasst sind. Der Block ist mit einem mit Produktinformationen bedruckten Deckblatt in Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke aus Papier" zur Unterposition 4820 10 30 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen quadratischen Notizblock, bestehend aus 100 etwa 7,5 x 7,5 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite an einer Seite auf einer Breite von etwa 2,4 cm mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und zu einem Block zusammengefasst sind.... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen quadratischen Notizblock, bestehend aus 100 etwa 7,5 x 7,5 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite an einer Seite auf einer Breite von etwa 2,4 cm mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen und zu einem Block zusammengefasst sind. Der Block ist mit einem mit Produktinformationen bedruckten Deckblatt in Kunststofffolie verpackt. Jeweils sechs in Kunststofffolie verpackte Notizblöcke sind wiederum in einer weiteren Kunststofffolie eingeschweißt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke aus Papier" zur Unterposition 4820 10 30 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Notizblock, bestehend aus 400 etwa 7,6 x 7,6 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite entlang einer Kante auf einer Breite von etwa 2,0 cm mit einer selbstklebenden Schicht versehen und zusammengefasst sind. Der Block ist in mit Produktinformationen bedruckter... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Notizblock, bestehend aus 400 etwa 7,6 x 7,6 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite entlang einer Kante auf einer Breite von etwa 2,0 cm mit einer selbstklebenden Schicht versehen und zusammengefasst sind. Der Block ist in mit Produktinformationen bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke, aus Papier" zum TARIC-Code 4820 10 30 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Notizblock, bestehend aus 480 etwa 7,6 x 7,6 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite entlang einer Kante auf einer Breite von etwa 2,0 cm mit einer selbstklebenden Schicht versehen und gemeinsam mit einem mit Produktinformationen bedruckten Rückblatt zusammengefasst... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Notizblock, bestehend aus 480 etwa 7,6 x 7,6 cm großen Zuschnitten aus gelbem Papier, die auf der Rückseite entlang einer Kante auf einer Breite von etwa 2,0 cm mit einer selbstklebenden Schicht versehen und gemeinsam mit einem mit Produktinformationen bedruckten Rückblatt zusammengefasst sind. Der Block ist in mit Produktinformationen bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke, aus Papier" zum TARIC-Code 4820 10 30 00. Weniger anzeigen
Bei dem als "Formstanzblock" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 15,2 x 10 x 2 cm großen Block aus einer Pappunterlage und 180 am oberen Rand mittels Klebeheftung zusammengefassten Blättern aus Papier, die jeweils mit einem farbigen Motiv (Rahmen und Abbildung eines Elefanten) bedruckt und zum... Mehr anzeigenBei dem als "Formstanzblock" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 15,2 x 10 x 2 cm großen Block aus einer Pappunterlage und 180 am oberen Rand mittels Klebeheftung zusammengefassten Blättern aus Papier, die jeweils mit einem farbigen Motiv (Rahmen und Abbildung eines Elefanten) bedruckt und zum Notieren handschriftlicher Eintragungen bestimmt sind. Die einzelnen Blätter sind am unteren Rand nach einem bestimmten Muster in unterschiedlicher Länge gestanzt, sodass die vordere Schnittkante des Blocks in einem Relief erscheint. Der Block ist in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke aus Papier" zum TARIC-Code 4820 1030 00. Weniger anzeigen
Notizblock im Format 12,5 cm x 8,5 cm, bestehend aus - einem schwarzem Umblatt - 18 Blatt weißes Papier, - alle Bestandteile sind am oberen Rand durch Klebeheftung miteinander verbunden, - in gemeinsamer Verkaufsumschließung mit optischer Computermaus, Modem-Verlängerungskabel, Kupplungssteckverbinder,... Mehr anzeigenNotizblock im Format 12,5 cm x 8,5 cm, bestehend aus - einem schwarzem Umblatt - 18 Blatt weißes Papier, - alle Bestandteile sind am oberen Rand durch Klebeheftung miteinander verbunden, - in gemeinsamer Verkaufsumschließung mit optischer Computermaus, Modem-Verlängerungskabel, Kupplungssteckverbinder, Kugelschreiber und etuiähnlichem Behältnis (alle nicht Gegenstand dieser Position). "Notizblock aus Papier, ohne Kalendarium" Weniger anzeigen
