Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Einreihungspfad der Luftfeder im Zolltarif:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionAndere Waren aus Weichkautschuk4016
- Unterpositionandere401691
- Zolltarifnummerandere aufblasbare Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Luftfeder
Der HS-Code für Luftfeder lautet 4016.95 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.95.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.95.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.95.00.00.0.
Einreihung von Luftfeder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Auf die Luftfeder sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems anzuwenden. Maßgeblich ist AV 1, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen erfolgt. Der charakterbestimmende Bestandteil der Ware ist der vulkanisierte Kautschuk, aus dem der Balg besteht. Metallische Anschlussplatten oder der Druckluftanschluss ändern diesen Charakter nicht, da es sich um untergeordnete Teile handelt. Daher erfolgt die Einreihung in Position 4016 (andere Waren aus Weichkautschuk) und nicht in Position 8708 (Teile von Aufhängesystemen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Luftfeder
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Teile von Aufhängesystemen für Kraftfahrzeuge (komplette Luftfedereinheit mit Dämpfer/Kolben) | 8708.80.99.90.0 | 2,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere (Teile von Aufhängesystemen für KFZ) | 8708.80.99.90.0 | 2,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Luftfeder (4016) ≠ Andere Teile von Aufhängesystemen für Kraftfahrzeuge (komplette Luftfedereinheit mit Dämpfer/Kolben) (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftfeder bleibt die Zolltarifnummer 4016.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Luftfeder (4016) ≠ andere (Teile von Aufhängesystemen für KFZ) (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Luftfeder bleibt die Zolltarifnummer 4016.95.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt eine Luftfeder mit überwiegendem Metallanteil vor, die nicht als Balg aus Kautschuk anzusprechen ist, können andere Kapitel in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Teile von Aufhängesystemen für Kraftfahrzeuge (komplette Luftfedereinheit mit Dämpfer/Kolben) | 8708.80.99.90.0 | 2,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere (Teile von Aufhängesystemen für KFZ) | 8708.80.99.90.0 | 2,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Luftfeder (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI58451/19-1 | Luftfederbalg aus vulkanisiertem Kautschuk – andere aufblasbare Ware | 4016.95.00.00.0 |
| DEBTI8981/25-1 | Luftfederbalg – andere aufblasbare Ware | 4016.95.00.00.0 |
| DEBTI43814/21-1 | Luftfederbalg – andere aufblasbare Ware | 4016.95.00.00.0 |
| DEBTI14616/22-1 | Komplette Luftfedereinheit als Teil des Aufhängesystems | 8708.80.99.00.0 |
| DEBTI43191/21-1 | Luftfeder mit Schwingungsdämpfer | 8708.80.99.00.0 |
| DEBTI3935/25-1 | Luftfederbein als Teil des Aufhängesystems | 8708.80.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben-Rechner
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Luftfeder in wenigen Sekunden berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Fahrzeug- und Motorenteile
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Luftfedern gesucht.