Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung erfolgt im Abschnitt XX (Verschiedene Waren) unter Kapitel 94 für Möbel, Position 9401 für Sitzmöbel. Die vollständige Hierarchie zeigt den Weg zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9401 - Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position|9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
- Unterposition: 9401 61 - andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz
Zolltarifnummer: 9401 6900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen in der Zollabfertigung führen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung durch unser Klassifizierungstool prüfen, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Holzhocker
Der HS-Code für Holzhocker lautet 9401.69 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9401.69.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9401.69.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9401.69.00.00.0.
Einreihung von Holzhocker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Holzhocker aus Holz, das von geschützten Arten (CITES) stammt, gelten besondere Ein- und Ausfuhrkontrollen. In der Regel sind handelsübliche Hocker aus heimischen Hölzern wie Buche oder Kiefer jedoch ohne Einschränkungen zollfrei (Drittlandszoll 0 %).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Holzhocker
Alternative Einreihung
gepolsterte Sitzmöbel mit Gestell aus Holz - für gepolsterte Holzhocker (z.B. mit Leder- oder Stoffbezug)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert (Endlinie)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe (aus Holz)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Holzhocker (9401) ≠ gepolsterte Sitzmöbel mit Gestell aus Holz - für gepolsterte Holzhocker (z.B. mit Leder- oder Stoffbezug) (9401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holzhocker bleibt die Zolltarifnummer 9401.69.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzhocker (9401) ≠ andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert (Endlinie) (9401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Holzhocker bleibt die Zolltarifnummer 9401.69.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzhocker (9401) ≠ Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe (aus Holz) (9401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Holzhocker bleibt die Zolltarifnummer 9401.69.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Produkt nicht als klassischer Holzhocker beschrieben werden können, kommen möglicherweise andere Positionen in Betracht. Ein verwandter, aber abweichender Code ist:
Alternative Einreihung
gepolsterte Sitzmöbel mit Gestell aus Holz - für gepolsterte Holzhocker (z.B. mit Leder- oder Stoffbezug)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert (Endlinie)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe (aus Holz)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Holzhocker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Holzhocker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bei dem sog. "Hocker Holz 3teiliges Set, Art. 1943" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, bestehend aus zwei Sitzhockern und einem Schemel, jeweils vollständig aus Holz. Die Hocker und der Schemel bestehen jeweils aus einem Gestell aus vier Beinen, die... Mehr anzeigenBei dem sog. "Hocker Holz 3teiliges Set, Art. 1943" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, bestehend aus zwei Sitzhockern und einem Schemel, jeweils vollständig aus Holz. Die Hocker und der Schemel bestehen jeweils aus einem Gestell aus vier Beinen, die durch Querlatten miteinander verbunden sind und einer rechteckigen Sitz- bzw. Ablagfläche aus parallel nebeneinander liegenden Holzlatten. Sie sind in unterschiedlichen Farben gestalte und weisen die Maße 47,5x 50 x 39 cm, 38 x 40 x 30 cm und 28 x 29 x 21 cm (H x B x T) auf. Die Waren sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Aufgrund der niedrigen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung stellt der kleinste Hocker sich nicht als Sitzmöbel der Position 9401 dar. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird insbesondere aufgrund der Anzahl und der Größe von den Sitzhockern bestimmt. Das Set ist als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Sog. Holzhocker Rialto, Artikel 92688. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36 x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus Holz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer vorgeformten Sitzfläche aus Holz. Das Erzeugnis ist als "Sitzmöbel mit... Mehr anzeigenSog. Holzhocker Rialto, Artikel 92688. