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IndustriechemikalienKapitel 31Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat: 3105.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat (3105.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Diammonium-Phosphat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Diammonium-Phosphat Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Diammonium-Phosphat hängt von der stofflichen Reinheit und Verwendung ab. Düngemittelqualitäten fallen unter Position 3105, während technische oder pharmazeutische Qualitäten als Phosphate in Kapitel 28 eingereiht werden können. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Diammonium-Phosphat beschreiben: Nährstoffgehalt, Korngröße, Reinheit

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat ist in das Harmonisierte System der Weltzollorganisation eingebettet und wird über den EU-TARIC weiter differenziert:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 31 - DÜNGEMITTEL
  • Position: 3105 - Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10|kg oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3105 3000 00 0 - Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)

Hinweis zur Einreihung

Die chemische Zusammensetzung und der Verwendungszweck sind entscheidend. Reine Düngemittelqualität wird in Kapitel 31 eingereiht; technische oder analytische Qualitäten mit hoher Reinheit können in Kapitel 28 (Phosphate) fallen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für Ihre konkrete Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat

Der HS-Code für Diammonium-Phosphat lautet 3105.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3105.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3105.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3105.30.00.00.0.

Einreihung von Diammonium-Phosphat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) bestimmen die Einreihung. Für Diammonium-Phosphat gelten insbesondere AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Entscheidend ist die spezifische Beschreibung in Position 3105 als Diammoniumhydrogenorthophosphat; eine Einreihung als chemisch definierte Verbindung in Kapitel 28 scheidet aus, da die Ware als Düngemittel aufgemacht ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat

Alternative Einreihung

3105.40.00.00.0 0 %

Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt

Alternative Einreihung

3105.51.00.00.0 0 %

andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend

Alternative Einreihung

3105.90.00.00.0 0 %

andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Diammonium-Phosphat (3105) ≠ Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt (3105)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Diammonium-Phosphat bleibt die Zolltarifnummer 3105.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Diammonium-Phosphat (3105) ≠ andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend (3105)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Diammonium-Phosphat bleibt die Zolltarifnummer 3105.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Diammonium-Phosphat (3105) ≠ andere (3105)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Diammonium-Phosphat bleibt die Zolltarifnummer 3105.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Kapitel 31 sind je nach Reinheit und Verwendungszweck auch andere Kapitel des Harmonisierten Systems möglich:

Alternative Einreihung

3105.40.00.00.0 0 %

Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt

Alternative Einreihung

3105.51.00.00.0 0 %

andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend

Alternative Einreihung

3105.90.00.00.0 0 %

andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Diammonium-Phosphat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/419/08-13105.30.00.00.0
Diammoniumphosphat – hellgraues Granulat mit N ≥ 18 % und P2O5 ≥ 46 %
DE19421/10-13105.40.00.00.0
Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) – weißes Kristallpulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Diammonium-Phosphat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Diammonium-Phosphat: Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Transportkosten ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphate

Welche Zolltarifnummer hat Diammonium-Phosphat?

Die Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat (Diammoniumhydrogenorthophosphat) lautet 3105.30.00.00.0. Das ist die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer. Der HS-Code auf internationaler Ebene ist 3105.30, die KN-Code 3105.30.00 und der TARIC-Code 3105.30.00.00.

Welchen HS-Code hat Diammonium-Phosphat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Diammonium-Phosphat ist 3105.30 auf 6-stelliger Ebene. Dieser Code wird von allen WTO-Mitgliedstaaten für die zolltarifliche Erfassung von Diammoniumhydrogenorthophosphat verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Diammonium-Phosphat?

Der Drittlandszollsatz für Diammonium-Phosphat (Tarifnummer 3105.30.00.00.0) beträgt 0 %. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist zollfrei. Allerdings fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Zudem besteht eine CBAM-Berichtspflicht für CO2-Emissionen.

Wie unterscheidet sich Diammonium-Phosphat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative: Diammonium-Phosphat (DAP) wird als NP-Dünger in Position 3105.30 eingereiht. Monoammoniumphosphat (MAP) fällt dagegen in die Position 3105.40. Reine Phosphate für technische Zwecke ohne Düngemitteleigenschaft gehören in Kapitel 28 (Position 2835).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Die zuständige Zollbehörde kann die Ware beschlagnahmen und ein Bußgeld verhängen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Diammonium-Phosphat?

Ja, für Diammonium-Phosphat (Position 3105.30) besteht eine CBAM-Berichtspflicht (CO2-Grenzausgleichssystem). Außerdem gibt es ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Maßnahmencode 122), das eine Einfuhr zu einem reduzierten Zollsatz ermöglicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Diammonium-Phosphat lautet 3105.30.00.00.0. Davon entfallen 6 Stellen auf den HS-Code, 2 auf die Kombinierte Nomenklatur und weitere 2 auf den TARIC, plus eine Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Diammonium-Phosphat?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt zum 1. Januar eines jeden Jahres. Für Diammonium-Phosphat ist die Position 3105.30 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollte die Nummer vor jeder Einfuhr geprüft werden.

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