Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Hinweis zur Einreihung
Soundkarten sind nach ständiger Rechtsauffassung der Zollverwaltung und der Rechtsprechung als andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen der Position 8471 zuzuweisen. Die Einreihung als Teil (Position 8473) oder als Gerät des Kapitels 85 scheidet aus. Verwenden Sie den , um die Einreihung Ihres konkreten Produkts zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Soundkarte
Der HS-Code für Soundkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.
Einreihung von Soundkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Das Harmonisierte System (HS) und die Kombinierte Nomenklatur (KN) unterscheiden ADV-Einheiten (Position 8471) von anderen elektrischen Maschinen und Geräten (Kapitel 85). Eine Soundkarte fällt in den Anwendungsbereich der Anmerkung 5 zu Kapitel 84, da sie unmittelbar oder mittelbar an die Zentraleinheit einer ADV angeschlossen wird und Daten in einer vom System verwendbaren Form empfangen oder liefern kann. Die Hauptfunktion – Digitalisierung und/oder Wiedergabe von Audiosignalen – ist für die Einreihung als Einheit der ADV nicht relevant; entscheidend ist die Fähigkeit, als Peripheriegerät mit einer ADV zusammenzuarbeiten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Soundkarte
Alternative Einreihung
andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Alternative Einreihung
digitale Signalverarbeitungsapparate
Alternative Einreihung
Teile für ADV-Maschinen (Pos. 8473)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Soundkarte (8471) ≠ digitale Signalverarbeitungsapparate (8543)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soundkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Soundkarte (8471) ≠ Teile für ADV-Maschinen (Pos. 8473) (8473)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soundkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wird die Soundkarte als reine DSP-Einheit ohne ADV-Anbindung betrieben, kommt eine Einreihung in Kapitel 85 in Betracht. Nachfolgend ein Beispiel für diese alternative Kapitelzuordnung:
Alternative Einreihung
digitale Signalverarbeitungsapparate
Alternative Einreihung
Teile für ADV-Maschinen (Pos. 8473)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Soundkarte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Soundkarte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und Zollpräferenzen
Zollrechner für Soundkarten
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben: Der Drittlandszollsatz für Soundkarten (8471.80.00.00.0) beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Drittlandszollsatz durch Präferenzabkommen auf 0 % gesenkt werden.
Export und Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrmaßnahmen und Genehmigungen
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Industrieelektronik / Steuerung
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte, die zolltariflich ähnlich eingereiht werden oder in einem verwandten technischen Kontext stehen.
Uv-Lampe
8539.49.00.00.0 · 2,7 %
Led-Treiber
8504.40.83.90.0 · 0 %
Steckverbinder
8536.69.90.99.0 · 2,3 %
Resonator
8541.60.00.00.0 · 0 %
Smart-Tag
8517.62.00.00.0 · 0 %
Servo-Controller
9032.89.00.90.0 · 2,8 %
Brems-Hacker
8536.50.80.00.0 · 0 %
Keramik-Isolator
8546.20.00.00.0 · 4,7 %
Chipkarte
8523.52.00.00.9 · 0 %
