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Textilien & BekleidungKapitel 62Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kopftuch: 6214.30.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kopftuch (6214.30.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kopftuch unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kopftuch Produktbild

Ein Kopftuch ist ein textiles Bekleidungsaccessoire, das als modische oder religiöse Kopfbedeckung um den Kopf oder Hals getragen wird. Die Einreihung hängt maßgeblich von der Webart und dem Material ab: handelsübliche Hijabs bestehen meist aus gewebten synthetischen Chemiefasern. Alle Möglichkeiten der zolltariflichen Einreihung sind in den Alternativen im Überblick →

Kopftuch beschreiben: Material, Webart, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 ist in der folgenden zolltariflichen Hierarchie verortet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6214 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
  • Unterposition: 6214 30 - aus synthetischen Chemiefasern
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6214 3000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die vorstehende Zolltarifnummer gilt für ein industriell gefertigtes Kopftuch aus Geweben (Webware), wie es im Handel am häufigsten vorkommt. Weicht das Material (z. B. Gewirke, Wolle, Baumwolle) oder die Herstellungsart (handgearbeitet) ab, kann eine andere Zolltarifnummer zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten für eine produktspezifische Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kopftuch

Der HS-Code für Kopftuch lautet 6214.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6214.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6214.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6214.30.00.90.0.

Einreihung von Kopftuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Reihenfolge der Prüfung. Für ein Kopftuch aus Geweben aus Polyester sind folgende AV-Schritte maßgeblich:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kopftuch

Alternative Einreihung

6117.10.00.00.0 8,0 %

Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61)

Alternative Einreihung

6214.20.00.90.0 8,0 %

Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Alternative Einreihung

6214.90.00.19.0 8,0 %

Kopftuch aus Baumwolle, andere

Alternative Einreihung

6214.30.00.10.0 8,0 %

Kopftuch aus synthetischen Chemiefasern, handgearbeitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) (6117)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren (6214)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch aus Baumwolle, andere (6214)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Fachlich naheliegende, aber nicht zutreffende Einreihungen finden sich in anderen Kapiteln:

Alternative Einreihung

6117.10.00.00.0 8,0 %

Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61)

Alternative Einreihung

6214.20.00.90.0 8,0 %

Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Alternative Einreihung

6214.90.00.19.0 8,0 %

Kopftuch aus Baumwolle, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kopftuch ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kopftuch (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE7095/17-16214.30.00.90.0
Kopftuch, aus Vliesstoff, aus synthetischen Chemiefasern, nicht handgearbeitet
DEBTI39072/19-16214.30.00.90.0
Halstuch aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern
DEF/2662/04-16117.10.00.00.0
Kopftuch (Bauchtanz) aus Gewirken
DEF/608/06-16117.10.00.00.0
Halstuch (Schal) aus gehäkelten Gewirken aus Chemiefasern
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollkostenrechner für Kopftuch

Mit dem Importkostenrechner können Sie auf Basis der Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 Einfuhrabgaben für Kopftücher berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrkontrollen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kopftücher

Welche Zolltarifnummer hat ein Kopftuch?

Ein Kopftuch (Hijab) aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern wird unter der Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für industriell gefertigte Kopftücher aus Webware, zum Beispiel aus Polyester-Chiffon. Bei Kopftüchern aus Gewirken oder anderen Materialien kann eine abweichende Nummer zutreffen.

Welchen HS-Code hat ein Kopftuch?

Der HS-Code (6-stellig) für ein Kopftuch aus synthetischen Chemiefasern lautet 6214.30. Die internationale Position 6214 umfasst Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. Die Unterposition 6214.30 präzisiert auf Waren aus synthetischen Chemiefasern.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Kopftuch?

Der Drittlandszollsatz für Kopftücher der Position 6214.30.00.90.0 beträgt 8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Präferenzabkommen (z. B. mit der Türkei, Großbritannien oder Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Kopftuch zolltechnisch von einem Schal?

Die zolltarifliche Abgrenzung zwischen Kopftuch und Schal ist gering, da beide unter die Position 6214 fallen. Die Alternative 6117 wird für gewirkte oder gestrickte Schals und Tücher genutzt. Entscheidend ist die Webart (Gewebe vs. Gewirke) und das Material. Ein gewebter Schal aus Chemiefasern erhält ebenfalls die 6214.30.00.90.0.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Kopftuch verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachzahlung von Zöllen, Verzugsinsen und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann nachgefordert werden. Im Prüfungsfall haftet der Anmelder für die richtige Einreihung. Eine verbindliche Zolltarifauskunft gibt Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kopftücher?

Für Kopftücher der Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 gelten die allgemeinen EU-weiten Einfuhrkontrollen für Produkte aus Katzen- und Hundefellen sowie für Robbenerzeugnisse. Sofern das Kopftuch nur aus synthetischen Fasern besteht, sind diese Maßnahmen nicht relevant. Antidumpingmaßnahmen oder Importlizenzen bestehen nicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Kopftuch?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für ein Kopftuch aus synthetischen Chemiefasern lautet 6214.30.00.90.0. Die ersten 6 Stellen (HS-Code: 6214.30) sind international, die 8. Stelle (KN-Code: 6214.30.00) EU-weit und die 10. Stelle (TARIC: 6214.30.00.90) EU-individuell. Die 11. Stelle (0) ist für nationale Zwecke in Deutschland reserviert.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kopftücher?

Die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 für Kopftücher aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern ist seit Jahren stabil. Änderungen im TARIC-Code sind jedoch jährlich zum 1. Januar möglich. Der HS-Code und die KN-Code-Struktur bleiben in der Regel über mehrere Jahre unverändert. Aktuelle Änderungen sind im TARIC-Konsultationsmodul der EU-Kommission einsehbar.

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