Hierarchie der Zolltarifnummer
Christstollen wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst alle Backwaren und Feingebäcke:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Christstollen kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Christstollen
Der HS-Code für Christstollen ist 1905.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.90.30 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.90.70 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0 .
Einreihung von Christstollen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Christstollen kann je nach Rezeptur, Zuckergehalt und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen fertigen Stollen, eine Backmischung oder ein Spezialprodukt mit besonderen Zutaten handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Christstollen
Christstollen, Butterstollen, Marzipanstollen, Rosinenstollen – süße Hefegebäcke mit hohem Zuckergehalt
andere Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr
Wenn der Stollen stark an Lebkuchen erinnert und Honig als Hauptsüßungsmittel enthält
Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren mit einem Gehalt an Saccharose von 50 GHT oder mehr
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Christstollen (1905.90.70) ≠ Lebkuchen (1905.20)
Lebkuchen und Honigkuchen werden unter Position 1905.20 eingereiht. Der Unterschied: Lebkuchen werden mit Honig oder Zuckersirup gebacken, Stollen mit Butter und Hefe.
Fertiger Stollen (1905.90) ≠ Backmischung (1901.20)
Eine Stollen-Backmischung aus Mehl und Gewürzen ist keine Backware, sondern eine Lebensmittelzubereitung. Sie fällt unter Position 1901.20 – nicht unter 1905.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle stollenähnlichen Produkte werden unter Position 1905 eingereiht. Backmischungen für Stollen sind Lebensmittelzubereitungen aus Mehl und fallen unter ein anderes Kapitel:
Fertige Stollen-Backmischung (kein fertiger Stollen, sondern Mischung zum Selbstbacken)
Backmischungen und Teige zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Christstollen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Rezeptur, Zuckergehalt, Verarbeitungsgrad und Verpackung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Christstollen (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Stollen und ähnlichen Backwaren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Hefegebäck mit Persipan und Sultaninen. Kleine, vorgebackene, tiefgefrorene, strudelartig gerollte Gebäckstücke aus Hefeteig mit einer Füllung aus Persipan und Sultaninen; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 GHT oder mehr. Backware, mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr; gefülltes Hefegebäck.
AV 1, Pos. 1905.90
Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen. Runder, kuppelförmiger Kuchen nach Art eines italienischen Panettones, durchsetzt mit Schokoladenstückchen und Fruchtstückchen, verziert mit ganzen ungeschälten Mandeln; Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose: 5 GHT oder mehr. Backware, Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr.
AV 1, Pos. 1905.90
Hefe-Kleinkuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen. Runder, kuppelförmiger Kleinkuchen nach Art eines italienischen Panettones, durchsetzt mit Schokoladenstückchen und Fruchtstückchen; Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose: 5 GHT oder mehr. Backware, Kleinkuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr.
AV 1, Pos. 1905.90
Backmischung für glutenfreies Stollenkonfekt. Beschichteter Papierbeutel mit Angaben zur Backmischung für zuckerreduziertes Stollenkonfekt; darin beigefarbenes, mehlartiges Pulver mit Rosinen und kandierten Zitrusschalen durchsetzt. Lebensmittelzubereitung aus Mehl, Mischungen zum Herstellen von Backwaren der Position 1905.
AV 1, Pos. 1901.20
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
9,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China9,7 %Drittlandszoll
USA9,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei9,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,2 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine EU-Zulassung ist erforderlich.
Bio-Stollen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung nach EU-Bio-Verordnung vorliegt.
Backwaren mit tierischen Zutaten (Butter, Eier, Milch) unterliegen veterinärrechtlichen Einfuhrkontrollen.
Für bestimmte Mengen gilt ein reduzierter Zollsatz (Kontingent). Bei Überschreitung gilt der Außerkontingentszollsatz von 40 %.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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