Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fruchtgummi: 1704.90.65.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fruchtgummi (1704.90.65.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fruchtgummi unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fruchtgummi Produktbild

Fruchtgummi gehört als Zuckerware ohne Kakaogehalt in das Kapitel 17. Die Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit (Gelatinebasis) und der Formgebung als Gummibonbon. Weitere Zolltarifnummern für Zuckerwaren finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fruchtgummi beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarifaufbau für Fruchtgummi zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 gilt nur für Fruchtgummis auf Gelatinebasis. Abweichende Zusammensetzungen (z.B. rein pflanzliches Geliermittel) können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool kostenlos und rechtssicher einreihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fruchtgummi

Der HS-Code für Fruchtgummi lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.

Einreihung von Fruchtgummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Fruchtgummi erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Rechtscharakter der Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt). AV 3b (charakterbestimmende Beschaffenheit) ist maßgeblich: die Gelatinebasis und die Formgebung als Gummibonbon bestimmen die Ware. Die spezifische Unterposition 1704 9065 (Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse) geht der Auffangposition 1704 9099 vor (AV 3a).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fruchtgummi

Alternative Einreihung

1704.90.51.00.0 9,0 %

Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Alternative Einreihung

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees

Alternative Einreihung

1704.90.81.00.0 9,0 %

andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, nicht näher bezeichnet)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fruchtgummi (1704) ≠ Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fruchtgummi (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fruchtgummi (1704) ≠ Dragees (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtgummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Zuckerwaren der Position 1704 kommen theoretisch auch andere Kapitel in Betracht. Fruchtgummi ist jedoch kein Erzeugnis der Position 2006 (Früchte in Zucker eingelegt) und kein Backwerk der Position 1905. Die Gelatinebasis und die Eigenschaft als Zuckerware ohne Kakaogehalt führen zwingend zur Position 1704.

Alternative Einreihung

1704.90.51.00.0 9,0 %

Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Alternative Einreihung

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees

Alternative Einreihung

1704.90.81.00.0 9,0 %

andere (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, nicht näher bezeichnet)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fruchtgummi ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fruchtgummi (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4681/13-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons. [...] als Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
DE14133/11-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons. [...] als Gummibonbons in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
DE14134/11-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons. [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
DE8138/12-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons. [...] der KN-Unterposition 1704 9065.
DE8139/12-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons. [...] der KN-Unterposition 1704 9065.
DE8140/12-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons. [...] der KN-Unterposition 1704 9065.
DEBTI27507/17-21704.90.65.00.0
Zuckerware; Fruchtgummibären [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
DEBTI27507/17-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Fruchtgummiband [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
DEBTI16203/21-11704.90.65.00.0
Zuckerware; Gummibonbons [...] in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Fruchtgummi mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fruchtgummis

Welche Zolltarifnummer hat Fruchtgummi?

Die Zolltarifnummer für Fruchtgummi lautet 1704.90.65.00.0. Diese 11-stellige Nummer klassifiziert Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse auf Gelatinebasis. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren) und basiert auf der ständigen vZTA-Rechtsprechung.

Welchen HS-Code hat Fruchtgummi?

Der HS-Code für Fruchtgummi ist 170490. Er umfasst die Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt) und die Unterposition 170490 (andere). Auf der 6-stelligen Ebene ist damit noch keine Unterscheidung zwischen Gummibonbons, Dragees oder Fondantmassen getroffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fruchtgummi?

Der Drittlandszollsatz für Fruchtgummi mit der Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 beträgt 9 %. Zusätzlich fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Fruchtgummi zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und die Alternative zu Fruchtgummi ergeben sich aus der Beschaffenheit. Fondantmassen (1704.90.51) werden auf Fondantbasis hergestellt, Dragees (1704.90.61) besitzen eine harte Zuckerhülle und Hustenbonbons (1704.90.55) haben eine therapeutische Zweckbestimmung. Diese Produkte unterscheiden sich in Herstellungsweise und Konsistenz grundlegend von Fruchtgummi.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fruchtgummi verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Fruchtgummi drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Die korrekte Einreihung unter 1704.90.65.00.0 ist daher zwingend erforderlich. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fruchtgummi?

Ja, für Fruchtgummi (1704.90.65.00.0) gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse, die Veterinärkontrolle wegen des tierischen Geliermittels Gelatine und die Abfertigungsbeschränkung für Lebensmittel. Zudem besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fruchtgummi?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Fruchtgummi ist 1704.90.65.00.0. Diese setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (170490), dem 8-stelligen KN-Code (17049065), dem 10-stelligen TARIC-Code (1704906500) und der abschließenden 11. Stelle (0) für den deutschen Zolltarif.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fruchtgummi?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen im Rahmen der TARIC- und KN-Aktualisierung zum 1. Januar. Die spezifische Unterposition 1704 9065 für Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse ist jedoch seit Jahren stabil. Es empfiehlt sich dennoch eine regelmäßige Überprüfung der gültigen Fassung.

Lassen Sie Ihre Fruchtgummis in Sekunden klassifizieren

Unser Tool ermittelt die korrekte Zolltarifnummer für Ihren Fruchtgummi inklusive Zollsatz und Maßnahmen. Jetzt kostenlos testen.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer