Hierarchie der Zolltarifnummer
Wein aus Weintrauben wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 22 eingereiht. Die Position 2204 umfasst Wein aus frischen Weintrauben sowie mit Alkohol angereicherten Wein und Traubenmost:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- Position: 2204 - Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
- Unterposition: 2204 21 - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist
Kombinierte Nomenklatur: 2204 2111 - andere
TARIC: 2204 2198 11 - Wein aus frischen Weintrauben
Zolltarifnummer: 2204 2198 11 0 - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Wein kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wein
Der HS-Code für Wein ist 2204.21 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 2204.21.11 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 2204.21.98.11 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2204.21.98.11.0 .
Einreihung von Wein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Wein kann je nach Herkunft, Schäumungsgrad, Alkoholgehalt und Ursprungsbezeichnung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um stillen Wein, Schaumwein oder aromatisierten Wein handelt und ob eine geschützte Bezeichnung (g.U. / g.g.A.) vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wein
Nicht-EU-Wein ohne geschützte Bezeichnung, Alkohol bis 13 % vol, Flasche ≤ 2 l
Stiller Wein (Rot, Rosé, Weiß), nicht-EU-Herkunft, bis 13 % vol, in Behältnissen bis 2 l, kein Rebsortenwein, kein g.U./g.g.A.
Schaumwein mit mindestens 3 bar Überdruck bei 20 °C (z.B. Prosecco, Cava, Champagner)
Schaumwein (anderer), nicht g.U. / g.g.A., kein Rebsortenwein
Nicht-EU-Wein mit g.U. oder g.g.A. (z.B. Napa Valley, Barossa Valley), bis 13 % vol
Stiller Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geogr. Angabe (g.g.A.), nicht-EU, kein Weißwein, bis 13 % vol
Nicht-EU-Wein ohne g.U./g.g.A., Alkohol mehr als 13 bis 15 % vol, Flasche ≤ 2 l
Stiller Wein, nicht-EU, anderer, Alkohol 13 bis 15 % vol, Behältnisse bis 2 l
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Wein aus Weintrauben (2204) ≠ Beerenwein / Fruchtwein (2206)
Beerenwein, Apfelwein, Birnenwein und Met fallen unter Position 2206, nicht unter 2204. Das Unterscheidungsmerkmal ist das Ausgangsmaterial: nur Weintrauben = 2204.
Stiller Wein (2204.21) ≠ Schaumwein (2204.10)
Schaumwein (Champagner, Prosecco, Cava) wird unter der Unterposition 2204.10 eingereiht. Das Kriterium: mindestens 3 bar Überdruck bei 20 °C oder Schaumweinkorken.
Wein (2204) ≠ Aromatisierter Wein / Wermutwein (2205)
Mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierter Wein (z.B. Wermutwein, Glühwein) fällt unter Position 2205, nicht unter 2204.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht jeder als "Wein" bezeichnete Artikel fällt unter Position 2204. Beerenwein und andere gegorene Getränke werden unter einer anderen Position eingereiht:
Nicht aus Weintrauben: Beerenwein, Apfelwein, Birnenwein, Met → anderes Kapitel (2206)!
Andere gegorene Getränke in Fässern — Beerenwein (Erdbeerwein, Johannisbeerwein, Met)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wein ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Herkunftsland, Alkoholgehalt, Schäumungsgrad und ob eine geschützte Bezeichnung (g.U./g.g.A.) vorliegt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wein (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Wein entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Rotwein aus Neuseeland; Rebsorten: Merlot, Cabernet Sauvignon und Cabernet Franc; Anbaugebiet: Hawke's Bay; Alkoholgehalt: 13 %vol; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Die Handelsbezeichnung beinhaltet nicht alle Rebsorten — kein Rebsortenwein im Sinne der ZAnm 6b) Kap 22.
AV 1, Pos. 2204.21
Roséwein aus Neuseeland; Verschnitt aus Weißwein (Sauvignon Blanc) und Rotwein (Syrah); Alkoholgehalt: 12,5 %vol; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche mit Schraubverschluss. Gesamttrockenmasse 90 g/l oder weniger.
AV 1, Pos. 2204.21
Roséwein aus Neuseeland; Verschnitt aus Weißwein (Sauvignon Blanc) und Rotwein; Alkoholgehalt: 12,5 %vol; Handelseinheit: 0,75 l-Flasche. Gesamttrockenmasse 90 g/l oder weniger.
AV 1, Pos. 2204.21
Weißwein aus Neuseeland; Rebsorte: Pinot Gris; Anbaugebiet: Gisborne; Alkoholgehalt: 13 %vol; 0,75 l-Glasflasche. Gesamttrockenmasse 90 g/l oder weniger. Anderer Rebsortenwein, Weißwein.
AV 1, Pos. 2204.21
Rotwein aus Australien, trocken; g.g.A.: Margaret River; Rebsorte: Cabernet Sauvignon; Alkoholgehalt: 14 %vol; 0,75 l-Flasche. Gesamttrockenmasse 130 g/l oder weniger.
AV 1, Pos. 2204.21
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
13,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China13,1 %Drittlandszoll
USA13,1 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz13,1 %Drittlandszoll
Türkei0 %Zollpräferenz
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien13,1 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand13,1 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Mengen Wein kann ein reduzierter Zollsatz von 10 % im Rahmen eines nichtpräferentiellen Zollkontingents beantragt werden.
Der Import unterliegt besonderen Auflagen (z.B. Lebensmittelsicherheitszertifikate, Etikettenvorschriften, VI1-Begleitdokument für Wein aus Drittländern).
Für diese spezifische Unterposition gelten beim Import besondere gesetzliche Auflagen (Alkoholtabelle, Gesamttrockenmasse).
Für diese Ware können zusätzliche Zollabgaben anfallen, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen.
Bio-Weine dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung (COI) vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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