Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- Zolltarifnummerandere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computerkarte
Der HS-Code für Computerkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.
Einreihung von Computerkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Computerkarten erfolgt nach AV 1 und AV 3a des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit und Funktion der Karte zum Zeitpunkt der Einfuhr. Die Position 8471 umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten. Eine Computerkarte, die als Einheit einer Datenverarbeitungsmaschine dient (z. B. Schnittstellenkarte, Controllerkarte), fällt unter die Unterposition 8471.80.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computerkarte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVerarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten) | 8471.50.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten) | 8473.30.20.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Computerkarte (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten) (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computerkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Computerkarte (8471) ≠ Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten) (8473) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computerkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Computerkarte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46206/23-2 | PCI-Express-Steckkarte mit FPGA, flüchtigem und nicht flüchtigem Speicher, USB- und QSFP-Schnittstellen – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEBTI50173/23-1 | Erweiterungskarte mit Controller, SSD-Steckplätzen und Ethernet-Schnittstelle – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEBTI32209/20-1 | Erweiterungskarte mit Controller, SATA- und Ethernet-Schnittstelle – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DE11777/13-1 | IEEE-1394b-Schnittstellenkarte (FireWire) als PCIe-Einsteckkarte – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/110/05-1 | FireWire-Schnittstellenkarte (PCI-Einsteckkarte) – als 'Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DE3546/12-1 | Schnittstelleneinschubkarte (ExpressCard) mit FireWire-Anschlüssen – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DE23643/11-1 | USB/SATA-Controllerkarte – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEM/3299/07-1 | Serielle Schnittstellenkarte (PCI-Einsteckkarte) – als 'Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DE17772/13-1 | FireWire-Schnittstellenkarte (PCIe Hostadapter) – als 'andere Einheit' eingereiht | 8471.80.00.00.0 |
| DEBTI46206/23-1 | PCI-Express-Steckkarte mit FPGA/Prozessor zur Beschleunigung von Hochleistungsrechnern – als 'Verarbeitungseinheit' eingereiht (Abgrenzung) | 8471.50.00.00.0 |
| DE12704/12-1 | Erweiterungskarte (Riser) mit PCI-Steckplätzen – als 'Teil, zusammengesetzte elektronische Schaltung' eingereiht (Abgrenzung) | 8473.30.20.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Computerkarten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Computerkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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