Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Computerkarte hängt maßgeblich von ihrer Funktion und Bauart ab. Enthält die Karte einen eigenen Prozessor oder FPGA und führt sie eigenständig Rechenoperationen aus, kommt die Unterposition 8471.50.00.00.0 (Verarbeitungseinheiten) in Betracht. Handelt es sich um eine passive Riser-Karte ohne eigene Datenverarbeitungsfunktion, ist 8473.30.20.00.0 (Teile, zusammengesetzte elektronische Schaltungen) zutreffend. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computerkarte
Der HS-Code für Computerkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.
Einreihung von Computerkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Computerkarten erfolgt nach AV 1 und AV 3a des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit und Funktion der Karte zum Zeitpunkt der Einfuhr. Die Position 8471 umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten. Eine Computerkarte, die als Einheit einer Datenverarbeitungsmaschine dient (z. B. Schnittstellenkarte, Controllerkarte), fällt unter die Unterposition 8471.80.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computerkarte
Alternative Einreihung
Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten)
Alternative Einreihung
Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Computerkarte (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten) (8471)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computerkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Computerkarte (8471) ≠ Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten) (8473)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computerkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der Unterposition 8471.80 ist:
Alternative Einreihung
Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten)
Alternative Einreihung
Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computerkarte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Computerkarte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Computerkarten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Computerkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Industrieelektronik & Steuerung mit ihren Zolltarifnummern.
Leuchtstofflampe
8539.31.10.90.0 · 2,7 %
Desktop-Computer
8471.50.00.00.0 · 0 %
Laserdiode
8541.41.00.00.0 · 0 %
Smart-Tag
8517.62.00.00.0 · 0 %
Led-Display-Modul
8524.99.00.00.0 · 0 %
Servo-Controller
9032.89.00.90.0 · 2,8 %
Led-Netzteil
8504.40.83.90.0 · 0 %
Tasterkappe
8538.90.99.99.0 · 1,7 %
Soundkarte
8471.80.00.00.0 · 0 %