Bei dem als "Collegeblock A 4" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen Block (Format etwa 23 x 29,6 cm), bestehend aus 80 beidseitig kariert bedruckten, am linken Rand perforierten Blättern aus Papier sowie einem Vorder- und Hinterdeckel aus Kartonpapier. Die Blätter sind in der unteren äußeren Ecke jeweils... Mehr anzeigenBei dem als "Collegeblock A 4" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen Block (Format etwa 23 x 29,6 cm), bestehend aus 80 beidseitig kariert bedruckten, am linken Rand perforierten Blättern aus Papier sowie einem Vorder- und Hinterdeckel aus Kartonpapier. Die Blätter sind in der unteren äußeren Ecke jeweils mit einem wiederkehrenden, etwa 4 x 4 cm großen Motiv (Elefant auf Skateboard) bedruckt. Vorder- und Hinterdeckel sind mit farbigen Motiven, Markennamen und Produktbezeichnungen bedruckt. Der Block ist am linken Rand mit einer Spiralheftung aus unedlem Metall versehen und in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Waren gehören als "Notizblöcke aus Papier" zum TARIC-Code 4820 1030 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit einem mit Produktangaben bedruckten Zuschnitt aus Papier in Kunststofffolie verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Klappkarten aus Kraftpapier (Format: im aufgeklappten Zustand DIN A5 quer, mittig... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit einem mit Produktangaben bedruckten Zuschnitt aus Papier in Kunststofffolie verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Klappkarten aus Kraftpapier (Format: im aufgeklappten Zustand DIN A5 quer, mittig gerillt). 2.) 50 Briefumschläge aus Kraftpapier mit gummierter Verschlusslasche, in der Größe passend zu den Klappkarten. Die Klappkarten sollen nach dem handschriftlichen Beschriften in die Briefumschläge hineingesteckt und anschließend versendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Unterposition 4817 20 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren charakterbestimmender Bestandteil nicht feststellbar ist und daher in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (hier: 4817 10 00 und 4817 20 00) einzureihen ist. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel mit Pappheader mit Eurolochung aufgemacht sind: 1. Acht unrelmäßig zugeschnittene Klappkarten aus Kartonpapier (größte Abmessungen im aufgeklappten Zustand etwa 19,8 x 14,0 cm,... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel mit Pappheader mit Eurolochung aufgemacht sind: 1. Acht unrelmäßig zugeschnittene Klappkarten aus Kartonpapier (größte Abmessungen im aufgeklappten Zustand etwa 19,8 x 14,0 cm, mittig gerillt). Die Karten sind vollflächig mit den Charakteren aus einer bebilderten Vorlesegeschichte für Kinder farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist jeweils zusätzlich mit 14 gepunkteten Schreiblinien und einem kleinen Feld zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind sämtliche enthaltenden Aufdrucke jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Acht Briefumschlläge aus Papier (Format 14,9 x 10,5 cm) mit gummierter Verschlusslasche. Die Umschläge sind mit dem identischen Abbildungen der unter 1. beschriebenen Klappkarten bedruckt. Die Klappkarten sollen nach dem handschriftlichen Beschreiben in die Briefumschläge hineingesteckt und anschließend an den Empfänger übergeben bzw. versandt werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nicht feststellbar ist und die daher in die zuletzt genannte der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Codenummern (hier: 4817 10 00 00 0 und 4817 20 00 00 0) einzureihen ist. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format: etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt, mit abgerundeten Ecken). Die Karte ist auf den Innen- und Außenseiten mit mehreren grafischen Darstellungen eines weißen Hasen, mit mehreren Blumen und Schmetterlingen, einem Haus sowie Ornamenten... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format: etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt, mit abgerundeten Ecken). Die Karte ist auf den Innen- und Außenseiten mit mehreren grafischen Darstellungen eines weißen Hasen, mit mehreren Blumen und Schmetterlingen, einem Haus sowie Ornamenten farbig bedruckt. Die Vorderseite ist zusätzlich mit dem Namen des Hasen versehen. Auf der rechten Innenseite der Karte sind vier Linien zum handschriftlichen Beschreiben abgedruckt. Die Karte ist gemeinsam mit Schreibpapier (DEBTI-17127/18-2), zwei Stickerbögen (DEBTI-17127/18-3), drei mit Text und Motiven bedruckten Karten (DEBTI-17127/18-4) und zwei Briefumschlägen (DEBTI-17127/18-5) in einer mit Produktinformationen bedruckter Verpackung aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format: etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt, mit abgerundeten Ecken). Die Karte ist auf den Innen- und Außenseiten mit mehreren grafischen Darstellungen eines grünen Frosches sowie mit Wolken, mit musikalischen Symbolen und mit Ornamenten farbig... