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Kunststoffe & GummiKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Butylkautschuk: 4002.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Butylkautschuk (4002.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Butylkautschuk unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Butylkautschuk Produktbild

Butylkautschuk ist ein synthetischer Kautschuk auf Basis von Isobutylen mit geringen Anteilen Isopren, der in Ballen, Granulat oder als Platten, Blätter und Streifen gehandelt wird. Entscheidend für die Einreihung in 4002.31.00.00.0 ist, dass es sich um nicht vulkanisierten, reinen Butylkautschuk (IIR) ohne Compoundierung handelt. Sobald Ruß oder andere Zusätze beigemischt werden oder eine Verarbeitung zu Platten aus vulkanisiertem oder zellförmigem Kautschuk erfolgt, können andere Positionen greifen –

Butylkautschuk beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4002 - Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001|mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
  • Unterposition: 4002 31 - Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4002 3100 00 0 - Butylkautschuk (IIR)

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 gilt nur für . Für compoundierte oder verarbeitete Ware sind andere Positionen zu prüfen. Nutzen Sie das , um die korrekte Einreihung für Ihr konkretes Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Butylkautschuk

Der HS-Code für Butylkautschuk lautet 4002.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4002.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4002.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4002.31.00.00.0.

Einreihung von Butylkautschuk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Butylkautschuk folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 4002 umfasst synthetischen Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. Die Unterposition 4002.31 erfasst spezifisch Butylkautschuk (IIR). Die Abgrenzung zu anderen Kautschuksorten erfolgt über die chemische Zusammensetzung des Polymers.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Butylkautschuk

Alternative Einreihung

4002.39.00.00.0 0 %

Andere (Chlorbutylkautschuk CIIR, Brombutylkautschuk BIIR)

Alternative Einreihung

4005.10.00.00.0 0 %

Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß

Alternative Einreihung

4008.11.00.00.0 0 %

Platten, Blätter, Streifen aus Zellkautschuk

Alternative Einreihung

4008.21.90.00.0 0 %

Platten, Blätter, Streifen aus Vollkautschuk, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Butylkautschuk (4002) ≠ Andere (Chlorbutylkautschuk CIIR, Brombutylkautschuk BIIR) (4002)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butylkautschuk bleibt die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Butylkautschuk (4002) ≠ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß (4005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butylkautschuk bleibt die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Butylkautschuk (4002) ≠ Platten, Blätter, Streifen aus Zellkautschuk (4008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butylkautschuk bleibt die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den tariflichen Alternativen innerhalb des Kapitels 40 kommen auch andere Kapitel in Betracht, wenn Butylkautschuk nicht die charaktergebende Eigenschaft des Produkts darstellt.

Alternative Einreihung

4002.39.00.00.0 0 %

Andere (Chlorbutylkautschuk CIIR, Brombutylkautschuk BIIR)

Alternative Einreihung

4005.10.00.00.0 0 %

Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß

Alternative Einreihung

4008.11.00.00.0 0 %

Platten, Blätter, Streifen aus Zellkautschuk

Alternative Einreihung

4008.21.90.00.0 0 %

Platten, Blätter, Streifen aus Vollkautschuk, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Butylkautschuk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Butylkautschuk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI32494/24-14002.31.00.00.0
Butylfolie, Kautschukplatten mit Butylkautschuk-Zusammensetzung, nicht vulkanisiert, mit Ruß – eingereiht in 4005.10.00.00.0
DEBTI37422/24-14002.31.00.00.0
Platten aus Alubutyl (zelliger Butylkautschuk mit Aluminiumfolie) – eingereiht in 4008.11.00.00.0
DE8668/10-14002.31.00.00.0
Selbstverschweißendes Butylkautschuk-Band – eingereiht in 4005.91.00.00.0
DEBTI36423/23-14002.31.00.00.0
Dichtungsband aus PE+Butylkautschuk, selbstklebend – eingereiht in 3919.10.12.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Butylkautschuk

Der Zollrechner ermittelt die anfallenden Einfuhrabgaben auf Basis des Warenwerts, des Zollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Butylkautschuk-Sorten

Welche Zolltarifnummer hat Butylkautschuk?

Butylkautschuk (IIR, Isobutylen-Isopren-Kautschuk) in nicht vulkanisierten Primärformen wie Ballen oder Granulat oder als Platten, Blätter oder Streifen wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt ausschließlich für reinen Butylkautschuk ohne Zusätze von Ruß, Weichmachern oder Füllstoffen.

Welchen HS-Code hat Butylkautschuk?

Der sechsstellige HS-Code (Harmonisiertes System) für Butylkautschuk (IIR) lautet 400231. Dieser Code ist international gültig für synthetischen Butylkautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Butylkautschuk?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 beträgt 0 %. Butylkautschuk kann zollfrei aus allen Nicht-EU-Ländern eingeführt werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Warenwert inklusive Zoll an.

Wie unterscheidet sich Butylkautschuk zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt maßgeblich über die chemische Zusammensetzung. Reiner Butylkautschuk (IIR) fällt unter 4002.31.00.00.0. Alternativen wie halogenierte Butylkautschuke (CIIR, BIIR) werden in die Unterposition 4002.39 eingereiht. Compoundierte Kautschukmischungen mit Ruß wechseln in Position 4005, und verarbeitete Platten aus vulkanisiertem Butylkautschuk in Position 4008.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Butylkautschuk verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im Extremfall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können fälschlicherweise nicht angewandte Einfuhrbeschränkungen oder -verbote zu Sicherheitsleistungen oder Beschlagnahmungen führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Butylkautschuk?

Für Butylkautschuk unter der Zolltarifnummer 4002.31.00.00.0 besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfällen (Maßnahmenkennung 755). Wenn es sich bei dem Butylkautschuk um Abfall handelt, unterliegt die Einfuhr strengen Überwachungs- und Genehmigungspflichten. Zudem gilt eine Zollaussetzung für Waren, die für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen bestimmt sind (Maßnahmenkennung 117).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Butylkautschuk?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Butylkautschuk lautet 4002.31.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 400231, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 40023100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 4002310000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Butylkautschuk?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union und des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Die Position 4002 für synthetischen Kautschuk ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen meist die 9. und 10. Stelle des TARIC-Codes, etwa durch befristete Zollaussetzungen.

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