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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hanfsamen: 1207.99.91.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hanfsamen (1207.99.91.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hanfsamen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hanfsamen Produktbild

Hanfsamen (Cannabis sativa) werden als Ölsamen in Kapitel 12 des Zolltarifs eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt davon ab, ob die Samen geschält oder ungeschält, ganz oder gemahlen, zur Aussaat oder als Lebensmittel bestimmt sind. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hanfsamen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1207 - Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
  • Unterposition: 1207 91 - andere
  • Unterposition: 1207 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1207 9991 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1207 9991 00 0 - Hanfsamen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Hanfsamen erfordert genaue Angaben zur Beschaffenheit (geschält/ungeschält, ganz/gemahlen) und zum Verwendungszweck (Aussaat/Lebensmittel). Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hanfsamen

Der HS-Code für Hanfsamen lautet 1207.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1207.99.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1207.99.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1207.99.91.00.0.

Einreihung von Hanfsamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Hanfsamen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1207, da die Ware als Ölsamen in Kapitel 12 fällt. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 120799 (andere). Die KN-Unterposition 12079991 und die TARIC-Code 1207999100 ergeben die vollständige 11-stellige Nummer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hanfsamen

Alternative Einreihung

1207.99.20.10.0 0 %

Hanfsamen zur Aussaat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1207.99.20.10.0 0 %

Hanfsamen zur Aussaat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hanfsamen (1207) ≠ Hanfsamen zur Aussaat (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hanfsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hanfsamen (1207) ≠ Hanfsamen zur Aussaat (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Hanfsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht mehr als ganzer Same vorliegt. Beispielsweise fallen Rückstände der Ölherstellung in Kapitel 23.

Alternative Einreihung

1207.99.20.10.0 0 %

Hanfsamen zur Aussaat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1207.99.20.10.0 0 %

Hanfsamen zur Aussaat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hanfsamen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hanfsamen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE7397/09-11207.99.91.00.0
Geschälte Hanfsamen, nicht zur Aussaat, zu Ernährungszwecken
DEBTI7038/24-11207.99.91.00.0
Rohe, geschälte Hanfsamen (Cannabis sativa), nicht zur Aussaat
DEBTI36612/18-11207.99.91.00.0
Ungeschälte Hanfsamen (Cannabis sativa), nicht zur Aussaat
DEBTI13545/19-11207.99.91.00.0
Rohe, geschälte Hanfsamen, nicht zur Aussaat
DEHH/2069/07-11207.99.91.00.0
Ganze, reife, getrocknete Hanfsamen (Cannabis sativa), nicht zur Aussaat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importmaßnahmen

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen für Hanfsamen

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zollrechner für Hanfsamen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Hanfsamen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Hanfsamen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hanfsamen

Welche Zolltarifnummer hat Hanfsamen?

Hanfsamen (Speisehanfsamen, Hanfkörner) werden unter der Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für geschälte oder ungeschälte, ganze Samen von Cannabis sativa, die nicht zur Aussaat bestimmt sind und als Lebensmittel verwendet werden. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %.

Welchen HS-Code hat Hanfsamen?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Hanfsamen lautet 120799. Er umfasst die Position 1207 (Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte) und die Unterposition 120799 (andere). Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0 entsprechen dem internationalen HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hanfsamen?

Der Drittlandszollsatz für Hanfsamen (Zolltarifnummer 1207.99.91.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % an. Für die Einfuhr ist eine Einfuhrlizenz der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erforderlich.

Wie unterscheidet sich Hanfsamen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Hanfsamen erfolgt zu anderen Ölsamen und verarbeiteten Produkten. Eine wichtige Alternative ist die Einreihung als Hanfsamen zur Aussaat unter 1207.99.20.00.0, die jedoch für Speisehanfsamen nicht zutrifft. Die Abgrenzung zu Mehl von Ölsamen (Position 1106) oder Rückständen der Ölherstellung (Position 2306) ist ebenfalls relevant, da ganze Samen in Position 1207 verbleiben.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hanfsamen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei Hanfsamen ist besonders die Abgrenzung zur Aussaat (1207.99.20.00.0) kritisch, da dort andere Vorschriften gelten. Eine korrekte Einreihung vermeidet rechtliche und finanzielle Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hanfsamen?

Ja, für die Einfuhr von Hanfsamen (nicht zur Aussaat) ist eine Einfuhrlizenz der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erforderlich. Diese Beschränkung gilt für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Zudem unterliegen Bio-Hanfsamen einer Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die EUSt 7 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hanfsamen?

Die Zolltarifnummer für Hanfsamen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1207.99.91.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (120799), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12079991) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1207999100) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle für nationale Zwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hanfsamen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Hanfsamen (1207.99.91.00.0) ist die Position 1207 seit Jahren stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Es empfiehlt sich, die aktuellen TARIC-Daten regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Handelsregelungen.

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