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format: etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt, mit abgerundeten Ecken). Die Karte ist auf den Innen- und Außenseiten mit mehreren grafischen Darstellungen eines grünen Frosches sowie mit Wolken, mit musikalischen Symbolen und mit Ornamenten farbig bedruckt. Die Vorderseite ist zusätzlich mit dem Namen des Frosches versehen. Auf der rechten Innenseite der Karte sind vier Linien zum handschriftlichen Beschreiben abgedruckt. Die Karte ist gemeinsam mit Schreibpapier (DEBTI-17125/18-2), zwei Stickerbögen (DEBTI-17125/18-3), drei mit Text und Motiven bedruckten Karten (DEBTI-17125/18-4) und zwei Briefumschlägen (DEBTI-17125/18-5) in einer mit Produktinformationen bedruckter Verpackung aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei der als "Briefumschläge und Glückwunschkartenset" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel für... Mehr anzeigenBei der als "Briefumschläge und Glückwunschkartenset" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Zehn rechteckige, verschiedenfarbige, einseitig glänzende, geprägte, mit Tonerdeglimmer gestrichene und mittig quer gerillte Blätter aus Kartonpapier (Format etwa 16, 5 x 23 cm). Sie können zu einer Korrespondenzkarte geknickt und beschrieben werden. 2. Zehn verschiedenfarbige, glänzende, mit Tonerdeglimmer gestrichene Briefumschläge aus Papier (Format etwa 17, 5 x 12,5 cm). Derartige Waren gehören als " Korrespondenzkarten aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4817 2000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs, da die unter 1. beschriebenen Karten aufgrund des Wertes den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die linke Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die linke Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17844/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17844/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17844/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17844/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17844/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17848/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17848/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17848/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17848/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17848/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17847/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17847/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17847/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17847/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17847/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit einer Lineatur (liniert, kariert, gepunktet) und teilweise mit einem Aufdruck in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Blätter sind zu 30 bzw. 15 Stück in einem Folienbeutel verpackt und... Mehr anzeigenEs handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit einer Lineatur (liniert, kariert, gepunktet) und teilweise mit einem Aufdruck in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Blätter sind zu 30 bzw. 15 Stück in einem Folienbeutel verpackt und mit einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett versehen. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit Aufdrucken in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet... Mehr anzeigenEs handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit Aufdrucken in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Die Aufdrucke geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. Die Blätter sind in unterschiedlichen Ausführungen und Anzahl in einem Folienbeutel verpackt und mit einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Zehn beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm).... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Zehn beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Aufdrucke in englischer Sprache beinhalten Fragen zu den persönlichen Werten und geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Ein beidseitig mit Text zum Lesen bedrucktes Blatt aus Papier, das am linken Rand 6-fach gelocht ist (Abmessung: etwa 14,5 x 21 cm). Es handelt sich um eine Anleitung zur Ermittlung der eigenen Werte. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Vier beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm).... