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Sport & FreizeitKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrradschuh: 6404.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fahrradschuh (6404.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fahrradschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fahrradschuh Produktbild

Fahrradschuhe sind spezielle Sportschuhe mit versteifter Sohle und Vorrichtung zur Befestigung von Pedalplatten. Die korrekte Einreihung hängt vom Material des Oberteils ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fahrradschuh beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  • Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6404 1100 00 0 - Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen, Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradschuh

Der HS-Code für Fahrradschuh lautet 6404.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6404.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6404.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.11.00.00.0.

Einreihung von Fahrradschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradschuh

Alternative Einreihung

6402.19.00.00.0 16,9 %

Andere Sportschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff

Alternative Einreihung

6404.20.00.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fahrradschuh (6404) ≠ Andere Sportschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrradschuh bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fahrradschuh (6404) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrradschuh bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

6402.19.00.00.0 16,9 %

Andere Sportschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff

Alternative Einreihung

6404.20.00.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/2054/08-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DEF/3031/05-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DEF/2961/08-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DE12852/09-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DE12877/09-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DEF/622/09-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DE3461/16-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
DE11919/10-16404.11.00.00.0
Fahrradschuh mit textilem Oberteil
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

16,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China16,9 %

Drittlandszoll

USA16,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand16,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Fahrradschuh

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Fahrradschuh mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrradschuhe

Welche Zolltarifnummer hat Fahrradschuh?

Die Zolltarifnummer für Fahrradschuhe mit textilem Oberteil lautet 6404.11.00.00.0. Diese Nummer wird für Sportschuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen verwendet. Bei Fahrradschuhen mit überwiegendem Kunststoffoberteil kommt die Alternative 6402.19.00.00.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat Fahrradschuh?

Der HS-Code für Fahrradschuhe ist 640411. Er steht für Sportschuhe wie Tennis-, Basketball-, Turn- und Trainingsschuhe sowie ähnliche Schuhe. Der HS-Code ist die ersten sechs Ziffern der vollständigen Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fahrradschuh?

Der Drittlandszollsatz für Fahrradschuhe der Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 beträgt 16,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Fahrradschuh zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt nach dem Obermaterial: Bei textilen Spinnstoffen ist Position 6404 einschlägig, bei Kunststoffoberteil Position 6402. Eine Alternative ist die Einreihung als Freizeitschuh unter 6405, wenn die sportlichen Merkmale fehlen. Fahrradschuhe sind keine Fahrradteile (Kapitel 87) und keine Sportgeräte (Kapitel 95).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fahrradschuh verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Nutzen Sie daher den Klassifizierungsassistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrradschuh?

Für Fahrradschuhe der Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 gelten die Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen (Code 746) und die Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (Code 724). Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur spezifische Materialien und sind nicht für alle Fahrradschuhe relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fahrradschuh?

Die vollständige Zolltarifnummer für Fahrradschuhe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.11.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (640411), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (64041100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6404110000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrradschuh?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Sportschuhe erfolgte 2022. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Die hier genannte Nummer 6404.11.00.00.0 ist für 2025 gültig.

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