Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- Zolltarifnummeraus Vliesstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel
Der HS-Code für Einweg-Teebeutel lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.20.0.
Einreihung von Einweg-Teebeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Teebeutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchwarzer Tee (fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg | 0902.30.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungGrüner Tee (nicht fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg | 0902.10.00.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einweg-Teebeutel (6307) ≠ Schwarzer Tee (fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einweg-Teebeutel (6307) ≠ Grüner Tee (nicht fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teebeutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchwarzer Tee (fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg | 0902.30.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungGrüner Tee (nicht fermentiert) in Beuteln, ≤ 3 kg | 0902.10.00.00.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Teebeutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI16649/24-1 | Filterbeutel, sog. Filter zum Befüllen von Tee (einmaliger Gebrauch), aus punktuell thermisch verfestigtem Vliesstoff (30 % Baumwolle, 70 % synthetische Spinnstoffe), taschenförmig, ca. 9,5 × 7 cm | 6307.90.98.20.0 |
| DEHH/381/04-1 | Pappbecher mit Teebeuteleinsatz (Black Tea) – charakterbestimmend durch Tee-Füllung → 0902 | 0902.30.00.00.0 |
| DEHH/2/06-1 | Schwarzer Tee in Nylon-Teebeuteln, 2,2 g/Portion → 0902 | 0902.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Einweg-Teebeutel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Einweg-Teebeutel mit unserem Zollrechner.
Ausfuhrzölle
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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