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Kunststoffe und GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polycarbonat: 3907.40.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Polycarbonat erfolgt unter der Zolltarifnummer 3907.40.00.90.0. Dieser thermoplastische Kunststoff in Primärform (Granulat, Pellets, Pulver) wird als sonstiges Polycarbonat im Auffangcode des TARIC erfasst.

Polycarbonat Produktbild

Die genaue Einreihung von Polycarbonat hängt von der Lieferform ab: Als Primärform (Granulat, Pellets, Pulver) fällt es unter Position 3907. Abweichende Einreihungen können sich für spezifische Polymerblends, bromierte Polycarbonate oder Abfälle ergeben. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Polycarbonat beschreiben: Lieferform, Material, Zusammensetzung (z.B. Granulat, Bisphenol-A-PC, kein Blend)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Polycarbonat setzt sich aus Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition, KN-Code und TARIC-Code zusammen. Die Hierarchie zeigt den vollständigen Pfad.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3907 - Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  • Unterposition: 3907 40 - Polycarbonate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3907 4000 90 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Polycarbonat hängt entscheidend von der Lieferform ab. Mahlgut oder Regranulat kann je nach Beschaffenheit als Abfall (Position 3915) eingereiht werden. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Rechner für eine sichere Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polycarbonat

Der HS-Code für Polycarbonat lautet 3907.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3907.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3907.40.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.40.00.90.0.

Einreihung von Polycarbonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Polycarbonat auf Basis von Bisphenol-A ist ein transparenter, schlagzäher Thermoplast. Die Einreihung als Primärform unter Position 3907 wird durch die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) gestützt: Die Position 3907 umfasst ausdrücklich Polycarbonate in Primärformen. Stoffgemische (Blends) mit überwiegendem PC-Anteil bleiben in dieser Position, sofern sie nicht in eine spezifischere Unterposition fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polycarbonat

Alternative Einreihung

3907.40.00.25.0 6,5 %

Polymerblend aus PC und PMMA mit ≥98,5 GHT PC, spez. Lichttransmission

Alternative Einreihung

3907.40.00.35.0 6,5 %

Bromiertes Polycarbonat CAS 94334-64-2

Alternative Einreihung

3907.40.00.45.0 6,5 %

Bromiertes Polycarbonat CAS 71342-77-3

Alternative Einreihung

3915.10.00.00.0 6,5 %

Abfälle, Abfälle von Kunststoffen (Polycarbonat-Abfall)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Form

Polycarbonat muss als Primärform vorliegen (Granulat, Pellets, Pulver). Fertige Waren (Platten, Folien, Formteile) fallen in andere Positionen (z.B. 3920, 3926).

Abfall vs. Primärform

Mahlgut, Bruch oder Regranulat kann je nach Beschaffenheit unter 3907 40 00 90 (Primärform, vZTA DE23455/11-1) oder 3915 (Abfälle) fallen. Maßgeblich ist, ob es sich um ein funktionales Ausgangsmaterial zur Weiterverarbeitung handelt.

Spezial-Polycarbonate

Spezifisch definierte TARIC-Codes (25, 35, 45) sind nur bei exakter Übereinstimmung mit den dort genannten chemischen und physikalischen Parametern anzuwenden. Typisches Handels-Polycarbonat fällt in den Auffangcode 90.

Blends/Copolymere

Polycarbonat-Blends (z.B. PC/ABS) mit überwiegendem PC-Anteil fallen ebenfalls unter 3907 40 00 90 (vZTA DEBTI43034/20-1). Bei überwiegendem Anteil eines anderen Polymers richtet sich die Einreihung nach diesem.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In bestimmten Fällen kann Polycarbonat auch in andere Kapitel des Zolltarifs eingeordnet werden.

