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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sattelzugmaschine: 8701.21.10.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Sattelzugmaschine erfolgt in die Zolltarifnummer 8701.21.10.00.0. Diese Position umfasst Sattel-Straßenzugmaschinen mit Dieselmotor, neu.

Sattelzugmaschine Produktbild

Sattelzugmaschinen sind spezielle Zugfahrzeuge mit Sattelkupplung für den Straßenfernverkehr. Die korrekte Einreihung hängt vom Antriebsart, Zustand und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sattelzugmaschine beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Sattelzugmaschinen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8701 - Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position|8709)
  • Unterposition: 8701 21 - Sattel-Straßenzugmaschinen
  • Unterposition: 8701 21 - ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8701 2110 00 0 - neu

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sattelzugmaschine

Der HS-Code für Sattelzugmaschine lautet 8701.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8701.21.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8701.21.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8701.21.10.00.0.

Einreihung von Sattelzugmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sattelzugmaschine

Alternative Einreihung

8701.21.90.00.0 16,0 %

Gebrauchte Sattel-Straßenzugmaschine mit Dieselmotor – gleicher Aufbau, lediglich Zustand 'gebraucht'. Abgrenzung über 8. und 9. Stelle (19 = gebraucht vs. 10 = neu).

Alternative Einreihung

8701.99.50.00.0 16,0 %

Andere Zugmaschinen >130 kW (z. B. Terminal-Zugmaschinen, Werkszugmaschinen) – kein Straßenzugfahrzeug mit Sattelkupplung, sondern innerbetrieblich. VZTA DEBTI8873/22-1, DEBTI28184/20-1.

Alternative Einreihung

8704.22.10.00.0 16,0 %

Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor – zur Güterbeförderung mit fest verbundener Ladefläche, kein Sattelkopf. Abgrenzung über Pos. 8704 (Kraftfahrzeuge für Transport von Waren).

Alternative Einreihung

8716.39.30.00.0 16,0 %

Sattelanhänger – nicht selbstfahrendes Anhängefahrzeug der Pos. 8716, keine Zugmaschine.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sattelzugmaschine (8701) ≠ Gebrauchte Sattel-Straßenzugmaschine mit Dieselmotor – gleicher Aufbau, lediglich Zustand 'gebraucht'. Abgrenzung über 8. und 9. Stelle (19 = gebraucht vs. 10 = neu). (8701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattelzugmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8701.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sattelzugmaschine (8701) ≠ Andere Zugmaschinen >130 kW (z. B. Terminal-Zugmaschinen, Werkszugmaschinen) – kein Straßenzugfahrzeug mit Sattelkupplung, sondern innerbetrieblich. VZTA DEBTI8873/22-1, DEBTI28184/20-1. (8701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattelzugmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8701.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sattelzugmaschine (8701) ≠ Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor – zur Güterbeförderung mit fest verbundener Ladefläche, kein Sattelkopf. Abgrenzung über Pos. 8704 (Kraftfahrzeuge für Transport von Waren). (8704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattelzugmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8701.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

8701.21.90.00.0 16,0 %

Gebrauchte Sattel-Straßenzugmaschine mit Dieselmotor – gleicher Aufbau, lediglich Zustand 'gebraucht'. Abgrenzung über 8. und 9. Stelle (19 = gebraucht vs. 10 = neu).

Alternative Einreihung

8701.99.50.00.0 16,0 %

Andere Zugmaschinen >130 kW (z. B. Terminal-Zugmaschinen, Werkszugmaschinen) – kein Straßenzugfahrzeug mit Sattelkupplung, sondern innerbetrieblich. VZTA DEBTI8873/22-1, DEBTI28184/20-1.

Alternative Einreihung

8704.22.10.00.0 16,0 %

Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor – zur Güterbeförderung mit fest verbundener Ladefläche, kein Sattelkopf. Abgrenzung über Pos. 8704 (Kraftfahrzeuge für Transport von Waren).

Alternative Einreihung

8716.39.30.00.0 16,0 %

Sattelanhänger – nicht selbstfahrendes Anhängefahrzeug der Pos. 8716, keine Zugmaschine.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sattelzugmaschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sattelzugmaschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17866/23-18701.21.90.00.0
Sattel-Straßenzugmaschine mit Dieselmotor, gebraucht – eingereiht in 8701.21.90.00.0
DEBTI8873/22-18701.95.90.00
Terminal-Zugmaschine (LPG-Motor, Sattelplatte) – eingereiht in 8701959000
DEBTI28184/20-18701.95.90.00
Elektro-Terminal-Zugmaschine, Sattelplatte, max. 40 km/h – eingereiht in 8701959000
DEBTI43301/21-18701.95.90.00
Terminal-Zugmaschine LPG-Motor, Sattelplatte – eingereiht in 8701959000
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

16,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China16,0 %

Drittlandszoll

USA16,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan6,2 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien16,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand16,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sattelzugmaschine mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sattelzugmaschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Sattelzugmaschine?

Die Zolltarifnummer für eine neue Sattelzugmaschine mit Dieselmotor lautet 8701.21.10.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Sattel-Straßenzugmaschinen, die ausschließlich mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel oder Halbdiesel) betrieben werden und neu sind. Gebrauchte Fahrzeuge erhalten die Nummer 8701.21.90.00.0.

Welchen HS-Code hat eine Sattelzugmaschine?

Der HS-Code (6-stellig) für Sattelzugmaschinen lautet 870121. Er umfasst Sattel-Straßenzugmaschinen aller Antriebsarten. Die ersten vier Stellen 8701 stehen für Zugmaschinen allgemein, die fünfte und sechste Stelle 21 spezifizieren die Sattel-Straßenzugmaschine. Auf dieser Basis erfolgt die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Sattelzugmaschine?

Der Drittlandszollsatz für Sattelzugmaschinen der Zolltarifnummer 8701.21.10.00.0 beträgt 16 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Sattelzugmaschine zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Sattelzugmaschine erfolgt gegenüber anderen Zugmaschinen wie Ackerschleppern (8701.90) oder Terminal-Zugmaschinen (8701.99). Eine Alternative ist die Einreihung als Lastkraftwagen (8704), wenn das Fahrzeug eine feste Ladefläche besitzt. Die Abgrenzung richtet sich nach der Bauart und dem Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Sattelzugmaschine verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für reibungslose Import- und Exportprozesse.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sattelzugmaschinen?

Ja, für Sattelzugmaschinen gelten Einfuhrkontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 726) und für fluorierte Treibhausgase (Code 724). Diese Maßnahmen betreffen möglicherweise Kältemittel in Klimaanlagen. Zudem sind bei der Ausfuhr Genehmigungen des BAFA sowie Kontrollen für Kulturgüter und Treibhausgase zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Sattelzugmaschine?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Sattelzugmaschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die für die deutsche Zollabwicklung verwendet wird. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (870121), zwei weiteren Stellen für die Kombinierte Nomenklatur (10), zwei TARIC-Stellen (00) und einer nationalen Schlüsselnummer (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Sattelzugmaschinen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 8701 für Zugmaschinen ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure und Exporteure regelmäßig die aktuellen TARIC-Codes prüfen, um Änderungen bei Unterpositionen oder Maßnahmen rechtzeitig zu erkennen.

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