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Haushalt & KücheKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel: 6307.90.98.20.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel (6307.90.98.20.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Einweg-Teebeutel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Einweg-Teebeutel Produktbild

Einweg-Teebeutel sind konfektionierte Filterbeutel aus Vliesstoff, die als Einwegware zur Teezubereitung dienen. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Material und der Funktion ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Einweg-Teebeutel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  • Unterposition: 6307 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6307 9098 20 0 - aus Vliesstoffen

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel

Der HS-Code für Einweg-Teebeutel lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.20.0.

Einreihung von Einweg-Teebeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel

Alternative Einreihung

0902.30.00.00.0 6,3 %

Schwarzer Tee (fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg

Alternative Einreihung

0902.10.00.00.0 6,3 %

Grüner Tee (nicht fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Einweg-Teebeutel (6307) ≠ Schwarzer Tee (fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg (0902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einweg-Teebeutel (6307) ≠ Grüner Tee (nicht fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg (0902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

0902.30.00.00.0 6,3 %

Schwarzer Tee (fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg

Alternative Einreihung

0902.10.00.00.0 6,3 %

Grüner Tee (nicht fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Teebeutel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI16649/24-16307.90.98.20.0
Filterbeutel, sog. Filter zum Befüllen von Tee (einmaliger Gebrauch), aus punktuell thermisch verfestigtem Vliesstoff (30 % Baumwolle, 70 % synthetische Spinnstoffe), taschenförmig, ca. 9,5 × 7 cm
DEHH/381/04-10902.30.00.00.0
Pappbecher mit Teebeuteleinsatz (Black Tea) – charakterbestimmend durch Tee-Füllung → 0902
DEHH/2/06-10902.30.00.00.0
Schwarzer Tee in Nylon-Teebeuteln, 2,2 g/Portion → 0902
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner für Einweg-Teebeutel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Einweg-Teebeutel mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrzölle

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel

Welche Zolltarifnummer hat Einweg-Teebeutel?

Die zolltarifliche Einreihung für leere Einweg-Teebeutel aus Vliesstoff erfolgt unter der Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0. Diese Nummer gilt für konfektionierte Filterbeutel, die als Einwegware zur Teezubereitung dienen. Die verbindliche vZTA DEBTI16649/24-1 bestätigt diese Einreihung. Bei befüllten Teebeuteln kommt dagegen die Position 0902 (Tee) zur Anwendung.

Welchen HS-Code hat Einweg-Teebeutel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Einweg-Teebeutel lautet 630790. Er umfasst die Position 6307 (Andere konfektionierte Waren) und die Unterposition 630790 (andere). Auf dieser 6-stelligen Ebene wird die Ware international klassifiziert. Die nationale Erweiterung auf 8 Stellen (Kombinierte Nomenklatur) ist 63079098, die TARIC-Code-Ebene lautet 6307909820.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Einweg-Teebeutel?

Der Drittlandszollsatz für Einweg-Teebeutel der Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 beträgt 6,3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, beispielsweise aus China, den USA oder Thailand. Mit einem gültigen Ursprungsnachweis kann der Zollsatz auf 0 % sinken, etwa bei Einfuhren aus der Schweiz (EFTA) oder Großbritannien (TCA).

Wie unterscheidet sich Einweg-Teebeutel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung ist entscheidend: Leere Einweg-Teebeutel aus Vliesstoff fallen unter Position 6307, während befüllte Teebeutel als Tee der Position 0902 zuzuordnen sind. Eine Alternative zur Einreihung als konfektionierte Spinnstoffware wäre die Position 4819 (Papierbeutel), die jedoch für Filterbeutel nicht einschlägig ist. Die vZTA DEBTI16649/24-1 stellt klar, dass der Filterbeutel-Charakter gegenüber Verpackungsbeuteln abzugrenzen ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine verbindliche vZTA (wie DEBTI16649/24-1) gibt Rechtssicherheit. Unser Klassifizierer hilft Ihnen, die richtige Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Einweg-Teebeutel?

Für die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 sind formal CITES-Einfuhrkontrollen (Code 710) und ein Einfuhrverbot für Folter- und Repressionsgüter (Code 705) hinterlegt. Diese Maßnahmen sind für Standard-Teebeutel ohne Artenschutz- oder Dual-Use-Relevanz jedoch nicht anwendbar. Eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) ist ebenfalls nicht einschlägig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel lautet 6307.90.98.20.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (630790), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (63079098) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6307909820) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Einweg-Teebeutel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Die Position 6307 und die Unterposition 630790 sind jedoch seit Jahren stabil. Die 11-stellige nationale Erweiterung 6307909820 für Vliesstoff-Teebeutel ist ebenfalls beständig. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, insbesondere bei Neufassungen des TARIC.

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