Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Polycarbonat setzt sich aus Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition, KN-Code und TARIC-Code zusammen. Die Hierarchie zeigt den vollständigen Pfad.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3907 - Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
- Unterposition: 3907 40 - Polycarbonate
Zolltarifnummer: 3907 4000 90 0 - anderer
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Polycarbonat hängt entscheidend von der Lieferform ab. Mahlgut oder Regranulat kann je nach Beschaffenheit als Abfall (Position 3915) eingereiht werden. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Rechner für eine sichere Bestimmung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polycarbonat
Der HS-Code für Polycarbonat lautet 3907.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3907.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3907.40.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.40.00.90.0.
Einreihung von Polycarbonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Polycarbonat auf Basis von Bisphenol-A ist ein transparenter, schlagzäher Thermoplast. Die Einreihung als Primärform unter Position 3907 wird durch die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) gestützt: Die Position 3907 umfasst ausdrücklich Polycarbonate in Primärformen. Stoffgemische (Blends) mit überwiegendem PC-Anteil bleiben in dieser Position, sofern sie nicht in eine spezifischere Unterposition fallen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polycarbonat
Alternative Einreihung
Polymerblend aus PC und PMMA mit ≥98,5 GHT PC, spez. Lichttransmission
Alternative Einreihung
Bromiertes Polycarbonat CAS 94334-64-2
Alternative Einreihung
Bromiertes Polycarbonat CAS 71342-77-3
Alternative Einreihung
Abfälle, Abfälle von Kunststoffen (Polycarbonat-Abfall)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Form
Polycarbonat muss als Primärform vorliegen (Granulat, Pellets, Pulver). Fertige Waren (Platten, Folien, Formteile) fallen in andere Positionen (z.B. 3920, 3926).
Abfall vs. Primärform
Mahlgut, Bruch oder Regranulat kann je nach Beschaffenheit unter 3907 40 00 90 (Primärform, vZTA DE23455/11-1) oder 3915 (Abfälle) fallen. Maßgeblich ist, ob es sich um ein funktionales Ausgangsmaterial zur Weiterverarbeitung handelt.
Spezial-Polycarbonate
Spezifisch definierte TARIC-Codes (25, 35, 45) sind nur bei exakter Übereinstimmung mit den dort genannten chemischen und physikalischen Parametern anzuwenden. Typisches Handels-Polycarbonat fällt in den Auffangcode 90.
Blends/Copolymere
Polycarbonat-Blends (z.B. PC/ABS) mit überwiegendem PC-Anteil fallen ebenfalls unter 3907 40 00 90 (vZTA DEBTI43034/20-1). Bei überwiegendem Anteil eines anderen Polymers richtet sich die Einreihung nach diesem.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In bestimmten Fällen kann Polycarbonat auch in andere Kapitel des Zolltarifs eingeordnet werden.
Alternative Einreihung
Abfälle, Abfälle von Kunststoffen (Polycarbonat-Abfall)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polycarbonat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polycarbonat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Polycarbonat
Einfuhrabgaben für Polycarbonat aus Drittländern: Drittlandszoll 6,5 % + Einfuhrumsatzsteuer 19 %, berechnet auf den Zollwert (Warenwert + Transportkosten). Präferenzielle Abkommen senken den Zollsatz auf 0 %. Die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung ermöglicht eine vollständige Befreiung des Zolls bei entsprechendem Verwendungsnachweis.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Ähnliche Kunststoffe in Primärform oder verwandte Waren werden in benachbarte Zolltarifnummern eingereiht. Die folgende Liste zeigt vergleichbare Produkte.
Polyester-Harz
3907.91.10.00.0 · 6,5 %
Abs-Kunststoff
3903.30.00.00.0 · 6,5 %
Polypropylen-Homopolymer
3902.10.00.90.0 · 6,5 %
Gummiband
4016.99.97.90.0 · 2,5 %
Kunststoff-Streifen
3916.90.10.90.0 · 6,5 %
Nbr
4002.59.00.00.0 · 0,0 %
Kunststoffabfall
3915.90.70.00.0 · 6,5 %
Polyurethan-Harz
3909.50.90.90.0 · 6,5 %
Polyoxymethylen
3907.10.00.00.0 · 6,5 %
