Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 ist in der folgenden zolltariflichen Hierarchie verortet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6214 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
- Unterposition: 6214 30 - aus synthetischen Chemiefasern
Zolltarifnummer: 6214 3000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die vorstehende Zolltarifnummer gilt für ein industriell gefertigtes Kopftuch aus Geweben (Webware), wie es im Handel am häufigsten vorkommt. Weicht das Material (z. B. Gewirke, Wolle, Baumwolle) oder die Herstellungsart (handgearbeitet) ab, kann eine andere Zolltarifnummer zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten für eine produktspezifische Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kopftuch
Der HS-Code für Kopftuch lautet 6214.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6214.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6214.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6214.30.00.90.0.
Einreihung von Kopftuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Reihenfolge der Prüfung. Für ein Kopftuch aus Geweben aus Polyester sind folgende AV-Schritte maßgeblich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kopftuch
Alternative Einreihung
Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61)
Alternative Einreihung
Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Alternative Einreihung
Kopftuch aus Baumwolle, andere
Alternative Einreihung
Kopftuch aus synthetischen Chemiefasern, handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren (6214)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch aus Baumwolle, andere (6214)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Fachlich naheliegende, aber nicht zutreffende Einreihungen finden sich in anderen Kapiteln:
Alternative Einreihung
Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61)
Alternative Einreihung
Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Alternative Einreihung
Kopftuch aus Baumwolle, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kopftuch ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kopftuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
nicht ermittelt
Einfuhrbeschränkungen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollkostenrechner für Kopftuch
Mit dem Importkostenrechner können Sie auf Basis der Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 Einfuhrabgaben für Kopftücher berechnen.
Ausfuhr
Ausfuhrkontrollen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgende Produkte sind dem Kopftuch zolltariflich oder materiell verwandt:
Handschuh
6116.92.00.00.0 · 8,9 %
Herrenhemd
6205.20.00.90.0 · 12 %
Seidenkleid
6204.49.10.00.0 · 12 %
Sicherheitsschuh
6403.40.00.00.0 · 8 %
Sandale
6404.19.90.00.0 · 16,9 %
Lederriemen
4203.30.00.90.0 · 5,0 %
Polyester-Tasche
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Regenanzug
6210.40.00.00.0 · 12 %
Polyester-Garn
5402.33.00.00.0 · 4 % (Drittland)
