Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarifaufbau für Fruchtgummi zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)1704
- Unterpositionandere170490
- Kombinierte Nomenklaturandere17049051
- Kombinierte Nomenklaturandere17049065
- ZolltarifnummerGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fruchtgummi
Der HS-Code für Fruchtgummi lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.
Einreihung von Fruchtgummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fruchtgummi erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Rechtscharakter der Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt). AV 3b (charakterbestimmende Beschaffenheit) ist maßgeblich: die Gelatinebasis und die Formgebung als Gummibonbon bestimmen die Ware. Die spezifische Unterposition 1704 9065 (Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse) geht der Auffangposition 1704 9099 vor (AV 3a).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fruchtgummi
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr | 1704.90.51.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen | 1704.90.55.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungDragees | 1704.90.61.00.0 | 9 % |
| Alternative Einreihungandere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, nicht näher bezeichnet) | 1704.90.81.00.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fruchtgummi (1704) ≠ Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fruchtgummi (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fruchtgummi (1704) ≠ Dragees (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fruchtgummi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4681/13-1 | Zuckerware; Gummibonbons. [...] als Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. | 1704.90.65.00.0 |
| DE14133/11-1 | Zuckerware; Gummibonbons. [...] als Gummibonbons in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. | 1704.90.65.00.0 |
| DE14134/11-1 | Zuckerware; Gummibonbons. [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. | 1704.90.65.00.0 |
| DE8138/12-1 | Zuckerware; Gummibonbons. [...] der KN-Unterposition 1704 9065. | 1704.90.65.00.0 |
| DE8139/12-1 | Zuckerware; Gummibonbons. [...] der KN-Unterposition 1704 9065. | 1704.90.65.00.0 |
| DE8140/12-1 | Zuckerware; Gummibonbons. [...] der KN-Unterposition 1704 9065. | 1704.90.65.00.0 |
| DEBTI27507/17-2 | Zuckerware; Fruchtgummibären [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. | 1704.90.65.00.0 |
| DEBTI27507/17-1 | Zuckerware; Fruchtgummiband [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. | 1704.90.65.00.0 |
| DEBTI16203/21-1 | Zuckerware; Gummibonbons [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. | 1704.90.65.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
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Ausfuhr
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