Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 ist in der folgenden zolltariflichen Hierarchie verortet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren6214
- Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern621430
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kopftuch
Der HS-Code für Kopftuch lautet 6214.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6214.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6214.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6214.30.00.90.0.
Einreihung von Kopftuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Reihenfolge der Prüfung. Für ein Kopftuch aus Geweben aus Polyester sind folgende AV-Schritte maßgeblich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kopftuch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) | 6117.10.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6214.20.00.90.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKopftuch aus Baumwolle, andere | 6214.90.00.19.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKopftuch aus synthetischen Chemiefasern, handgearbeitet | 6214.30.00.10.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) (6117) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch aus Wolle oder feinen Tierhaaren (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kopftuch (6214) ≠ Kopftuch aus Baumwolle, andere (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopftuch bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Fachlich naheliegende, aber nicht zutreffende Einreihungen finden sich in anderen Kapiteln:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKopftuch/Schal aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) | 6117.10.00.00.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kopftuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7095/17-1 | Kopftuch, aus Vliesstoff, aus synthetischen Chemiefasern, nicht handgearbeitet | 6214.30.00.90.0 |
| DEBTI39072/19-1 | Halstuch aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern | 6214.30.00.90.0 |
| DEF/2662/04-1 | Kopftuch (Bauchtanz) aus Gewirken | 6117.10.00.00.0 |
| DEF/608/06-1 | Halstuch (Schal) aus gehäkelten Gewirken aus Chemiefasern | 6117.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollkostenrechner für Kopftuch
Mit dem Importkostenrechner können Sie auf Basis der Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 Einfuhrabgaben für Kopftücher berechnen.
Ausfuhr
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgende Produkte sind dem Kopftuch zolltariflich oder materiell verwandt: