Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Einweg-Schürzen leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- ZolltarifnummerBekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Schürze
Der HS-Code für Einweg-Schürze lautet 3926.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.20.00.00.0.
Einreihung von Einweg-Schürze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Einweg-Schürze erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Schürze
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen – sonstige | 3926.90.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungEinwegkittel aus Erzeugnissen der Position 5603 (Vliesstoffe) | 6210.10.92.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einweg-Schürze (3926) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen – sonstige (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Schürze bleibt die Zolltarifnummer 3926.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einweg-Schürze (3926) ≠ Einwegkittel aus Erzeugnissen der Position 5603 (Vliesstoffe) (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Schürze bleibt die Zolltarifnummer 3926.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei abweichender Materialzusammensetzung möglich.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinwegkittel aus Erzeugnissen der Position 5603 (Vliesstoffe) | 6210.10.92.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Schürze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23232/11-1 | Einwegschürzen aus weißen, geprägten Folien aus Polyethylen | 3926.20.00.00.0 |
| DE25293/11-1 | Einwegschürzen aus weißen, geprägten Folien aus Polyethylen | 3926.20.00.00.0 |
| DEBTI27524/24-1 | Einmalschürze aus miteinander verschweißten Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DEBTI24910/19-1 | Einweg-Schutzschürze aus gehämmerten Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DE17792/10-1 | Einwegschürze aus milchig-transparenten Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DE23639/10-1 | Einwegschürzen aus milchig-transparenten Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DEBTI29742/20-1 | Einweg-Schürzen aus weißen, milchig-transparenten Folien aus LDPE | 3926.20.00.00.0 |
| DE14727/13-1 | Einwegschürze aus weißen Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DEBTI26615/21-1 | PE-Einwegschürze aus milchig-transparenten Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DEBTI36297/24-1 | Einwegschürze aus blauen Folien aus PE | 3926.20.00.00.0 |
| DE960/12-1 | PE-Schürze, Latzschürze aus Polyethylen | 3926.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Einweg-Schürzen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Einweg-Schürze mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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