Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9104.00.00.90.0 ist im Warenverzeichnis (TARIC) wie folgt gegliedert:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 91 - UHRMACHERWAREN
- Position: 9104 - Armaturbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge
Zolltarifnummer: 9104 0000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Chronometers hängt maßgeblich von der Bauform und dem Verwendungszweck ab. Für eine verbindliche Auskunft nutzen Sie unseren interaktiven Klassifizierer.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Chronometer
Der HS-Code für Chronometer lautet 9104.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9104.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9104.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9104.00.00.90.0.
Einreihung von Chronometer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Chronometers in die Position 9104 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) und dem Wortlaut der Positionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Chronometer
Alternative Einreihung
Andere Uhren - andere (nicht elektrisch/nicht batteriebetrieben) - Auffangposition für Uhren, die nicht in 9101-9104 eingeordnet werden, z.B. tragbare Chronometer ohne Fahrzeugbezug
Alternative Einreihung
Andere Uhren, elektrisch (Batterie/Netz) betrieben - für moderne batteriebetriebene Chronometer
Alternative Einreihung
Zeitkontrollapparate und Zeitmesser - andere - theoretisch möglich, aber typische Chronometer sind Uhren, keine Zeitkontrollapparate im Sinne der Position 9106
Alternative Einreihung
Andere Navigationsinstrumente (theoretisch denkbar, aber Chronometer sind primär Uhren, keine Navigationsinstrumente im Sinne von Kapitel 90)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Chronometer (9104) ≠ Andere Uhren - andere (nicht elektrisch/nicht batteriebetrieben) - Auffangposition für Uhren, die nicht in 9101-9104 eingeordnet werden, z.B. tragbare Chronometer ohne Fahrzeugbezug (9105)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chronometer bleibt die Zolltarifnummer 9104.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Chronometer (9104) ≠ Andere Uhren, elektrisch (Batterie/Netz) betrieben - für moderne batteriebetriebene Chronometer (9105)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chronometer bleibt die Zolltarifnummer 9104.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Chronometer (9104) ≠ Zeitkontrollapparate und Zeitmesser - andere - theoretisch möglich, aber typische Chronometer sind Uhren, keine Zeitkontrollapparate im Sinne der Position 9106 (9106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chronometer bleibt die Zolltarifnummer 9104.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Alternativen innerhalb des Kapitels 91 können auch Positionen anderer Kapitel relevant sein, beispielsweise wenn das Gerät nicht als Uhr, sondern als Navigationsinstrument qualifiziert wird:
Alternative Einreihung
Andere Uhren - andere (nicht elektrisch/nicht batteriebetrieben) - Auffangposition für Uhren, die nicht in 9101-9104 eingeordnet werden, z.B. tragbare Chronometer ohne Fahrzeugbezug
Alternative Einreihung
Andere Uhren, elektrisch (Batterie/Netz) betrieben - für moderne batteriebetriebene Chronometer
Alternative Einreihung
Zeitkontrollapparate und Zeitmesser - andere - theoretisch möglich, aber typische Chronometer sind Uhren, keine Zeitkontrollapparate im Sinne der Position 9106
Alternative Einreihung
Andere Navigationsinstrumente (theoretisch denkbar, aber Chronometer sind primär Uhren, keine Navigationsinstrumente im Sinne von Kapitel 90)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Chronometer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Chronometer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Chronometer
Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner ermitteln Sie schnell die anfallenden Importkosten für Chronometer aus verschiedenen Ursprungsländern.
Ausfuhr in Drittländer
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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