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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Chipkarte: 8523.52.00.00.9

Die zolltarifliche Einreihung einer Chipkarte (Smartcard) erfolgt nach dem eingebetteten Halbleiter-Aufzeichnungsträger. Entscheidend ist der integrierte Mikroprozessor oder Speicherchip in einer Kunststoffkarte nach ISO 7810.

Enthält die Karte keinen Chip, sondern nur einen Magnetstreifen, greift eine andere Position. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Chipkarte Produktbild

Für Chipkarten sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Chipkarte, smartcard, zugangskarte

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige zolltarifliche Hierarchie der Chipkarte zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8523 - Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels|37
  • Unterposition: 8523 51 - Halbleiter-Aufzeichnungsträger
  • Unterposition: 8523 52 - "intelligente Karten (smart cards)"
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8523 5200 00 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Chipkarte hängt entscheidend vom eingebetteten Chip ab. Fehlt der Chip oder handelt es sich um einen reinen Speicherbaustein ohne Kartenformat, sind andere Zolltarifnummern maßgeblich. Verwenden Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware korrekt einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Chipkarte

Der HS-Code für Chipkarte lautet 8523.52 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8523.52.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8523.52.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.52.00.00.9.

Einreihung von Chipkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Chipkarte unter 8523.52.00.00.9 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Der Wortlaut der Position 8523 erfasst "Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, 'intelligente Karten (smart cards)' und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger". Der eingebettete Halbleiter-Aufzeichnungsträger (Chip) gibt der Karte ihren wesentlichen Charakter als intelligente Karte.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Chipkarte

Alternative Einreihung

8523.21.00.00.0 0 %

Karten mit Magnetstreifen – nur für Karten ohne eingebetteten Chip, reine Magnetstreifentechnologie

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8523.21.00.00.0 0 %

Karten mit Magnetstreifen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8523.51.00.00.0 0 %

nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Chipkarte (8523) ≠ Karten mit Magnetstreifen – nur für Karten ohne eingebetteten Chip, reine Magnetstreifentechnologie (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chipkarte bleibt die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Chipkarte (8523) ≠ Karten mit Magnetstreifen (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Chipkarte bleibt die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Chipkarte (8523) ≠ nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Chipkarte bleibt die Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt eine Chipkarte ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion vor (z. B. reine Speicherkarte), kann eine Einreihung als Datenträger innerhalb des Kapitels 84 in Betracht kommen. Dies ist jedoch die Ausnahme.

Alternative Einreihung

8523.21.00.00.0 0 %

Karten mit Magnetstreifen – nur für Karten ohne eingebetteten Chip, reine Magnetstreifentechnologie

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8523.21.00.00.0 0 %

Karten mit Magnetstreifen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8523.51.00.00.0 0 %

nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Chipkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Chipkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI39765/24-18523.52.00.00.9
Kunststoffkarte mit eingebettetem IC, klassifiziert als intelligente Karte.
DE3891/17-18523.52.00.00.9
Kunststoffkarte mit IC und Antenne, klassifiziert als intelligente Karte.
DE3889/17-18523.52.00.00.9
Durchsichtige Kunststoffkarte mit IC und Antenne, klassifiziert als intelligente Karte.
DE12240/17-18523.52.00.00.9
Kunststoffkarte 85x54x0,5 mm mit eingebettetem EEPROM-Speicherchip, klassifiziert als intelligente Karte.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Chipkarten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben und Zollkosten für Chipkarten aus Drittländern mit unserem Zollrechner. Berücksichtigt werden der Drittlandszollsatz von 0 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Chipkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Chipkarte?

Die zolltarifliche Einreihung einer Chipkarte mit eingebettetem Mikroprozessor oder Speicherchip erfolgt unter der Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9. Diese Position umfasst "intelligente Karten (smart cards)" im Sinne der Kombinierten Nomenklatur. Entscheidend für die Einreihung ist der Halbleiter-Aufzeichnungsträger, der der Karte ihren charaktergebenden Verwendungszweck zur Identifikation, Authentifizierung oder Datenspeicherung verleiht.

Welchen HS-Code hat eine Chipkarte?

Der HS-Code (6-stellig) für Chipkarten lautet 852352. Er fasst auf internationaler Ebene die "intelligenten Karten (smart cards)" zusammen. Diese Position ist Teil des Kapitels 85 (elektrische Maschinen und Geräte) und untergliedert sich in der Kombinierten Nomenklatur weiter in die KN-Unterposition 85235200 (intelligente Karten) und schließlich in die nationale Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Chipkarten?

Der Drittlandszollsatz für Chipkarten der Zolltarifnummer 8523.52.00.00.9 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA keine Zollabgaben anfallen. Zusätzlich zur Einfuhr ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert zu entrichten.

Wie unterscheidet sich eine Chipkarte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Chipkarte (8523.52) erfolgt gegenüber Karten mit Magnetstreifen (8523.21) und reinen Halbleiterspeichervorrichtungen (8523.51). Enthält die Karte keinen integrierten Chip, sondern speichert Daten magnetisch, liegt ein Magnetstreifenprodukt vor. Fehlt das Kartenformat und handelt es sich um einen einzelnen Speicherbaustein, ist die Position 8542 (integrierte Schaltungen) die Alternative.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Chipkarte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu fehlerhaften Zollanmeldungen führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Abgaben, Verspätungszuschläge, behördliche Prüfungen oder sogar Bußgelder. Im Exportbereich kann eine falsche Nummer zudem zu Verstößen gegen das Dual-Use-Kontrollrecht führen, da Chipkarten mit kryptografischen Funktionen ausfuhrgenehmigungspflichtig sein können.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Chipkarten?

Ja, für die Einfuhr von Chipkarten gilt eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 714). Diese dient der Überwachung des Warenverkehrs. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Maßnahme 478) erforderlich, wenn Chipkarten kryptografische Funktionen enthalten, die für zivile und militärische Zwecke genutzt werden können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Chipkarte?

Die Zolltarifnummer für eine Chipkarte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem 6-stelligen HS-Code (852352), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85235200) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8523520000) ableitet. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8523.52.00.00.9, wobei die letzte Ziffer die nationale Unterteilung darstellt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Chipkarten?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert. Die Position 852352 für intelligente Karten ist jedoch strukturell stabil. Dennoch sollten Importeure und Exporteure die jährlichen Änderungen prüfen, da sich Unterpositionen oder die nationale Aufteilung (letzte Ziffer) ändern können.

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