Hierarchie der Zolltarifnummer
Hierarchie der Zolltarifnummer für Couscous: von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Codenummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1902 - Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z.|B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- Unterposition: 1902 40 - Couscous
Zolltarifnummer: 1902 4010 00 0 - nicht zubereitet
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Couscous hängt entscheidend vom Zubereitungsgrad ab. Fertig gewürzte oder zubereitete Couscous-Mischungen fallen unter die Codenummer 1902.40.90.00.0. Nutzen Sie unseren interaktiven Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Couscous
Der HS-Code für Couscous lautet 1902.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1902.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1902.40.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.40.10.00.0.
Einreihung von Couscous nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Codenummer 1902.40.10.00.0 erfasst getrockneten, vorgekochten Couscous, der durch kurzes Quellen oder Kochen in Wasser verzehrfertig gemacht wird. Die Nummer gilt unabhängig von der Kornform – ob klassischer Hartweizengrieß-Couscous oder Vollkornvarianten. Zubereitete Couscous-Erzeugnisse mit Gewürzen, Gemüse oder Soßen fallen hingegen unter 1902.40.90.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Couscous
Alternative Einreihung
Couscous, anderer (zubereitet) – für fertig gewürzte/zubereitete Couscous-Produkte
Alternative Einreihung
Bulgurweizen – vorgekochter, getrockneter und grob geschroteter Weizen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Couscous (1902) ≠ Couscous, anderer (zubereitet) – für fertig gewürzte/zubereitete Couscous-Produkte (1902)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Couscous bleibt die Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Couscous (1902) ≠ Bulgurweizen – vorgekochter, getrockneter und grob geschroteter Weizen (1904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Couscous bleibt die Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Ihr Produkt nicht als Teigware einreibar ist, kommen folgende Kapitel-Codes in Betracht:
Alternative Einreihung
Couscous, anderer (zubereitet) – für fertig gewürzte/zubereitete Couscous-Produkte
Alternative Einreihung
Bulgurweizen – vorgekochter, getrockneter und grob geschroteter Weizen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Couscous ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Couscous (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Abgaben
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Couscous
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Couscous mit unserem Zollrechner. Drittlandszollsatz 7,7 %, EUSt 7 %. Ggf. ermäßigte Sätze aus Freihandelsabkommen.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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