Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Christstollen leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Christstollen hängt von der genauen Rezeptur ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Christstollen
Der HS-Code für Christstollen lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.
Einreihung von Christstollen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Christstollen wird als Feingebäck der Position 1905 eingereiht. Maßgeblich ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Position sowie die Anmerkungen zu Kapitel 19. Der Zuckergehalt von typischerweise über 5 GHT führt zur Unterposition 19059070. Die Abgrenzung zu Lebkuchen (190520) erfolgt über die Teigbasis: Hefeteig statt Honig-Zucker-Masse.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Christstollen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Christstollen, Butterstollen, Marzipanstollen, Rosinenstollen – süße Hefegebäcke mit hohem Zuckergehaltandere Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr | 1905.90.70.00.0 | 9,7 % |
| Wenn der Stollen stark an Lebkuchen erinnert und Honig als Hauptsüßungsmittel enthältLeb- und Honigkuchen und ähnliche Waren mit einem Gehalt an Saccharose von 50 GHT oder mehr | 1905.20.90.00.0 | 9,7 % |
| Fertige Stollen-Backmischung (kein fertiger Stollen, sondern Mischung zum Selbstbacken)Backmischungen und Teige zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 | 1901.20.00.00.0 | 8,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Christstollen (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren mit einem Gehalt an Saccharose von 50 GHT oder mehr (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn der Stollen stark an Lebkuchen erinnert und Honig als Hauptsüßungsmittel enthält. Für Christstollen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Christstollen (1905) ≠ Backmischungen und Teige zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Fertige Stollen-Backmischung (kein fertiger Stollen, sondern Mischung zum Selbstbacken). Für Christstollen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Christstollen nicht sachgerecht, da es sich um eine Backware handelt. Zur Vollständigkeit wird folgender Alternativcode aufgeführt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Wenn der Stollen stark an Lebkuchen erinnert und Honig als Hauptsüßungsmittel enthältLeb- und Honigkuchen und ähnliche Waren mit einem Gehalt an Saccharose von 50 GHT oder mehr | 1905.20.90.00.0 | 9,7 % |
| Fertige Stollen-Backmischung (kein fertiger Stollen, sondern Mischung zum Selbstbacken)Backmischungen und Teige zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 | 1901.20.00.00.0 | 8,3 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Christstollen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Christstollen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI7787/19-1 | Feingebäck mit karamellisierten Pistazien und Mandeln | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI14769/19-1 | Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen (Panettone-ähnlich) | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI52431/23-1 | Brot mit Trockenfrüchten | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI25551/23-1 | Zimtsterne | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI14770/19-1 | Hefe-Kleinkuchen mit Schokostückchen (Weihnachtskuchen) | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI37249/19-1 | Feingebäck mit Zimtcreme | 1905.90.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| GVO-Einfuhrkontrolle | Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine EU-Zulassung ist erforderlich. |
| Kontrolle ökologischer Erzeugnisse | Bio-Stollen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung nach EU-Bio-Verordnung vorliegt. |
| Veterinärkontrolle | Backwaren mit tierischen Zutaten (Butter, Eier, Milch) unterliegen veterinärrechtlichen Einfuhrkontrollen. |
| Zollkontingent | Für bestimmte Mengen gilt ein reduzierter Zollsatz (Kontingent). Bei Überschreitung gilt der Außerkontingentszollsatz von 40 %. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
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Ausfuhr
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