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Optik & FotoKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Drohnen-Kamera: 8525.89.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Drohnen-Kamera (8525.89.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Drohnen-Kamera unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Drohnen-Kamera Produktbild

Eine Drohnen-Kamera (FPV-Kamera, Kamera-Kit) ist ein separates Kameramodul zur Montage an einem unbemannten Luftfahrzeug. Sie wird als eigenständiges elektronisches Gerät zur Aufnahme und Übertragung von Videobildern geliefert und ist keine komplette Drohne mit eingebauter Kamera. Weitere mögliche Einreihungen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Drohnen-Kamera beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung der Drohnen-Kamera folgt dieser Hierarchie im Zolltarif:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8525 - Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
  • Unterposition: 8525 81 - Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8525 8900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Drohnen-Kamera in die zutreffende Zolltarifnummer erfordert eine genaue Angabe der technischen Eigenschaften. Unvollständige Angaben führen oft zu falschen Codes und damit zu Nachzahlungen oder Verzögerungen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Drohnen-Kamera

Der HS-Code für Drohnen-Kamera lautet 8525.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8525.89.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8525.89.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8525.89.00.00.0.

Einreihung von Drohnen-Kamera nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung einer Drohnen-Kamera folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3b wird angewendet, wenn eine Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Drohnen-Kamera

Alternative Einreihung

8525.81.00.00.0 0 %

Hochgeschwindigkeits-Erzeugnisse (ausgeschlossen, da Drohnenkameras keine Hochgeschwindigkeitskameras sind)

Alternative Einreihung

8525.82.00.00.0 0 %

andere, strahlungsfeste oder strahlungsresistente Erzeugnisse (ausgeschlossen)

Alternative Einreihung

8525.83.00.00.0 0 %

andere Nachtsicht-Erzeugnisse (ausgeschlossen, nur falls es sich um reine Nachtsichtkameras handelt)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Drohnen-Kamera (8525) ≠ Hochgeschwindigkeits-Erzeugnisse (ausgeschlossen, da Drohnenkameras keine Hochgeschwindigkeitskameras sind) (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Drohnen-Kamera bleibt die Zolltarifnummer 8525.89.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Drohnen-Kamera (8525) ≠ andere, strahlungsfeste oder strahlungsresistente Erzeugnisse (ausgeschlossen) (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Drohnen-Kamera bleibt die Zolltarifnummer 8525.89.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Drohnen-Kamera (8525) ≠ andere Nachtsicht-Erzeugnisse (ausgeschlossen, nur falls es sich um reine Nachtsichtkameras handelt) (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Drohnen-Kamera bleibt die Zolltarifnummer 8525.89.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 8525 können weitere Kapitel und Positionen für Drohnen-Kameras relevant sein:

Alternative Einreihung

8525.81.00.00.0 0 %

Hochgeschwindigkeits-Erzeugnisse (ausgeschlossen, da Drohnenkameras keine Hochgeschwindigkeitskameras sind)

Alternative Einreihung

8525.82.00.00.0 0 %

andere, strahlungsfeste oder strahlungsresistente Erzeugnisse (ausgeschlossen)

Alternative Einreihung

8525.83.00.00.0 0 %

andere Nachtsicht-Erzeugnisse (ausgeschlossen, nur falls es sich um reine Nachtsichtkameras handelt)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Drohnen-Kamera ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Drohnen-Kamera (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13934/23-18525.89.00.00.0
Kameramodul, Kamera Kit für Raspberry Pi → eingereiht unter 8525.89.00.00.0 als Fernsehkamera
DEBTI13940/23-18525.89.00.00.0
Kameramodul, Kamera Kit für Raspberry Pi → eingereiht unter 8525.89.00.00.0
DEBTI43253/22-18525.89.00.00.0
Kameramodul für Raspberry Pi V1.3 → Fernsehkamera, nicht von 8525.81-83 erfasst
DEBTI43254/22-18525.89.00.00.0
Kameramodul, Kamera für Arduino → Fernsehkamera, 8525.89.00.00.0
DEBTI50729/22-18525.89.00.00.0
Kameramodul (CCD-Bildsensor, Objektiv, Bildprozessor) für Kfz-Einbau → Fernsehkamera, 8525.89.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrabgaben berechnen

Der Drittlandszollsatz für Drohnen-Kameras beträgt 0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Drohnen-Kameras

Welche Zolltarifnummer hat eine Drohnen-Kamera?

Eine separate Drohnen-Kamera wird unter der Zolltarifnummer 8525.89.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte – andere. Eine Drohnen-Kamera ist ein eigenständiges Kameramodul zur Montage an einem unbemannten Luftfahrzeug und fällt nicht unter die Nummern für komplette Drohnen (Position 8806).

Welchen HS-Code hat eine Drohnen-Kamera?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für eine Drohnen-Kamera lautet 852589. Er ist die Grundlage für die zolltarifliche Einreihung auf internationaler Ebene. Die ersten vier Ziffern (8525) bestimmen die Position für Fernsehkameras, die fünfte und sechste Ziffer (89) die Unterposition für andere Kameras, die nicht Hochgeschwindigkeits-, strahlungsfeste oder Nachtsichtkameras sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Drohnen-Kamera?

Der Drittlandszollsatz für Drohnen-Kameras der Zolltarifnummer 8525.89.00.00.0 beträgt 0 %. Diese Zollfreiheit ergibt sich aus dem WTO-ITA (Information Technology Agreement), das Kameraerzeugnisse der Position 8525 von Zöllen befreit. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % fällt jedoch zusätzlich an.

Wie unterscheidet sich eine Drohnen-Kamera zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Drohnen-Kamera erfolgt gegenüber kompletten Drohnen (8806.21/8806.22), Teilen von Luftfahrzeugen (8807) und Spielzeug-Zubehör (9503). Entscheidend ist die Abgrenzung zur Alternative als separates Kameramodul, das ein eigenständiges elektronisches Gerät ist. Auch Geräte für die Fotogrammetrie (9015) sind abzugrenzen, da sie als Komplettsysteme für Vermessungszwecke ausgelegt sind.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Drohnen-Kamera verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies verursacht im besten Fall Verzögerungen bei der Abfertigung. Im schlimmsten Fall drohen eine Nacherhebung von Zöllen, Bußgelder wegen Steuerhinterziehung und steuerstrafrechtliche Folgen. Besonders kritisch ist die Verwechslung mit einer regulären Kamera oder einer Komplettdrohne.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Drohnen-Kameras?

Ja, für Drohnen-Kameras gelten besondere Maßnahmen. Es besteht eine Einfuhrkontrolle (Code 714) als allgemeine Überwachung. Zudem ist eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) möglich, wenn die Kamera nachweislich für den Bau oder die Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt ist. Für den Export ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich, da Kameras mit Bildaufzeichnungsfunktion unter die Ausfuhrkontrolle fallen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Drohnen-Kamera?

Die Zolltarifnummer für eine Drohnen-Kamera ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (852589), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85258900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8525890000) zusammen. Die vollständige 11-stellige Nummer lautet 8525.89.00.00.0. Sie ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Drohnen-Kameras?

Die Zolltarifnummern werden jährlich durch die Europäische Kommission aktualisiert. Änderungen betreffen meist die TARIC-Codes (Position 10 und 11) oder die Kombinierte Nomenklatur. Der HS-Code 852589 ist international stabil. Eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Nummer 8525.89.00.00.0 für Drohnen-Kameras wird empfohlen.

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