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fahrzeug-motorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrradsattel: 8714.95.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fahrradsattel (8714.95.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fahrradsattel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fahrradsattel Produktbild

Für Fahrradsattel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
  • Unterposition: 8714 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 9500 00 0 - Sättel

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradsattel

Der HS-Code für Fahrradsattel lautet 8714.95 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.95.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.95.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.95.00.00.0.

Einreihung von Fahrradsattel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradsattel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern8714.99.90.30.0 4,7 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern8714.99.90.30.0 4,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Fahrradsattel (8714) ≠ Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (8714)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrradsattel bleibt die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrradsattel (8714) ≠ Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (8714)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Fahrradsattel bleibt die Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern8714.99.90.30.0 4,7 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern8714.99.90.30.0 4,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradsattel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradsattel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI35264/20-1Fahrradsattel, anatomisch geformt, gepolstert, mit Sattelgestell aus unedlem Metall8714.95.00.00.0
DEBTI35290/20-1Fahrradsattel, anatomisch geformt, gepolstert8714.95.00.00.0
DEBTI35268/20-1Fahrradsattel, gefedert, mit Sattelgestell8714.95.00.00.0
DE15822/11-1gepolsterter Fahrradsattel mit Federung8714.95.00.00.0
DE20428/13-1gepolsterter Fahrradsattel8714.95.00.00.0
DE3546/14-1gepolsterter Sattel für Fahrräder8714.95.00.00.0
DEBTI6197/21-1Fahrradsattel mit Sattelgestell8714.95.00.00.0
DEBTI13672/18-6Sattel als Teil eines Fahrradteilesets8714.95.00.00.0
DEBTI27949/21-1Fahrradsattel Art. 470398714.95.00.00.0
DEBTI46272/21-1Fahrradsattel Art. 8800420120/88004201218714.95.00.00.0
DEBTI26180/21-1Gelsattel-Trekking Art. 492008714.95.00.00.0
DEBTI49032/24-1Gelsattel-Trekking Art. 492008714.95.00.00.0
DEBTI57088/24-1Gelsattel MTB Art. 492028714.95.00.00.0
DEBTI45745/21-1Gelsattel MTB Art. 492028714.95.00.00.0
DEBTI23090/24-1Fahrradsattel City Art. 492058714.95.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China4,7 %Drittlandszoll
USA4,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Kontrolle der Einfuhr von fluorierten TreibhausgasenDie Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Fahrradsattel mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle von fluorierten TreibhausgasenDer Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrradsättel

Welche Zolltarifnummer hat Fahrradsattel?

Die zolltarifliche Einreihung von Fahrradsätteln erfolgt unter der Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0. Diese Nummer umfasst gepolsterte Sitzvorrichtungen, die spezifisch für Fahrräder geformt sind, mit Sattelgestell, Bezug und Polsterung. Sie ist in der Kombinierten Nomenklatur unter 87149500 und im TARIC unter 8714950000 geführt.

Welchen HS-Code hat Fahrradsattel?

Der HS-Code für Fahrradsättel lautet 871495. Er umfasst auf sechsstelliger Ebene Sättel als Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713. Die ersten vier Stellen (8714) stehen für Teile und Zubehör von Fahrrädern, Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fahrradsattel?

Der Drittlandszollsatz für Fahrradsättel der Zolltarifnummer 8714.95.00.00.0 beträgt 4,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Fahrradsattel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Fahrradsätteln erfolgt gegenüber Sitzmöbeln des Kapitels 94, die nicht spezifisch für Fahrräder geformt sind. Eine Alternative innerhalb der Position 8714 sind Sattelstangen (8714.99.90.30.0), die der Höhenverstellung dienen und keine Sitzfläche bieten. Fahrradsättel sind als charaktergebende Teile für Fahrräder eindeutig der Unterposition 871495 zuzuordnen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fahrradsattel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrradsattel?

Für Fahrradsättel besteht eine Kontrollpflicht bei der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (Maßnahme 724), sofern der Sattel solche Gase enthält. Ansonsten sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen bekannt. Bei der Ausfuhr gelten allgemeine Beschränkungen und Genehmigungspflichten (Maßnahmen 467, 473, 735, 765).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fahrradsattel?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Fahrradsättel lautet 8714.95.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 871495, der 8-stelligen KN-Code 87149500 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8714950000. Die 11. Stelle ist eine Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrradsattel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Fahrradsättel ist die Position 8714 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

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