Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Dextrose-Wasserfrei leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Der nachfolgende Tarifbaum zeigt den systematischen Weg zur vollständigen 11-stelligen Nummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
- Unterposition: 1702 30 - Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20|GHT
Kombinierte Nomenklatur: 1702 3050 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1702 3050 - Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
Zolltarifnummer: 1702 3050 10 0 - mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Dextrose-Wasserfrei hängt entscheidend vom Glucosegehalt ab. Verwenden Sie das , um die genaue Zusammensetzung zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dextrose-Wasserfrei
Der HS-Code für Dextrose-Wasserfrei lautet 1702.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.30.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.30.50.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.30.50.10.0.
Einreihung von Dextrose-Wasserfrei nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Position 1702 (Andere Zucker) maßgeblich. Der Wortlaut der Unterposition 1702 30 (Glucose und Glucosesirup) und die Anmerkungen zu Kapitel 17 bestimmen die weitere Unterteilung. Die KN-Code 1702 30 50 10 ist spezifisch für Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver mit einem Glucosegehalt von 99 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse. Diese Einreihung wird durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dextrose-Wasserfrei
Alternative Einreihung
Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert - andere
Alternative Einreihung
Isoglucose
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dextrose-Wasserfrei (1702) ≠ Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert - andere (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dextrose-Wasserfrei bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dextrose-Wasserfrei (1702) ≠ Isoglucose (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dextrose-Wasserfrei bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Einreihungsmöglichkeiten außerhalb der genauen 8-stelligen KN-Unterposition:
Alternative Einreihung
Isoglucose
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dextrose-Wasserfrei ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dextrose-Wasserfrei (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern (Drittlandszoll)
Drittlandszollsatz
26,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Dextrose-Wasserfrei
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Dextrose-Wasserfrei. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den effektiven Zollsatz zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Frische Kokosnuss
0801.19.00.00.0 · 0 %
Austernsauce
2103.90.90.89.0 · 7,7 %
Hafermilch
2202.99.15.19.0 · 9,6 %
Samenöl
1515.90.99.99.1 · 0 %
Fruchtgummi
1704.90.65.00.0 · 9 %
Kürbiskern
1212.99.95.90.0 · 0 %
H-Milch
0401.20.91.00.9 · 22,7 %
Lorbeerblatt
0910.99.50.00.0 · 7 %
Banane
0803.90.19.00.9 · 114 EUR/1.000 kg