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Vier beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Aufdrucke in englischer Sprache beinhalten Tabellen und geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Ein beidseitig mit einem Kalendarium 2025 und 2026 bedrucktes Blatt aus Papier, das am linken Rand 6-fach gelocht ist (Abmessung: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. 12 beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm).... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. 12 beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Aufdrucke in englischer Sprache beinhalten Fragen zu Gewohnheiten und Grafiken zum Ankreuzen, die Aufdrucke geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Zwei beidseitig mit einem Kalendarium bedruckte Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessung: etwa 14,5 x 21 cm). Das Kalendarium dient dem Festhalten bestimmter Gewohnheiten. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird. Weniger anzeigen
Es handelt sich um insgesamt 72 Zuschnitte aus Papier (Format etwa 17,8 x 17,8 cm) aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadel- und Laubholzzellstoff), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 105 g (nicht klimatisiert), einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60... Mehr anzeigenEs handelt sich um insgesamt 72 Zuschnitte aus Papier (Format etwa 17,8 x 17,8 cm) aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadel- und Laubholzzellstoff), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 105 g (nicht klimatisiert), einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %. Sie sind einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen und mehrfarbig bedruckt. Die einzelnen Zuschnitte sind jeweils in Querrichtung unter Auslassung eines schmalen Rands an beiden Seiten zu parallel verlaufenden Streifen unterschiedlicher Breite und Formen (z.B. gerade, geschwungen) eingeschnitten. Einzelne Papierstreifen sollen aus den Zuschnitten herausgelöst und in die vollständigen Zuschnitte so eingeflochten werden, dass ein buntes Phantasiemuster entsteht. Die Blätter sind gemeinsam mit einer illustrierten Bastelanleitung in englischer und französischer Sprache in einem Verkaufsreiter aus mit kurzen Produktinformationen farbig bedruckter Pappe und klarsichtigem Kunststoff verpackt. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Codenummer 4823 9040 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei der als "Visitenkarten zum Bedrucken" bezeichneten Ware handelt es sich um 25 weiße, in einem mit Produkt- und Verwendungshinweisen bedruckten Pappumschlag verpackte Papierbogen im Format DIN A 4, aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Quadratmetergewicht... Mehr anzeigenBei der als "Visitenkarten zum Bedrucken" bezeichneten Ware handelt es sich um 25 weiße, in einem mit Produkt- und Verwendungshinweisen bedruckten Pappumschlag verpackte Papierbogen im Format DIN A 4, aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Quadratmetergewicht (klimatisiert) von 165 g, einem Weißgrad von mehr als 60 % und einer Dicke von etwa 177 Mikron. Die Papierbogen sind durch sechs quer- und drei längsverlaufende Perforationslinien in jeweils zehn etwa 8,9 x 5,1 cm große Felder unterteilt. Derartige Papiere gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Codenummer 4823 9040 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei dem als "Zeitplaner Ersatzeinlagen" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Papierblätter, im Format etwa 7,9 x 12,7 cm, am linken Rand 6-fach gelocht, zum Befüllen eines sog. Zeitplaners, gemeinsam mit einem Deck- und einem Musterblatt in einer klarsichtigen... Mehr anzeigenBei dem als "Zeitplaner Ersatzeinlagen" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Papierblätter, im Format etwa 7,9 x 12,7 cm, am linken Rand 6-fach gelocht, zum Befüllen eines sog. Zeitplaners, gemeinsam mit einem Deck- und einem Musterblatt in einer klarsichtigen Kunststofffolientüte für den Einzelverkauf aufgemacht: 1. 53 beidseitig mit einem Kalendarium und Linien zum handschriftlichen Eintragen von Terminen bedruckte Papierblätter (1 Woche = 2 Seiten). 2. Drei beidseitig mit Tabellen (Schulferienübersichten) und den Jahreskalendern für die Jahre 2011 und 2012 bedruckte Papierblätter. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, bedruckt, perforiert" zur Codenummer 4823 9040 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), weil ihr wesentlicher Charakter aufgrund des Umfangs, der Menge und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papierblätter bestimmt wird. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Briefe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Brief. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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Papier-Lesezeichen
4820.90.00.00.0 · 0 %
