Zolltarifnummern für Optik & Foto
Optische und fotografische Geräte fallen unter die Kapitel 85 (Kameras) und 90 (Messinstrumente). Kameras sind meist zollfrei (ITA). Thermometer und Wärmebildkameras gehören zu Kapitel 90.
Einreihung von Optik & Foto im Zolltarif
Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Optik & Foto verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.
Kameras und Videogeräte: Kapitel 85
Digitalkameras (8525.89, 0 %) und Webcams (8525.89, 0 %) fallen unter Kapitel 85 und sind nach dem ITA-Abkommen zollfrei. Die Einreihung unterscheidet zwischen Fernsehkameras und fotografischen Kameras. Wärmebildkameras können je nach Hauptfunktion unter 8525 oder 9025 fallen.
Thermometer und Temperaturmessung: Kapitel 90
Thermometer (9025, 0 %) und Wärmebildkameras mit Messfunktion (9025, 0 %) fallen unter Kapitel 90. Die Abgrenzung zu Kameras (Kapitel 85) richtet sich nach der Hauptfunktion: Misst das Gerät Temperatur = Kapitel 90, nimmt es primär Bilder auf = Kapitel 85.
FAQ zu Zolltarifnummern für Optik & Foto
Sind Kameras zollfrei?
Ja, Digitalkameras und Webcams (Position 8525) sind nach dem ITA-Abkommen mit 0 % zollfrei. Das gilt auch für Objektive und Kamerazubehör. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.
Unter welches Kapitel fällt eine Wärmebildkamera?
Eine Wärmebildkamera die primär Temperatur misst, fällt unter Kapitel 90 (Position 9025, 0 %). Eine die primär Bilder aufnimmt, unter Kapitel 85 (Position 8525, 0 %). Die Hauptfunktion entscheidet. Wärmebildkameras können einer Dual-Use-Exportkontrolle unterliegen.
Welchen Zollsatz haben Thermometer?
Thermometer fallen unter Position 9025 (Kapitel 90) mit 0 % Drittlandszollsatz. Das gilt für elektronische, digitale und analoge Thermometer gleichermaßen.
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