Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionSynthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen4002
- UnterpositionButylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR)400231
- ZolltarifnummerButylkautschuk (IIR)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Butylkautschuk
Der HS-Code für Butylkautschuk lautet 4002.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4002.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4002.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4002.31.00.00.0.
Einreihung von Butylkautschuk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Butylkautschuk folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 4002 umfasst synthetischen Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. Die Unterposition 4002.31 erfasst spezifisch Butylkautschuk (IIR). Die Abgrenzung zu anderen Kautschuksorten erfolgt über die chemische Zusammensetzung des Polymers.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Butylkautschuk
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere (Chlorbutylkautschuk CIIR, Brombutylkautschuk BIIR) | 4002.39.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß | 4005.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlatten, Blätter, Streifen aus Zellkautschuk | 4008.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlatten, Blätter, Streifen aus Vollkautschuk, andere | 4008.21.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Butylkautschuk (4002) ≠ Andere (Chlorbutylkautschuk CIIR, Brombutylkautschuk BIIR) (4002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butylkautschuk bleibt die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Butylkautschuk (4002) ≠ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butylkautschuk bleibt die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Butylkautschuk (4002) ≠ Platten, Blätter, Streifen aus Zellkautschuk (4008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butylkautschuk bleibt die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Butylkautschuk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32494/24-1 | Butylfolie, Kautschukplatten mit Butylkautschuk-Zusammensetzung, nicht vulkanisiert, mit Ruß – eingereiht in 4005.10.00.00.0 | 4002.31.00.00.0 |
| DEBTI37422/24-1 | Platten aus Alubutyl (zelliger Butylkautschuk mit Aluminiumfolie) – eingereiht in 4008.11.00.00.0 | 4002.31.00.00.0 |
| DE8668/10-1 | Selbstverschweißendes Butylkautschuk-Band – eingereiht in 4005.91.00.00.0 | 4002.31.00.00.0 |
| DEBTI36423/23-1 | Dichtungsband aus PE+Butylkautschuk, selbstklebend – eingereiht in 3919.10.12.00.0 | 4002.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Butylkautschuk
Der Zollrechner ermittelt die anfallenden Einfuhrabgaben auf Basis des Warenwerts, des Zollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe & Gummi
Hier finden Sie Zolltarifnummern für verwandte Kautschuksorten und Kunststoffprodukte, die oft im gleichen Warenbereich gehandelt werden.