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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geleebonbon: 1704.90.65.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geleebonbon (1704.90.65.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geleebonbon unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geleebonbon Produktbild

Geleebonbons sind Zuckerwaren auf Basis von Zucker, Glucosesirup und Gelatine. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geleebonbon beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Geleebonbons hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Bei Abweichungen (z. B. Kakaogehalt, Fruchtstücke) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geleebonbon

Der HS-Code für Geleebonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.

Einreihung von Geleebonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Geleebonbon erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 führt zur Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt). Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach AV 6, wonach die spezifischste Beschreibung maßgeblich ist. Die KN-Unterposition 17049065 erfasst ausdrücklich Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geleebonbon

Alternative Einreihung

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons

Alternative Einreihung

1704.90.71.00.0 9,0 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Alternative Einreihung

2007.99.97.30.0 9,0 %

Pfirsiche/Birnen in Gelee

Alternative Einreihung

1704.10.00.00.0 9,0 %

Kaugummi

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geleebonbon (1704) ≠ Dragees (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geleebonbon (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geleebonbon (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei grundlegend anderer Beschaffenheit möglich. Beispielsweise fallen Fruchtpasten mit hohem Fruchtanteil in Kapitel 20.

Alternative Einreihung

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons

Alternative Einreihung

1704.90.71.00.0 9,0 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Alternative Einreihung

2007.99.97.30.0 9,0 %

Pfirsiche/Birnen in Gelee

Alternative Einreihung

1704.10.00.00.0 9,0 %

Kaugummi

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geleebonbon ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geleebonbon (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4681/13-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Fruchtform
DE8140/12-11704.90.65.00.0
Gummibonbons mit Fruchtfüllung
DE8138/12-11704.90.65.00.0
Gummibonbons mit sirupartiger Fruchtfüllung
DE8139/12-11704.90.65.00.0
Gummibonbons mit Fruchtfüllung
DEBTI27507/17-21704.90.65.00.0
Fruchtgummibären
DEBTI27507/17-11704.90.65.00.0
Fruchtgummiband
DE14134/11-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Frucht- und Tierform
DE14133/11-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Frucht- und Tierform
DEBTI18235/21-11704.90.65.00.0
Gelee-Bonbons mit CBD
DEBTI33025/20-11704.90.65.00.0
Gelee-Bonbons
DEHH/1321/08-21704.90.65.00.0
Geleefrüchte im Cocktailshaker
DEK/847/06-11704.90.65.00.0
Gummibonbons als Nahrungsergänzung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrbestimmungen

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Geleebonbon

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geleebonbons. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geleebonbons

Welche Zolltarifnummer hat Geleebonbon?

Die Zolltarifnummer für Geleebonbon lautet 1704.90.65.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Die Einreihung ist durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) rechtskräftig bestätigt.

Welchen HS-Code hat Geleebonbon?

Der HS-Code für Geleebonbon ist 170490. Er umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (Position 1704) und die Unterposition 170490 für andere Zuckerwaren. Auf EU-Ebene wird die Ware in der Kombinierten Nomenklatur unter 17049065 als Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse geführt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geleebonbon?

Der Drittlandszollsatz für Geleebonbon (Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0) beträgt 9 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China oder USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Geleebonbon zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Geleebonbon zu anderen Zuckerwaren erfolgt über die Konsistenz und Zusammensetzung. Geleebonbons sind weiche, geleeartige Erzeugnisse auf Gelatinebasis. Alternative Einreihungen wie Hartkaramellen (17049071) oder Dragees (17049061) scheiden aus, da diese eine andere Beschaffenheit aufweisen. Auch Fruchtzubereitungen in Gelee (Kapitel 20) sind keine Zuckerwaren und daher nicht einschlägig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geleebonbon verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware durch den Zoll beschlagnahmt werden. Zudem kann eine unrichtige Anmeldung als Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerstraftat gewertet werden. Daher ist die korrekte Einreihung unter 1704.90.65.00.0 entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geleebonbon?

Ja, für Geleebonbon gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) sowie Veterinärkontrollen (Code 410), falls tierische Gelatine enthalten ist. Zudem besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem reduzierten Zollsatz von 35 % für bestimmte Mengen. Auch Zusatzzölle (Code 695) können anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geleebonbon?

Die Zolltarifnummer für Geleebonbon ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (170490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17049065) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1704906500) sowie der 11. Stelle für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geleebonbon?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Geleebonbon ist die Nummer 1704.90.65.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da Unterpositionen oder Maßnahmen angepasst werden können.

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