Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Eva-Folie folgt dem Aufbau des Harmonisierten Systems (HS) bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Ebene präzisiert die Warenbeschreibung.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage3920
- Unterpositionaus Polymeren des Ethylens392010
- Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 0,125 mm39201081
- Kombinierte Nomenklaturandere39201089
- TARICandere3920108940
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eva-Folie
Der HS-Code für Eva-Folie lautet 3920.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3920.10.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3920.10.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3920.10.89.90.0.
Einreihung von Eva-Folie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Eva-Folie folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) und AV 3 b (charaktergebendes Material). Da die Ware homogen aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (überwiegender Ethylenanteil) besteht, ist Position 3920 einschlägig.
Die Unterposition 3920.10 erfasst Folien aus Polymeren des Ethylens. Die KN-Unterposition 3920.10.89 (Dicke > 0,125 mm, andere) und der TARIC-Split 3920.10.89.90.0 (11-stellig) bilden den Auffangcode für Eva-Folien ohne weitere Spezifikation.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eva-Folie
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylenvinylacetat-Folie (EVA) mit reliefartig strukturierter Oberfläche mit eingeprägten Wellungen, nicht laminiert, nicht vernetzt, mit einer Dicke von mehr als 0,3 mm | 3920.10.89.55.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungmehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, Gesamtdicke 0,8–1,2 mm | 3920.10.89.40.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Eva-Folie (3920) ≠ Ethylenvinylacetat-Folie (EVA) mit reliefartig strukturierter Oberfläche mit eingeprägten Wellungen, nicht laminiert, nicht vernetzt, mit einer Dicke von mehr als 0,3 mm (3920) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Eva-Folie (3920) ≠ mehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, Gesamtdicke 0,8–1,2 mm (3920) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann Eva-Folie auch in andere Kapitel oder Positionen fallen, wenn die Ware beispielsweise vernetzt ist oder als Teil eines Verbundmaterials vorliegt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur bei Waren aus Kautschuk; Eva-Folie aus Kunststoff fällt nicht in Kapitel 40.Naturkautschuk | 4001.29.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Eva-Folie (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8868/17-1 | Folien aus Ethylenvinylacetat-Copolymer (EVA), in Rollenform, für Solarmodule | 3920.10.89.90.0 |
| DE16794/09-1 | EVA-Folie zum Laminieren von Solarmodulen, Dicke > 0,45 mm | 3920.10.89.90.0 |
| DE4752/15-1 | EVA-Folie für Solarmodule, Dicke ca. 0,48 mm – keine reliefartige Oberfläche | 3920.10.89.90.0 |
| DEHH/1042/08-1 | EVA-Folie für Photovoltaik-Module, Dicke ca. 0,48 mm | 3920.10.89.90.0 |
| DE6463/14-1 | EVA Folie für Solarmodule, Prägung ohne Undulationen | 3920.10.89.90.0 |
| DE10270/12-1 | EVA-Folie für laminiertes Sicherheitsglas, Dicke ca. 0,46 mm | 3920.10.89.90.0 |
| DEBTI34396/23-1 | EVA-Folie zum Tiefziehen im Dentalbereich, 0,9–2,0 mm | 3920.10.89.90.0 |
| DE16181/13-1 | EVA Folie für Solarmodule, Dicke ca. 0,46 mm | 3920.10.89.90.0 |
| DEBTI36592/24-1 | Rutschhemmende Schrankeinlage aus EVA+PE, überwiegend PE | 3920.10.89.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollkostenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Eva-Folie. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmodalitäten
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Diese Kunststoffprodukte werden ebenfalls in Kapitel 39 des Zolltarifs eingereiht.