Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung erfolgt über die hierarchische Struktur des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome9027
- Zolltarifnummerandere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wissenschaftliches Instrument
Der HS-Code für Wissenschaftliches Instrument lautet 9027.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9027.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9027.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9027.50.00.00.0.
Einreihung von Wissenschaftliches Instrument nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zur Bestimmung des Zolls werden die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur herangezogen. Die Einreihung unter 9027.50.00.00.0 folgt den AV 1 und 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelüberschriften maßgeblich. Das Kapitel 90 erfasst Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente. Die Position 9027 fasst Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen zusammen. Die Unterposition 902750 erfasst solche, die optische Strahlen verwenden und nicht als Chromatograf (902720) oder Spektrometer (902730) einzuordnen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wissenschaftliches Instrument
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden | 9027.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Mikroskope | 9011.80.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente (astronomische Fernrohre, Teleskope) | 9005.80.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wissenschaftliches Instrument (9027) ≠ Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden (9027) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wissenschaftliches Instrument bleibt die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wissenschaftliches Instrument (9027) ≠ andere Mikroskope (9011) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wissenschaftliches Instrument bleibt die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wissenschaftliches Instrument (9027) ≠ andere Instrumente (astronomische Fernrohre, Teleskope) (9005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wissenschaftliches Instrument bleibt die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wissenschaftliches Instrument (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI15644/20-1 | Infrarotspektrometer mit Mikroskop, optischer Strahlführung | 9027.30.00.00.0 |
| DE7599/12-1 | Infrarot-Mikroskop | 9011.80.00.00.0 |
| DE5639/14-1 | Infrarotspektrometer (nanoIR) | 9027.30.00.00.0 |
| DEBTI3983/20-1 | Birefringence Measurement Microimager (Mikroskop) | 9011.80.00.00.0 |
| DEBTI26461/17-1 | Spektrometer | 9027.30.00.00.0 |
| DE15238/16-1 | Optisches Analysegerät (ELS) - elektrophoretische Lichtstreuung | 9027.50.00.00.0 |
| DE4578/11-1 | Handrefraktometer | 9027.50.00.00.0 |
| DEB/2299/05-1 | Reflexionsmesssystem (Ulbrichkugel) | 9027.50.00.00.0 |
| DEBTI51160/21-1 | Fotometer | 9027.50.00.00.0 |
| DE14460/15-1 | Schichtdickenmessgerät (Compact Film Thickness Measurement Tool) | 9027.50.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Zoll- und Einfuhrabgaben für Ihr wissenschaftliches Instrument. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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