Hierarchie der Zolltarifnummer
Hierarchie der Zolltarifnummer für Couscous: von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Codenummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionTeigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet1902
- UnterpositionCouscous190240
- Zolltarifnummernicht zubereitet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Couscous
Der HS-Code für Couscous lautet 1902.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1902.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1902.40.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.40.10.00.0.
Einreihung von Couscous nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Codenummer 1902.40.10.00.0 erfasst getrockneten, vorgekochten Couscous, der durch kurzes Quellen oder Kochen in Wasser verzehrfertig gemacht wird. Die Nummer gilt unabhängig von der Kornform – ob klassischer Hartweizengrieß-Couscous oder Vollkornvarianten. Zubereitete Couscous-Erzeugnisse mit Gewürzen, Gemüse oder Soßen fallen hingegen unter 1902.40.90.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Couscous
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCouscous, anderer (zubereitet) – für fertig gewürzte/zubereitete Couscous-Produkte | 1902.40.90.00.0 | 7,7 % |
| Alternative EinreihungBulgurweizen – vorgekochter, getrockneter und grob geschroteter Weizen | 1904.30.00.00.0 | 7,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Couscous (1902) ≠ Couscous, anderer (zubereitet) – für fertig gewürzte/zubereitete Couscous-Produkte (1902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Couscous bleibt die Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Couscous (1902) ≠ Bulgurweizen – vorgekochter, getrockneter und grob geschroteter Weizen (1904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Couscous bleibt die Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Couscous (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10707/10-1 | Couscous, 100% Hartweizengrieß, vorgekocht und getrocknet | 1902.40.10.00.0 |
| DEBTI32852/22-1 | Couscous, handgerollte Körner aus Vollkornweizenmehl und Bulgur | 1902.40.10.00.0 |
| DEBTI34810/18-1 | Vollkorn Couscous, vorgegart | 1902.40.10.00.0 |
| DEBTI21809/19-1 | Couscous, handgerollt und sonnengetrocknet | 1902.40.10.00.0 |
| DE12083/12-1 | Couscous, sonnengetrocknet, handgerollt | 1902.40.10.00.0 |
| DEBTI45229/18-1 | Ptitim (Israelischer Couscous / Pearl Couscous) | 1902.40.10.00.0 |
| DEBTI30253/24-1 | Couscous Mischung für Cig Köfte (zubereitet) | 1902.40.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Abgaben
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Couscous
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Couscous mit unserem Zollrechner. Drittlandszollsatz 7,7 %, EUSt 7 %. Ggf. ermäßigte Sätze aus Freihandelsabkommen.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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