Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Ethylacetat leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2915 31 - Ester der Essigsäure
Zolltarifnummer: 2915 3100 00 0 - Ethylacetat
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer gilt für chemisch einheitliches Ethylacetat (Reinheit ≥99 %). Bei Mischungen oder verunreinigter Ware kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ethylacetat
Der HS-Code für Ethylacetat lautet 2915.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.31.00.00.0.
Einreihung von Ethylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmen die Einreihung. AV 1: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Ethylacetat ist in der Position 2915 (gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Derivate) und dort namentlich in der Unterposition 2915 31 genannt. AV 6: Maßgeblich ist der Wortlaut der Unterpositionen. Da Ethylacetat explizit aufgeführt ist, scheiden Auffangpositionen aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ethylacetat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVinylacetat | 2915.32.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungn-Butylacetat | 2915.33.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere Ester der Essigsäure (Auffangposition) | 2915.39.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungEssigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid | 2915.21.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ethylacetat (2915) ≠ Vinylacetat (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ethylacetat (2915) ≠ n-Butylacetat (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ethylacetat (2915) ≠ andere Ester der Essigsäure (Auffangposition) (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als Ester, sondern als freie Säure vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVinylacetat | 2915.32.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungn-Butylacetat | 2915.33.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere Ester der Essigsäure (Auffangposition) | 2915.39.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungEssigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid | 2915.21.00.00.0 | 5,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ethylacetat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ethylacetat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48916/20-1 | Ester der Essigsäure; Essigsäureethylester. Chemisch einheitliche Verbindung, Reinheit ≥99 %, CAS 141-78-6. | 2915.31.00.00.0 |
| DEBTI30950/22-1 | Ester der Essigsäure; Essigsäureethylester. Chemisch einheitliche Verbindung, Reinheit ≥99 %, CAS 141-78-6. | 2915.31.00.00.0 |
| DEK/707/09-1 | Essigsäureethylester. Chemisch einheitliche Verbindung, CAS 141-78-6, Reinheit ≥99 %. | 2915.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Ethylacetat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ethylacetat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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Diphenylkresylphosphat
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Montagekleber
3506.10.00.00.0 · 6,5 %
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3921.90.30.00.0 · 6,5 %
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