Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9003.11.00.00.0 für Brillenfassungen aus Kunststoff ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon9003
- UnterpositionFassungen900311
- Zolltarifnummeraus Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Brillenfassung
Der HS-Code für Brillenfassung lautet 9003.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9003.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9003.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9003.11.00.00.0.
Einreihung von Brillenfassung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Brillenfassungen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist das Material der Fassung: Kunststoff (900311), unedles Metall (900319004) oder andere Stoffe (900319009).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Brillenfassung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFassungen für Brillen, aus unedlen Metallen – für Brillenfassungen aus Metalllegierungen wie Edelstahl oder Monel | 9003.19.00.40.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungFassungen für Brillen, aus anderen Stoffen – für Fassungen aus Edelmetallen, Titan, Holz, Horn oder anderen nicht genannten Materialien | 9003.19.00.90.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungTeile von Brillenfassungen – für einzelne Bestandteile wie Bügel, Scharniere, Nasenpads | 9003.90.00.90.0 | 2,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Brillenfassung (9003) ≠ Fassungen für Brillen, aus unedlen Metallen – für Brillenfassungen aus Metalllegierungen wie Edelstahl oder Monel (9003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brillenfassung bleibt die Zolltarifnummer 9003.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Brillenfassung (9003) ≠ Fassungen für Brillen, aus anderen Stoffen – für Fassungen aus Edelmetallen, Titan, Holz, Horn oder anderen nicht genannten Materialien (9003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brillenfassung bleibt die Zolltarifnummer 9003.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Brillenfassung (9003) ≠ Teile von Brillenfassungen – für einzelne Bestandteile wie Bügel, Scharniere, Nasenpads (9003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brillenfassung bleibt die Zolltarifnummer 9003.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Brillenfassung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI52024/19-1 | Fassungen für Brillen, aus Kunststoffen | 9003.11.00.00.0 |
| DE5055/12-1 | Fassungen für Brillen, aus Kunststoffen | 9003.11.00.00.0 |
| DEBTI4465/20-1 | Fassungen für Brillen, aus unedlen Metallen | 9003.19.00.40.0 |
| DE7638/14-1 | Teile von Brillenfassungen | 9003.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Brillenfassung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Brillenfassung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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