Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarifaufbau für Fruchtgummi zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 gilt nur für Fruchtgummis auf Gelatinebasis. Abweichende Zusammensetzungen (z.B. rein pflanzliches Geliermittel) können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool kostenlos und rechtssicher einreihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fruchtgummi
Der HS-Code für Fruchtgummi lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.
Einreihung von Fruchtgummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fruchtgummi erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Rechtscharakter der Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt). AV 3b (charakterbestimmende Beschaffenheit) ist maßgeblich: die Gelatinebasis und die Formgebung als Gummibonbon bestimmen die Ware. Die spezifische Unterposition 1704 9065 (Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse) geht der Auffangposition 1704 9099 vor (AV 3a).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fruchtgummi
Alternative Einreihung
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Alternative Einreihung
Dragees
Alternative Einreihung
andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, nicht näher bezeichnet)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fruchtgummi (1704) ≠ Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fruchtgummi (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fruchtgummi (1704) ≠ Dragees (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Zuckerwaren der Position 1704 kommen theoretisch auch andere Kapitel in Betracht. Fruchtgummi ist jedoch kein Erzeugnis der Position 2006 (Früchte in Zucker eingelegt) und kein Backwerk der Position 1905. Die Gelatinebasis und die Eigenschaft als Zuckerware ohne Kakaogehalt führen zwingend zur Position 1704.
Alternative Einreihung
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
Alternative Einreihung
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Alternative Einreihung
Dragees
Alternative Einreihung
andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, nicht näher bezeichnet)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fruchtgummi ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fruchtgummi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner
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Ausfuhr
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