Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9207.90.10.00.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9207 - Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.|B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)
- Unterposition: 9207 90 - andere
Zolltarifnummer: 9207 9010 00 0 - Gitarren
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung einer E-Gitarre hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Nutzen Sie für eine verbindliche Auskunft das Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für E-Gitarre
Der HS-Code für E-Gitarre lautet 9207.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9207.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9207.90.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9207.90.10.00.0.
Einreihung von E-Gitarre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der E-Gitarre in die Position 9207 folgt aus der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie der AV 3 a und AV 6.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für E-Gitarre
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Saiteninstrumente – Gitarren (akustische/halbakustische Gitarren mit Tonabnehmer) | 9202.90.30.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke und Antiquitäten | 9705.10.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| E-Gitarre (9207) ≠ Andere Saiteninstrumente – Gitarren (akustische/halbakustische Gitarren mit Tonabnehmer) (9202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für E-Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9207.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| E-Gitarre (9207) ≠ Sammlungsstücke und Antiquitäten (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für E-Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9207.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode ist für die E-Gitarre nicht fachlich sinnvoll, da Musikinstrumente nur in Kapitel 92 und Antiquitäten in Kapitel 97 eingereiht werden. Nachfolgend sind dennoch die wichtigsten Abgrenzungen aufgeführt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Saiteninstrumente – Gitarren (akustische/halbakustische Gitarren mit Tonabnehmer) | 9202.90.30.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke und Antiquitäten | 9705.10.00.00.0 | 3,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für E-Gitarre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von E-Gitarre (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI40190/22-1 | E-Gitarre, mattschwarz lackiert, Korpus Linde, Hals Ahorn, 3 Tonabnehmer, Tremolo | 9207.90.10.00.0 |
| DEB/1916/07-1 | Elektrische 6-Saiten-Gitarre, 2-farbig lackiert, 3 Single-Coil-Tonabnehmer | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI3386/23-1 | E-Gitarrenbausatz DC-Style, zerlegt als Bausatz | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI9861/25-1 | Elektrische Gitarre, Mahagoni, 3 Humbucker-Tonabnehmer, 50er Jahre – kein Sammlungsstück | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI7952/25-1 | Elektrische Gitarre, Holzkorpus mit versenkter Anschlussbuchse | 9207.90.10.00.0 |
| DE6243/10-1 | Gitarrenset (E-Gitarre + Verstärker + Zubehör), Warenzusammenstellung | 9207.90.10.00.0 |
| DE9500/13-1 | Play On 30-E-Gitarre (Kindergitarre, batteriebetrieben) | 9207.90.10.00.0 |
| DEB/2439/07-1 | Gitarrenset mit E-Gitarre, Verstärker und umfangreichem Zubehör | 9207.90.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für E-Gitarre
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre E-Gitarre aus einem bestimmten Herkunftsland. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr in Drittländer
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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