Zum Hauptinhalt springen
Industrieelektronik / SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Soundkarte: 8471.80.00.00.0

Soundkarten sind als Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen (ADV) eingereiht. Die zolltarifliche Einreihung lautet einheitlich auf die Warennummer 8471.80.00.00.0 – unabhängig von der Bauform als interne PCI/PCIe-Steckkarte oder als externes USB-Gerät. Maßgeblich ist die Hauptfunktion: Digitalisierung und Wiedergabe von Audiosignalen in einer vom Computersystem verwendbaren Form.

Soundkarte Produktbild

Für Soundkarten sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Produkt eingeben, z. B. Soundkarte

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Soundkarten sind nach ständiger Rechtsauffassung der Zollverwaltung und der Rechtsprechung als andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen der Position 8471 zuzuweisen. Die Einreihung als Teil (Position 8473) oder als Gerät des Kapitels 85 scheidet aus. Verwenden Sie den , um die Einreihung Ihres konkreten Produkts zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Soundkarte

Der HS-Code für Soundkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.

Einreihung von Soundkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Das Harmonisierte System (HS) und die Kombinierte Nomenklatur (KN) unterscheiden ADV-Einheiten (Position 8471) von anderen elektrischen Maschinen und Geräten (Kapitel 85). Eine Soundkarte fällt in den Anwendungsbereich der Anmerkung 5 zu Kapitel 84, da sie unmittelbar oder mittelbar an die Zentraleinheit einer ADV angeschlossen wird und Daten in einer vom System verwendbaren Form empfangen oder liefern kann. Die Hauptfunktion – Digitalisierung und/oder Wiedergabe von Audiosignalen – ist für die Einreihung als Einheit der ADV nicht relevant; entscheidend ist die Fähigkeit, als Peripheriegerät mit einer ADV zusammenzuarbeiten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Soundkarte

Alternative Einreihung

8471.80.00.00.0 0 %

andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Alternative Einreihung

8543.70.06.00.0 0 %

digitale Signalverarbeitungsapparate

Alternative Einreihung

8473.30.00.00.0 0 %

Teile für ADV-Maschinen (Pos. 8473)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Soundkarte (8471) ≠ digitale Signalverarbeitungsapparate (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soundkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Soundkarte (8471) ≠ Teile für ADV-Maschinen (Pos. 8473) (8473)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soundkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wird die Soundkarte als reine DSP-Einheit ohne ADV-Anbindung betrieben, kommt eine Einreihung in Kapitel 85 in Betracht. Nachfolgend ein Beispiel für diese alternative Kapitelzuordnung:

Alternative Einreihung

8543.70.06.00.0 0 %

digitale Signalverarbeitungsapparate

Alternative Einreihung

8473.30.00.00.0 0 %

Teile für ADV-Maschinen (Pos. 8473)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Soundkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Soundkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13946/11-18471.80.00.00.0
Soundkarten in verschiedenen Bauformen (interne Bauform als Steckkarte über PCI/PCI-E, externe Bauform über USB)
DEM/3515/04-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte mit PCI-Kontaktflächenleiste
DEM/4281/04-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte mit PCI-Bus
DEM/30/06-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte
DEM/31/06-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte
DEM/1428/05-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte
DEM/589/08-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte
DEM/801/07-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte
DE13410/15-18471.80.00.00.0
Soundkarte in Form einer PC-Einsteckkarte mit Softwarepaket
DEBTI26699/17-18471.80.00.00.0
Externe Soundkarte (USB-Soundkarte, Sound Blaster X-FI GO PRO SBX)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und Zollpräferenzen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Soundkarten

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben: Der Drittlandszollsatz für Soundkarten (8471.80.00.00.0) beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Drittlandszollsatz durch Präferenzabkommen auf 0 % gesenkt werden.

Zolldaten werden geladen…

Export und Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrmaßnahmen und Genehmigungen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Soundkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Soundkarte?

Eine Soundkarte wird unter der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst ‚andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen‘. Die Einreihung gilt für interne PCI/PCIe-Steckkarten sowie für externe USB-Soundkarten, sofern sie als ADV-Einheit fungieren.

Welchen HS-Code hat eine Soundkarte?

Der HS-Code für eine Soundkarte lautet 8471.80. Er leitet sich aus Position 8471 (Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten) ab und ist auf 6-stelliger Ebene international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Soundkarten?

Der Drittlandszollsatz für Soundkarten der Position 8471.80.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Zusätzlich zur Zollfreiheit fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich eine Soundkarte zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Soundkarte zu anderen Audiogeräten erfolgt über die Hauptfunktion als ADV-Einheit. Eine Soundkarte ist dafür ausgelegt, Audiodaten mit einem Computersystem auszutauschen und zu verarbeiten. Alternative Einreihungen wie digitale Signalverarbeitungsapparate oder reine Verstärker scheiden aus, da diese keine systemverwendbare Datenverarbeitung leisten sowie keinen ADV-Bezug aufweisen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Soundkarte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Im schlimmsten Fall drohen Nacherhebung von Zöllen, Verspätungszuschläge oder Bußgelder. Bei einer versehentlich zu niedrig ausgewiesenen Abgabe kann der Zoll die Einfuhrabgaben nachfordern. Bei Verdacht auf Vorsatz sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Soundkarten?

Für Soundkarten bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz ist auf 0 Prozent festgesetzt, und es gibt keine mengenmäßigen Beschränkungen. Allerdings unterliegen Soundkarten als Dual-Use-Waren der Ausfuhrkontrolle. Beim Export in bestimmte Drittländer kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Soundkarte?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Soundkarte lautet 8471.80.00.00.0. Sie setzt sich aus der 6-stelligen HS-Code-Ebene (8471.80), der 8-stelligen KN-Unterposition (8471.80.00), der 10-stelligen TARIC-Nummer (8471.80.00.00) und der nationalen 11. Stelle (.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Soundkarten?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Die grundlegende Einreihung von Soundkarten unter 8471.80 ist jedoch seit Jahren stabil. Änderungen betreffen meist die letzten Stellen oder die Zuordnung von Präferenzabkommen. Es ist ratsam, die aktuellen Fassungen des TARIC zu prüfen.

Lassen Sie Ihre Soundkarten in Sekunden klassifizieren

Mit unserem KI-Klassifizierungs-Assistenten ermitteln Sie die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Soundkarte schnell und zuverlässig. Starten Sie jetzt die Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer