Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0 ist wie folgt in der Zolltarifhierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummer: 6114 2000 00 0 - aus Baumwolle
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung eines Damen-Jumpsuits erfordert genaue Kenntnis des Materials und der Machart. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damen-Jumpsuit
Der HS-Code für Damen-Jumpsuit lautet 6114.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.20.00.00.0.
Einreihung von Damen-Jumpsuit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind für die Einreihung von Damen-Jumpsuits maßgeblich. Insbesondere AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b) (Mischungen) können relevant sein, wenn der Jumpsuit aus verschiedenen Materialien besteht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damen-Jumpsuit
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern
Alternative Einreihung
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern, andere
Alternative Einreihung
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Damen-Jumpsuit (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern (6114)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Jumpsuit bleibt die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Damen-Jumpsuit (6114) ≠ Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern, andere (6211)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Jumpsuit bleibt die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Damen-Jumpsuit (6114) ≠ Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle, andere (6211)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Jumpsuit bleibt die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Beschaffenheit des Jumpsuits von der typischen Bekleidungsfunktion abweicht.
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern
Alternative Einreihung
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern, andere
Alternative Einreihung
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Damen-Jumpsuit ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Damen-Jumpsuit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
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