Alternative Einreihung

3915.10.00.00.0 6,5 %

Abfälle, Abfälle von Kunststoffen (Polycarbonat-Abfall)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polycarbonat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polycarbonat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE3355/12-13907.40.00.90.0
Polycarbonat in Primärformen (Granulat, glasklar)
DE2960/13-13907.40.00.90.0
Transparentes Polycarbonat in Pellets, Dichte 1,18 g/cm³
DE2961/13-13907.40.00.90.0
Transparentes Polycarbonat in Pellets, Dichte 1,18 g/cm³
DE2962/13-13907.40.00.90.0
Transparentes Polycarbonat in Pellets, Dichte 1,18 g/cm³
DE15791/13-13907.40.00.90.0
PMC Polycarbonat LV-2225Y Black, schwarzes Granulat
DEBTI43034/20-13907.40.00.90.0
PC/ABS-Blend mit überwiegendem PC-Anteil als Granulat
DE23455/11-13907.40.00.90.0
Mahlgut aus Polycarbonat als Bruchstücke
DE5165/15-13907.40.00.90.0
Carbonat-Oligomer von Tetrabrombisphenol A, Pulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Polycarbonat

Einfuhrabgaben für Polycarbonat aus Drittländern: Drittlandszoll 6,5 % + Einfuhrumsatzsteuer 19 %, berechnet auf den Zollwert (Warenwert + Transportkosten). Präferenzielle Abkommen senken den Zollsatz auf 0 %. Die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung ermöglicht eine vollständige Befreiung des Zolls bei entsprechendem Verwendungsnachweis.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polycarbonate

Welche Zolltarifnummer hat Polycarbonat?

Die korrekte Zolltarifnummer für Polycarbonat (Bisphenol-A-Polycarbonat) in Primärform lautet 3907.40.00.90.0. Sie gilt für Granulat, Pellets und Pulver. Für spezielle Varianten wie bromiertes Polycarbonat oder PC/PMMA-Blends können abweichende TARIC-Untercodes (3907.40.00.25 bis .45) einschlägig sein. Fertige Waren aus Polycarbonat fallen nicht unter diese Nummer.

Welchen HS-Code hat Polycarbonat?

Der HS-Code für Polycarbonat ist 390740. Dieser 6-stellige Code wird von allen Zollverwaltungen der Welt verwendet. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert ihn auf 8 Stellen (39074000) und der TARIC-Code auf 10 Stellen (3907400090). Die vollständige deutsche Zolltarifnummer mit 11 Stellen ist 3907.40.00.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polycarbonat?

Der Drittlandszollsatz für Polycarbonat der Zolltarifnummer 3907.40.00.90.0 beträgt 6,5 %. Für Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) oder aus der Zollunion (Türkei) gilt ein Zollsatz von 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Polycarbonat zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Polycarbonat erfolgt maßgeblich nach der Lieferform und der chemischen Beschaffenheit. Polycarbonat in Primärform (Granulat) fällt unter 3907.40.00.90.0. Eine Alternative für Abfälle ist Position 3915. Spezifische TARIC-Codes für Polymerblends oder bromierte Varianten sind nur bei exakter Übereinstimmung anzuwenden. Fertigwaren wie Platten oder Formteile werden in anderen Kapiteln eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Polycarbonat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebungen, Säumniszuschläge und Bußgelder. Im Falle unrichtiger Angaben kann die Zollverwaltung die Einfuhrumsatzsteuer nachfordern und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Auch Einfuhrverbote oder -beschränkungen können unbeabsichtigt umgangen werden, was weitere rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polycarbonat?

Ja, für Polycarbonat gelten mehrere besondere Maßnahmen. Die Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) ist kontroll- und anmeldepflichtig. Zudem besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung, die bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eine vollständige Zollbefreiung ermöglicht. Für Polycarbonat-Abfälle gilt eine strenge Einfuhrkontrolle gemäß der Abfallverbringungsverordnung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Polycarbonat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Polycarbonat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.40.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (KN), zwei TARIC-Stellen und einer zusätzlichen 11. Stelle für die deutsche Zolltarifnummer. Die ersten 6 Stellen (390740) sind international harmonisiert.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polycarbonat?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Für Polycarbonat (3907.40.00.90.0) sind Änderungen auf der TARIC-Ebene (10. und 11. Stelle) möglich. Die HS-Ebene (6-stellig) bleibt in der Regel über mehrere Jahre stabil. Eine jährliche Prüfung der aktuellen Fassung wird empfohlen.

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