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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Computerkarte: 8471.80.00.00.0

Computerkarten (auch Erweiterungs-, Schnittstellen- oder Steckkarten) sind elektronische Baugruppen auf Leiterplatten mit Steckkontaktleiste zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen. Sie dienen der Funktionserweiterung oder Schnittstellenanbindung.

Computerkarte Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Computerkarten erfolgt in der Regel unter 8471.80.00.00.0 als "andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen". Abhängig von der konkreten Ausführung (eigener Prozessor, passive Riser-Karte) können jedoch auch andere Codes in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Computerkarte finden

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Computerkarte hängt maßgeblich von ihrer Funktion und Bauart ab. Enthält die Karte einen eigenen Prozessor oder FPGA und führt sie eigenständig Rechenoperationen aus, kommt die Unterposition 8471.50.00.00.0 (Verarbeitungseinheiten) in Betracht. Handelt es sich um eine passive Riser-Karte ohne eigene Datenverarbeitungsfunktion, ist 8473.30.20.00.0 (Teile, zusammengesetzte elektronische Schaltungen) zutreffend. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computerkarte

Der HS-Code für Computerkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.

Einreihung von Computerkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Computerkarten erfolgt nach AV 1 und AV 3a des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit und Funktion der Karte zum Zeitpunkt der Einfuhr. Die Position 8471 umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten. Eine Computerkarte, die als Einheit einer Datenverarbeitungsmaschine dient (z. B. Schnittstellenkarte, Controllerkarte), fällt unter die Unterposition 8471.80.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computerkarte

Alternative Einreihung

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten)

Alternative Einreihung

8473.30.20.00.0 0 %

Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Computerkarte (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computerkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Computerkarte (8471) ≠ Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten) (8473)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Computerkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der Unterposition 8471.80 ist:

Alternative Einreihung

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten – für Computerkarten mit eigenem Prozessor/FPGA, die Rechenoperationen durchführen (z. B. FPGA-Beschleunigerkarten)

Alternative Einreihung

8473.30.20.00.0 0 %

Teile (zusammengesetzte elektronische Schaltungen) – für einfache Erweiterungskarten ohne eigenständige Datenverarbeitungsfunktion (z. B. Riser-Karten)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computerkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Computerkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI46206/23-28471.80.00.00.0
PCI-Express-Steckkarte mit FPGA, flüchtigem und nicht flüchtigem Speicher, USB- und QSFP-Schnittstellen – als 'andere Einheit' eingereiht
DEBTI50173/23-18471.80.00.00.0
Erweiterungskarte mit Controller, SSD-Steckplätzen und Ethernet-Schnittstelle – als 'andere Einheit' eingereiht
DEBTI32209/20-18471.80.00.00.0
Erweiterungskarte mit Controller, SATA- und Ethernet-Schnittstelle – als 'andere Einheit' eingereiht
DE11777/13-18471.80.00.00.0
IEEE-1394b-Schnittstellenkarte (FireWire) als PCIe-Einsteckkarte – als 'andere Einheit' eingereiht
DEM/110/05-18471.80.00.00.0
FireWire-Schnittstellenkarte (PCI-Einsteckkarte) – als 'Einheit' eingereiht
DE3546/12-18471.80.00.00.0
Schnittstelleneinschubkarte (ExpressCard) mit FireWire-Anschlüssen – als 'andere Einheit' eingereiht
DE23643/11-18471.80.00.00.0
USB/SATA-Controllerkarte – als 'andere Einheit' eingereiht
DEM/3299/07-18471.80.00.00.0
Serielle Schnittstellenkarte (PCI-Einsteckkarte) – als 'Einheit' eingereiht
DE17772/13-18471.80.00.00.0
FireWire-Schnittstellenkarte (PCIe Hostadapter) – als 'andere Einheit' eingereiht
DEBTI46206/23-18471.50.00.00.0
PCI-Express-Steckkarte mit FPGA/Prozessor zur Beschleunigung von Hochleistungsrechnern – als 'Verarbeitungseinheit' eingereiht (Abgrenzung)
DE12704/12-18473.30.20.00.0
Erweiterungskarte (Riser) mit PCI-Steckplätzen – als 'Teil, zusammengesetzte elektronische Schaltung' eingereiht (Abgrenzung)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Computerkarten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Computerkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Computerkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Computerkarte?

Eine Computerkarte (Erweiterungs-, Schnittstellen- oder Steckkarte) wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 als 'andere Einheit von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen' eingereiht. Dies gilt für die meisten Schnittstellenkarten (USB, Ethernet, SATA, FireWire) und Controllerkarten. Die Einreihung ist durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat eine Computerkarte?

Der HS-Code (6-stellig) für Computerkarten lautet 8471.80. Er ist international harmonisiert und umfasst 'andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen'. Die ersten vier Ziffern 8471 stehen für automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Computerkarten?

Der Drittlandszollsatz für Computerkarten der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich eine Computerkarte zolltechnisch von einer Verarbeitungseinheit?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zur Computerkarte (8471.80) ist die Verarbeitungseinheit (8471.50). Enthält die Karte einen eigenen Prozessor oder FPGA und führt sie eigenständig Rechenoperationen aus, wird sie als Verarbeitungseinheit eingereiht. Fehlt diese Eigenschaft, bleibt es bei der Einreihung als 'andere Einheit'.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Computerkarte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Computerkarten?

Für die Einfuhr von Computerkarten gelten keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Bei der Ausfuhr ist jedoch zu beachten, dass Computerkarten mit leistungsfähigen FPGAs oder kryptografischen Funktionen der Dual-Use-Kontrolle unterliegen können und eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Computerkarte?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Computerkarten lautet 8471.80.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8471.80), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8471.80.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (8471.80.00.00) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (8471.80.00.00.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Computerkarten?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 8471 und die Unterposition 8471.80 sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, da sich z. B. Antidumpingzölle oder Embargos ändern können.

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