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36 x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus Holz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer vorgeformten Sitzfläche aus Holz. Das Erzeugnis ist als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Holzhocker, wie folgt: - gepolsterter Hocker aus Teakholz, - vierbeinig, - Sitzfläche mit einer Schaumstofflage und Ziegenfell bezogen, - Materialangaben lt. Antragstellerin. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den... Mehr anzeigenHolzhocker, wie folgt: - gepolsterter Hocker aus Teakholz, - vierbeinig, - Sitzfläche mit einer Schaumstofflage und Ziegenfell bezogen, - Materialangaben lt. Antragstellerin. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 59 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Sog. Holzhocker Rialto, Artikel 92689. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus gebeiztem Eichenholz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer gepolsterten, mit Leder bezogenen Sitzfläche. Es ist als... Mehr anzeigenSog. Holzhocker Rialto, Artikel 92689. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus gebeiztem Eichenholz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer gepolsterten, mit Leder bezogenen Sitzfläche. Es ist als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der als "Sitzhocker" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 25 cm hohes und im Durchmesser ca. 28 cm breites Sitzmöbel in Form eines Hockers (in der Nachbildung eines Schafs), im Wesentlichen bestehend aus vier schräg zueinanderstehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz,... Mehr anzeigenBei der als "Sitzhocker" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 25 cm hohes und im Durchmesser ca. 28 cm breites Sitzmöbel in Form eines Hockers (in der Nachbildung eines Schafs), im Wesentlichen bestehend aus vier schräg zueinanderstehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, vollständig mit Kunstfell umspannt. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "Sitzhocker Landhaus" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 37 cm hohen und im Durchmesser ca. 30 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, vollständig mit beige-braunem Kunstfell umspannt.... Mehr anzeigenBei der als "Sitzhocker Landhaus" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 37 cm hohen und im Durchmesser ca. 30 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, vollständig mit beige-braunem Kunstfell umspannt. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "Hocker mit Wollbeschichtung" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 40 cm hohen und im Durchmesser ca. 40 cm großen Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus vier schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, welcher mit einen Wollstoff passend zur... Mehr anzeigenBei der als "Hocker mit Wollbeschichtung" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 40 cm hohen und im Durchmesser ca. 40 cm großen Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus vier schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, welcher mit einen Wollstoff passend zur Sitzfläche umspannt ist. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem sog. "Hocker Holz 3teiliges Set, Art. 1943" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, bestehend aus zwei Sitzhockern und einem Schemel, jeweils vollständig aus Holz. Die Hocker und der Schemel bestehen jeweils aus einem Gestell aus vier Beinen, die... Mehr anzeigenBei dem sog. "Hocker Holz 3teiliges Set, Art. 1943" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, bestehend aus zwei Sitzhockern und einem Schemel, jeweils vollständig aus Holz. Die Hocker und der Schemel bestehen jeweils aus einem Gestell aus vier Beinen, die durch Querlatten miteinander verbunden sind und einer rechteckigen Sitz- bzw. Ablagfläche aus parallel nebeneinander liegenden Holzlatten. Sie sind in unterschiedlichen Farben gestalte und weisen die Maße 47,5x 50 x 39 cm, 38 x 40 x 30 cm und 28 x 29 x 21 cm (H x B x T) auf. Die Waren sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Aufgrund der niedrigen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung stellt der kleinste Hocker sich nicht als Sitzmöbel der Position 9401 dar. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird insbesondere aufgrund der Anzahl und der Größe von den Sitzhockern bestimmt. Das Set ist als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert, sog. Massivhocker Donato. Es handelt sich um einen ca. 38 x 38 x 45 cm (LxBxH) großen Hocker aus massivem Holz, mit Gestell aus vier rechteckigen Beinen und einer quadratischen Sitzfläche. Das Erzeugnis dient zum Sitzen. Eine mögliche Verwendung auch als... Mehr anzeigenSitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert, sog. Massivhocker Donato. Es handelt sich um einen ca. 38 x 38 x 45 cm (LxBxH) großen Hocker aus massivem Holz, mit Gestell aus vier rechteckigen Beinen und einer quadratischen Sitzfläche. Das Erzeugnis dient zum Sitzen. Eine mögliche Verwendung auch als (Beistell-)Tisch, ist für die Einreihung unschädlich. Weniger anzeigen
Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert, sog. Massivhocker Donato. Es handelt sich um einen ca. 38 x 38 x 45 cm (LxBxH) großen Hocker aus massivem Eichenholz, mit Gestell aus vier rechteckigen Beinen und einer quadratischen Sitzfläche. Das Erzeugnis dient zum Sitzen. Eine mögliche Verwendung auch als... Mehr anzeigenSitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert, sog. Massivhocker Donato. Es handelt sich um einen ca. 38 x 38 x 45 cm (LxBxH) großen Hocker aus massivem Eichenholz, mit Gestell aus vier rechteckigen Beinen und einer quadratischen Sitzfläche. Das Erzeugnis dient zum Sitzen. Eine mögliche Verwendung auch als (Beistell-)Tisch, ist für die Einreihung unschädlich. Weniger anzeigen
Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert, sog. Massivhocker Donato. Es handelt sich um einen ca. 38 x 38 x 45 cm (LxBxH) großen Hocker aus massivem Buchenholz, mit Gestell aus vier rechteckigen Beinen und einer quadratischen Sitzfläche. Das Erzeugnis dient zum Sitzen. Eine mögliche Verwendung auch als... Mehr anzeigenSitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert, sog. Massivhocker Donato. Es handelt sich um einen ca. 38 x 38 x 45 cm (LxBxH) großen Hocker aus massivem Buchenholz, mit Gestell aus vier rechteckigen Beinen und einer quadratischen Sitzfläche. Das Erzeugnis dient zum Sitzen. Eine mögliche Verwendung auch als (Beistell-)Tisch, ist für die Einreihung unschädlich. Weniger anzeigen
Sog. Holzhocker Rialto, Artikel 92688. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36 x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus Holz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer vorgeformten Sitzfläche aus Holz. Das Erzeugnis ist als "Sitzmöbel mit... Mehr anzeigenSog. Holzhocker Rialto, Artikel 92688. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36 x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus Holz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer vorgeformten Sitzfläche aus Holz. Das Erzeugnis ist als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Hocker, siehe Bild, in den Abmessungen von ca. 38 x 45 cm (Breite x Höhe), im Wesentlichen bestehend aus vier Füßen aus gebogenem Schichtholz und einer runden Sitzfläche aus Holzfaserplatte., weiß bzw. schwarz lackiert mit Hochglanzfarbe. Der noch nicht zusammengesetzte Hocker ist in einem Pappkarton verpackt. Er ist... Mehr anzeigenHocker, siehe Bild, in den Abmessungen von ca. 38 x 45 cm (Breite x Höhe), im Wesentlichen bestehend aus vier Füßen aus gebogenem Schichtholz und einer runden Sitzfläche aus Holzfaserplatte., weiß bzw. schwarz lackiert mit Hochglanzfarbe. Der noch nicht zusammengesetzte Hocker ist in einem Pappkarton verpackt. Er ist dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und dient als Sitzmöglichkeit. Derartige Waren sind als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, nicht von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 59 erfasst und nicht gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der als "Hocker" bezeichneten Ware handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes Sitzmöbel mit den Abmessungen von ca. 50 x 44 x 43 cm (B x T x H). Der Hocker besteht im Wesentlichen aus einem Gestell aus Teakholz, mit vier Standbeinen und mittig überkreuzten Streben sowie einer ungepolsterten Sitzfläche aus... Mehr anzeigenBei der als "Hocker" bezeichneten Ware handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes Sitzmöbel mit den Abmessungen von ca. 50 x 44 x 43 cm (B x T x H). Der Hocker besteht im Wesentlichen aus einem Gestell aus Teakholz, mit vier Standbeinen und mittig überkreuzten Streben sowie einer ungepolsterten Sitzfläche aus einem Polyrattangeflecht. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Holzhocker, wie folgt: - gepolsterter Hocker aus Teakholz, - vierbeinig, - Sitzfläche mit einer Schaumstofflage und Ziegenfell bezogen, - Materialangaben lt. Antragstellerin. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den... Mehr anzeigenHolzhocker, wie folgt: - gepolsterter Hocker aus Teakholz, - vierbeinig, - Sitzfläche mit einer Schaumstofflage und Ziegenfell bezogen, - Materialangaben lt. Antragstellerin. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 59 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Sog. Holzhocker Rialto, Artikel 92689. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus gebeiztem Eichenholz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer gepolsterten, mit Leder bezogenen Sitzfläche. Es ist als... Mehr anzeigenSog. Holzhocker Rialto, Artikel 92689. