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Textilien & BekleidungKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Einweg-Schürze: 3926.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Einweg-Schürze (3926.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Einweg-Schürze unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Einweg-Schürze Produktbild

Eine Einweg-Schürze aus PE-Folie wird als Körperschutzartikel für den einmaligen Gebrauch verwendet. Die korrekte Einreihung hängt vom Material (Kunststofffolie, kein Vliesstoff) und der Funktion (Bekleidung) ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Einweg-Schürze beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Einweg-Schürzen leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 2000 00 0 - Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe)

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Einweg-Schürze hängt entscheidend vom Material ab. Nur Schürzen aus Kunststofffolie (PE) fallen unter 3926.20.00.00.0. Schürzen aus Vliesstoffen oder Textilien sind in anderen Kapiteln einzureihen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Produkt zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Schürze

Der HS-Code für Einweg-Schürze lautet 3926.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.20.00.00.0.

Einreihung von Einweg-Schürze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Einweg-Schürze erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Schürze

Alternative Einreihung

3926.90.00.00.0 6,5 %

Andere Waren aus Kunststoffen – sonstige

Alternative Einreihung

6210.10.92.00.0 6,5 %

Einwegkittel aus Erzeugnissen der Position 5603 (Vliesstoffe)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Einweg-Schürze (3926) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen – sonstige (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Schürze bleibt die Zolltarifnummer 3926.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einweg-Schürze (3926) ≠ Einwegkittel aus Erzeugnissen der Position 5603 (Vliesstoffe) (6210)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Schürze bleibt die Zolltarifnummer 3926.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Materialzusammensetzung möglich.

Alternative Einreihung

3926.90.00.00.0 6,5 %

Andere Waren aus Kunststoffen – sonstige

Alternative Einreihung

6210.10.92.00.0 6,5 %

Einwegkittel aus Erzeugnissen der Position 5603 (Vliesstoffe)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Einweg-Schürze ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Schürze (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE23232/11-13926.20.00.00.0
Einwegschürzen aus weißen, geprägten Folien aus Polyethylen
DE25293/11-13926.20.00.00.0
Einwegschürzen aus weißen, geprägten Folien aus Polyethylen
DEBTI27524/24-13926.20.00.00.0
Einmalschürze aus miteinander verschweißten Folien aus PE
DEBTI24910/19-13926.20.00.00.0
Einweg-Schutzschürze aus gehämmerten Folien aus PE
DE17792/10-13926.20.00.00.0
Einwegschürze aus milchig-transparenten Folien aus PE
DE23639/10-13926.20.00.00.0
Einwegschürzen aus milchig-transparenten Folien aus PE
DEBTI29742/20-13926.20.00.00.0
Einweg-Schürzen aus weißen, milchig-transparenten Folien aus LDPE
DE14727/13-13926.20.00.00.0
Einwegschürze aus weißen Folien aus PE
DEBTI26615/21-13926.20.00.00.0
PE-Einwegschürze aus milchig-transparenten Folien aus PE
DEBTI36297/24-13926.20.00.00.0
Einwegschürze aus blauen Folien aus PE
DE960/12-13926.20.00.00.0
PE-Schürze, Latzschürze aus Polyethylen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Einweg-Schürzen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Einweg-Schürze mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Einweg-Schürzen

Welche Zolltarifnummer hat eine Einweg-Schürze?

Eine Einweg-Schürze aus Polyethylen (PE) wird unter der Zolltarifnummer 3926.20.00.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Kunststoffen. Die Einreihung gilt für Schürzen aus Kunststofffolie, die als Körperschutzartikel für den einmaligen Gebrauch konzipiert sind.

Welchen HS-Code hat eine Einweg-Schürze?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Einweg-Schürze aus Kunststofffolie lautet 392620. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Einweg-Schürze?

Der Drittlandszollsatz für Einweg-Schürzen der Zolltarifnummer 3926.20.00.00.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Einweg-Schürze zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Einweg-Schürze erfolgt primär zum Material. Während eine PE-Folienschürze in Kapitel 39 (Kunststoffe) unter 3926.20.00.00.0 fällt, werden textile Schürzen aus Geweben oder Gestricken in Kapitel 61 oder 62 eingereiht. Eine Alternative wie ein Einwegkittel aus Vliesstoff gehört zur Position 6210. Die korrekte Einreihung hängt also entscheidend vom Material ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Einweg-Schürze verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Einweg-Schürzen?

Für Einweg-Schürzen der Position 3926.20.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die für den Bau oder die Wartung von Luftfahrzeugen bestimmt sind (Code 119). Bei der Ausfuhr ist eine Genehmigung für Dual-Use-Güter (Code 478) erforderlich, falls die Schürzen für militärische Zwecke verwendet werden könnten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Einweg-Schürze?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Einweg-Schürze lautet 3926.20.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (392620), der 8-stelligen KN (39262000), dem 10-stelligen TARIC-Code (3926200000) und der nationalen 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Einweg-Schürzen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Einweg-Schürzen aus Kunststoff ist die Position 3926 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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