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IndustriechemieKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polydextrose: 3907.10.00.00.0

Polydextrose (E 1200, CAS 68424-04-4) ist ein synthetischer, wasserlöslicher Ballaststoff. Chemisch handelt es sich um ein Polykondensat aus Glucose, Sorbitol und einer organischen Säure – ein Polyacetal in Primärform (Pulver oder Sirup). Verwendung: Lebensmittelzusatzstoff als Füll-, Verdickungs- oder Trägerstoff.

Polydextrose Produktbild

Für Polydextrose sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Polydextrose eingeben, z. B. 3907100000

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer lautet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3907 - Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3907 1000 00 0 - Polyacetale

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 gilt für reines Polydextrose-Pulver oder -Sirup mit einer Reinheit von mindestens 90 GHT als Polyacetal in Primärform. Abweichende Zusammensetzungen oder Verwendungen können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie das für Ihre spezifische Ware.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polydextrose

Der HS-Code für Polydextrose lautet 3907.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3907.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3907.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.10.00.00.0.

Einreihung von Polydextrose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Polydextrose unter 3907.10.00.00.0 als Polyacetal in Primärform folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 fordert die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen: Position 3907 erfasst Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze in Primärformen. AV 6 bestimmt die Unterposition 3907.10.00.00.0, indem die 11-stellige nationale Zolltarifnummer der 8-stelligen KN-Unterposition 3907.10.00 (Polyacetale) folgt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polydextrose

Alternative Einreihung

3907.10.00.00.0 6,5 %

Polyacetale (Polydextrose)

Alternative Einreihung

1702.30.50.10.0 6,5 %

Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver

Alternative Einreihung

3912.39.85.60.0 6,5 %

Celluloseether in Primärformen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Polydextrose (3907) ≠ Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polydextrose bleibt die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polydextrose (3907) ≠ Celluloseether in Primärformen (3912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polydextrose bleibt die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel kommen für polydextroseähnliche Erzeugnisse in Betracht – jedoch nicht für Polydextrose selbst.

Alternative Einreihung

1702.30.50.10.0 6,5 %

Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver

Alternative Einreihung

3912.39.85.60.0 6,5 %

Celluloseether in Primärformen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polydextrose ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polydextrose (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12953/25-13907.10.00.00.0
Polydextrose-Pulver (E 1200), CAS-Nr. 68424-04-4, weißes, mehlfeines Pulver. Befund: Polyacetal in Primärform.
DEBTI60864/24-13907.10.00.00.0
Polydextrose mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr, weißes bis leicht gelbes Pulver. Befund: Polyacetal in Primärform.
DEBTI60861/24-13907.10.00.00.0
Polydextrose mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr, gelblicher Sirup. Befund: Polyacetal in Primärform.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr von Polydextrose

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrabgaben und Maßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Polydextrose

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die anfallenden Zölle und Einfuhrabgaben für Polydextrose für jedes Ursprungsland. Berechnen Sie schnell und zuverlässig Ihre Importkosten auf Basis der Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr von Polydextrose

Ausfuhrabgaben und Maßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polydextrose

Welche Zolltarifnummer hat Polydextrose?

Die zutreffende 11-stellige Zolltarifnummer für Polydextrose (E 1200) als synthetisches Polyacetal in Primärform lautet 3907.10.00.00.0. Diese Nummer gilt für Polydextrose-Pulver und -Sirup mit einer Reinheit von mindestens 90 GHT. Sie ist als solche in der EBTI-Datenbank der EU durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Polydextrose?

Der HS-Code (6-stellig) für Polydextrose lautet 3907.10. Er steht für Polyacetale in Primärformen. Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für alle chemischen Erzeugnisse, die als Polyacetale im Sinne des Harmonisierten Systems einzureihen sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polydextrose?

Der Drittlandszollsatz für Polydextrose unter der Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Ursprungsländer, mit denen kein Freihandelsabkommen oder keine Zollunion besteht – beispielsweise China, USA, Indien und Thailand. Für viele Länder bestehen jedoch Präferenzregelungen mit 0 % Zollsatz.

Wie unterscheidet sich Polydextrose zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Polydextrose ist entscheidend, um Fehleinreihungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu reiner Glucose (Kapitel 17, Position 1702.30) handelt es sich um ein Polykondensat (Polyacetal), das in Kapitel 39 (Kunststoffe) eingereiht wird. Die Alternative als Celluloseether (Position 3912.39) scheidet ebenfalls aus, da Polydextrose kein Cellulosederivat ist. Die korrekte Einreihung unter 3907.10.00.00.0 ist für die Anwendung des richtigen Zollsatzes und der Maßnahmen maßgeblich.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Polydextrose verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann eine Nacherhebung von Zöllen, Verzugszinsen sowie Bußgelder nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall liegen Einfuhrverbote oder -beschränkungen vor, die unentdeckt bleiben und strafrechtliche Konsequenzen haben können. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polydextrose?

Ja, für die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 sind im TARIC Einfuhrkontrollen für fluorierte Treibhausgase (Code 724) und für Abfälle (Code 755) hinterlegt. Die Ausfuhr von F-Gasen (Code 765) und von Abfällen (Code 751) ist ebenfalls kontroll- und genehmigungspflichtig. Diese Maßnahmen gelten unabhängig vom Zollsatz und sind bei der Zollanmeldung zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Polydextrose?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Polydextrose ist 11-stellig: 3907.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3907.10), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3907.10.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3907.10.00.00) sowie einer abschließenden 11. Stelle für die nationale Statistik zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polydextrose?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) und der Kombinierten Nomenklatur (jährlich). Die Position 3907 und die Unterposition 3907.10 sind seit Jahren stabil. Dennoch ist es empfehlenswert, die Aktualität der Nummer bei jedem Import zu prüfen, da sich die nationale 11. Stelle ändern kann.

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