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, tabakfarbenen, ca. 36x 36 x 80 cm (BxTxH) großen, rechteckigen Hocker aus gebeiztem Eichenholz, bestehend aus vier durch Querstreben stabilisierten Beinen und einer gepolsterten, mit Leder bezogenen Sitzfläche. Es ist als "Sitzmöbel mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der als "WOHNLING Design Sitzhocker, Art.-Nr. WL5.102" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 45 cm hohen und im Durchmesser ca. 37 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, viereckigen, massiven Holzbeinen aus Mangoholz und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz,... Mehr anzeigenBei der als "WOHNLING Design Sitzhocker, Art.-Nr. WL5.102" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 45 cm hohen und im Durchmesser ca. 37 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, viereckigen, massiven Holzbeinen aus Mangoholz und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, mit Leder umspannt. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "WOHNLING Design Sitzhocker" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 45 cm hohen und im Durchmesser ca. 37 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, viereckigen, massiven Holzbeinen aus Mangoholz und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, mit Leder... Mehr anzeigenBei der als "WOHNLING Design Sitzhocker" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 45 cm hohen und im Durchmesser ca. 37 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, viereckigen, massiven Holzbeinen aus Mangoholz und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, mit Leder umspannt. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "Sitzhocker Landhaus" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 37 cm hohen und im Durchmesser ca. 30 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, vollständig mit beige-braunem Kunstfell umspannt.... Mehr anzeigenBei der als "Sitzhocker Landhaus" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 37 cm hohen und im Durchmesser ca. 30 cm breiten Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, vollständig mit beige-braunem Kunstfell umspannt. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "Hocker mit Wollbeschichtung" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 40 cm hohen und im Durchmesser ca. 40 cm großen Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus vier schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, welcher mit einen Wollstoff passend zur... Mehr anzeigenBei der als "Hocker mit Wollbeschichtung" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 40 cm hohen und im Durchmesser ca. 40 cm großen Sitzhocker, im Wesentlichen bestehend aus vier schräg zueinander stehenden, runden Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, welcher mit einen Wollstoff passend zur Sitzfläche umspannt ist. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "WOHNLING Sitzhocker Echtleder" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 46 cm hohen und im Durchmesser ca. 35 cm breiten Sitzhocker, im Westentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, viereckigen Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, welcher vollständig mit braunem... Mehr anzeigenBei der als "WOHNLING Sitzhocker Echtleder" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 46 cm hohen und im Durchmesser ca. 35 cm breiten Sitzhocker, im Westentlichen bestehend aus drei schräg zueinander stehenden, viereckigen Holzbeinen und einem zylinderartigen, gepolsterten Sitz, welcher vollständig mit braunem Ziegenleder und einem Rautenmuster überzogen ist. Die auf den Boden zu stellende Ware ist als "anderes als in der Position 9402 genanntes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit einem Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der als "WOHNLING Sitzhocker Echtleder" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 40 cm breiten, ca. 27 cm tiefen und ca. 48 cm hohen Sitzhocker, im Westentlichen bestehend aus vier schräg zueinander stehenden, viereckigen Holzbeinen und einem turnbockähnlichen, gepolsterten Sitz, welcher vollständig mit... Mehr anzeigenBei der als "WOHNLING Sitzhocker Echtleder" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 40 cm breiten, ca. 27 cm tiefen und ca. 48 cm hohen Sitzhocker, im Westentlichen bestehend aus vier schräg zueinander stehenden, viereckigen Holzbeinen und einem turnbockähnlichen, gepolsterten Sitz, welcher vollständig mit braunem Ziegenleder und einem Rautenmuster überzogen ist. Die auf den Boden zu stellende Ware ist als "anderes als in der Position 9402 genanntes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit einem Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner: Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihren Holzhocker. Nutzen Sie unseren Zollrechner für eine verbindliche Kostenschätzung.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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