Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Geleebonbons hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Bei Abweichungen (z. B. Kakaogehalt, Fruchtstücke) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geleebonbon
Der HS-Code für Geleebonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.
Einreihung von Geleebonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Geleebonbon erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 führt zur Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt). Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach AV 6, wonach die spezifischste Beschreibung maßgeblich ist. Die KN-Unterposition 17049065 erfasst ausdrücklich Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geleebonbon
Alternative Einreihung
Dragees
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Weichkaramellen
Alternative Einreihung
Pfirsiche/Birnen in Gelee
Alternative Einreihung
Kaugummi
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Geleebonbon (1704) ≠ Dragees (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geleebonbon (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geleebonbon (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geleebonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei grundlegend anderer Beschaffenheit möglich. Beispielsweise fallen Fruchtpasten mit hohem Fruchtanteil in Kapitel 20.
Alternative Einreihung
Dragees
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Weichkaramellen
Alternative Einreihung
Pfirsiche/Birnen in Gelee
Alternative Einreihung
Kaugummi
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geleebonbon ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geleebonbon (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrbestimmungen
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Geleebonbon
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geleebonbons. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportbestimmungen
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Geleebonbon verglichen oder in der gleichen Zolltarifnummer eingereiht.
Dattel
0804.10.00.91.0 · 7,7 %
Sesamöl
1515.50.99.00.1 · 9,6 %
Hähnchenflügel
0207.14.30.00.0 · 26,9 %
Pfeffer-Pulver
0904.12.00.00.0 · 4 %
Sona-Masoori-Reis
1006.30.94.10.0 · 175 EUR/t
Kollagen-Drink
2202.99.19.19.0 · 9,6 %
Sucralose
2932.14.00.20.0 · 6,5 %
Asant
1301.90.00.00.0 · 0 %
Ghee
0405.90.10.00.0 · 231,3 €/100kg
