Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Eva-Folie folgt dem Aufbau des Harmonisierten Systems (HS) bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Ebene präzisiert die Warenbeschreibung.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3920 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
- Unterposition: 3920 10 - aus Polymeren des Ethylens
Kombinierte Nomenklatur: 3920 1081 - mit einer Dicke von mehr als 0,125|mm
Kombinierte Nomenklatur: 3920 1089 - andere
TARIC: 3920 1089 40 - andere
Zolltarifnummer: 3920 1089 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3920.10.89.90.0 gilt für homogene Eva-Folien ohne reliefartige Oberfläche, ohne Vernetzung und ohne Laminierung. Abweichende Beschaffenheiten (z. B. Struktur, Beschichtung) führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie zur genauen Ermittlung .
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eva-Folie
Der HS-Code für Eva-Folie lautet 3920.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3920.10.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3920.10.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3920.10.89.90.0.
Einreihung von Eva-Folie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Eva-Folie folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) und AV 3 b (charaktergebendes Material). Da die Ware homogen aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (überwiegender Ethylenanteil) besteht, ist Position 3920 einschlägig.
Die Unterposition 3920.10 erfasst Folien aus Polymeren des Ethylens. Die KN-Unterposition 3920.10.89 (Dicke > 0,125 mm, andere) und der TARIC-Split 3920.10.89.90.0 (11-stellig) bilden den Auffangcode für Eva-Folien ohne weitere Spezifikation.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eva-Folie
Alternative Einreihung
Ethylenvinylacetat-Folie (EVA) mit reliefartig strukturierter Oberfläche mit eingeprägten Wellungen, nicht laminiert, nicht vernetzt, mit einer Dicke von mehr als 0,3 mm
Alternative Einreihung
mehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, Gesamtdicke 0,8–1,2 mm
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Eva-Folie (3920) ≠ Ethylenvinylacetat-Folie (EVA) mit reliefartig strukturierter Oberfläche mit eingeprägten Wellungen, nicht laminiert, nicht vernetzt, mit einer Dicke von mehr als 0,3 mm (3920)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Eva-Folie (3920) ≠ mehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, Gesamtdicke 0,8–1,2 mm (3920)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann Eva-Folie auch in andere Kapitel oder Positionen fallen, wenn die Ware beispielsweise vernetzt ist oder als Teil eines Verbundmaterials vorliegt.
Nur bei Waren aus Kautschuk; Eva-Folie aus Kunststoff fällt nicht in Kapitel 40.
Naturkautschuk
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Eva-Folie ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Eva-Folie (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollkostenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Eva-Folie. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmodalitäten
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Diese Kunststoffprodukte werden ebenfalls in Kapitel 39 des Zolltarifs eingereiht.
Polyamid
3908.10.00.00.0 · 6,5 %
Polyurethan-Harz
3909.50.90.90.0 · 6,5 %
Kunststoff-Flocke
3915.90.20.00.0 · 6,5 %
Kunststoff-Harz
3911.90.99.90.0 · 6,5 %
Polycarbonat-Harz
3907.40.00.90.0 · 6,5 %
Teflon-Folie
3920.99.59.90.0 · 6,5 %
Polystyrol
3903.19.00.90.0 · 6,5 %
Kunststoff-Streifen
3916.90.10.90.0 · 6,5 %
Sebs
3901.90.80.99.0 · 6,5 %
