Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 ist in den folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur verortet: Abschnitt XVII, Kapitel 87, Position 8703 und schließlich die 11-stellige nationale Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8703 - Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position|8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
Zolltarifnummer: 8703 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 ist eine Auffangposition für Personenkraftwagen. Für die meisten Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Hubraum 1500–3000 cm³) ist die spezifischere Unterposition 8703.23.19.00.0 korrekt. Für Elektrofahrzeuge gilt die Position 8703.80.10.10.0. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die exakte Zolltarifnummer für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrzeug
Der HS-Code für Fahrzeug lautet 8703.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8703.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8703.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.90.00.00.0.
Einreihung von Fahrzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fahrzeugen in die Position 8703 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Für den generischen Begriff „Fahrzeug“ ist insbesondere AV 1 und AV 3a maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrzeug
Alternative Einreihung
andere (Auffangposition für Personenkraftwagen)
Alternative Einreihung
Personenkraftwagen, Hubkolbenverbrennungsmotor, >1500-3000 cm³, neu
Alternative Einreihung
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu
Alternative Einreihung
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahrzeug (8703) ≠ Personenkraftwagen, Hubkolbenverbrennungsmotor, >1500-3000 cm³, neu (8703)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrzeug bleibt die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrzeug (8703) ≠ andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu (8703)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrzeug bleibt die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrzeug (8703) ≠ Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren (8704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrzeug bleibt die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den verschiedenen Fahrzeugtypen können auch Teile und Zubehör für Fahrzeuge eine abweichende Einreihung erhalten, wenn sie nicht als komplette Fahrzeuge geliefert werden.
Alternative Einreihung
Personenkraftwagen, Hubkolbenverbrennungsmotor, >1500-3000 cm³, neu
Alternative Einreihung
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu
Alternative Einreihung
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrzeug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrzeug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in Form eines einzelradaufgehängten, zweitürigen, neuen Cabriolets, - laut Antrag mit folgender Ausstattung: - - mit einem Vierzylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 190 kW (ca. 258 PS) und einem Hubraum... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in Form eines einzelradaufgehängten, zweitürigen, neuen Cabriolets, - laut Antrag mit folgender Ausstattung: - - mit einem Vierzylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 190 kW (ca. 258 PS) und einem Hubraum von 1991 cm³, - - einer 48 Volt Lithium-Ionen-Batterie, - - mit einem an die Kurbelwelle angeschlossenen, riemengetriebenen Startergenerator (setzt im Zusammenspiel mit der 48 Volt-Batterie viele Hybridfunktionen um, u. a. Boosten (Drehmoment- unterstützung im Drehzahlbereich bis 2.500 U/min)), - - mit einem automatischen Schaltgetriebe, - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - die elektrische Energieversorgung wird nicht durch Anstecken an externe Energiequellen aufgeladen. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, neu" Weniger anzeigen
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in Form eines allradangetriebenen, einzelradaufgehängten, zweitürigen, neuen Cabriolets, - laut Antrag mit folgender Ausstattung: - - mit einem Sechszylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 270 kW (ca. 367... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in Form eines allradangetriebenen, einzelradaufgehängten, zweitürigen, neuen Cabriolets, - laut Antrag mit folgender Ausstattung: - - mit einem Sechszylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 270 kW (ca. 367 PS) und einem Hubraum von 2999 cm³, - - mit einem zwischen Verbrennungsmotor und Schaltgetriebe verbauten, sog. Integrierten Starter- generator (vereint Anlasser und Lichtmaschine in einem leistungsfähigen Elektromotor, unter- stützt den Verbrennungsmotor mit bis zu 16 kW/22 PS und 250 Nm zusätzlichem Drehmoment (sog. Boost-Funktion)), - - einer 12 Volt Starterbatterie und einer 48 Volt Lithium-Ionen-Batterie, - - mit einem automatischen Schaltgetriebe, - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - zum Zwecke des mechanische Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - die elektrische Energieversorgung wird nicht durch Anstecken an externe Energiequellen aufgeladen. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, neu" Weniger anzeigen
Personenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in Form eines einzelradaufgehängten, fünftürigen, neuen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in Form eines einzelradaufgehängten, fünftürigen, neuen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - die elektrische Energieversorgung wird nicht durch Anstecken an externe Energiequellen aufgeladen. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, neu, mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm³" Weniger anzeigen
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, zweitürigen Cabriolets, - laut Antrag: - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - - mit einem Sechszylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, zweitürigen Cabriolets, - laut Antrag: - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - - mit einem Sechszylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 270 kW (ca. 367 PS) und einem Hubraum von 2999 cm³, - - mit einem zwischen Verbrennungsmotor und Schaltgetriebe verbauten, sog. Integrierten Starter- generator (vereint Anlasser und Lichtmaschine in einem leistungsfähigen Elektromotor, unter- stützt den Verbrennungsmotor mit bis zu 16 kW/22 PS und 250 Nm zusätzlichem Drehmoment (sog. Boost-Funktion)), - - mit einer 12 Volt Starterbatterie und einer 48 Volt Lithium-Ionen-Batterie, - - mit einem automatischen Schaltgetriebe, - - mit Allradantrieb, - zum Zwecke des mechanischen Antriebs bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - verfügt jedoch nicht über einen rein elektrischen Fahrmodus und kann nicht durch Anschluss an eine externe Stromquelle aufgeladen werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, neu, kein Wohnmobil" Weniger anzeigen
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, zweitürigen Cabriolets, - laut Antrag: - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - - mit einem Vierzylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, zweitürigen Cabriolets, - laut Antrag: - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - - mit einem Vierzylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 190 kW (ca. 258 PS) und einem Hubraum von 1991 cm³, - - mit einer 48 Volt Lithium-Ionen-Batterie, - - mit einem an die Kurbelwelle angeschlossenen, riemengetriebenen Startergenerator (setzt im Zusammenspiel mit der 48 Volt-Batterie viele Hybridfunktionen um, u. a. Boosten (Drehmoment- unterstützung im Drehzahlbereich bis 2.500 U/min)), - - mit einem automatischen Schaltgetriebe, - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - verfügt jedoch nicht über einen rein elektrischen Fahrmodus und kann nicht durch Anschluss an eine externe Stromquelle aufgeladen werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³, neu, kein Wohnmobil" Weniger anzeigen
Personenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, fünftürigen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag: - - mit bis zu sieben Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem Sechszylinder-Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 280 kW (ca.... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, fünftürigen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag: - - mit bis zu sieben Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem Sechszylinder-Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer Leistung von 280 kW (ca. 381 PS) und einem Hubraum von 2998 cm³, - - einer 48 Volt Lithium-Ionen-Batterie und - - einem Startergenerator (setzt im Zusammenspiel mit der 48 Volt-Batterie viele Hybrid- funktionen um, u. a. Boosten (Drehmomentunterstützung bis ca. 12 PS)), - - neu, - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Ver- brennungsmotor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - verfügt jedoch nicht über einen rein elektrischen Fahrmodus im Sinne des Zolltarifs und kann nicht durch Anschluss an eine externe Stromquelle aufgeladen werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes Fahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3 bis 3 000 cm3, neu, kein Wohnmobil" Weniger anzeigen
Personenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, fünftürigen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag: - - mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus... Mehr anzeigenPersonenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, fünftürigen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag: - - mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs- motor als auch aus der elektrischen Energiespeichervorrichtung, - verfügt jedoch nicht über einen rein elektrischen Fahrmodus und kann nicht durch Anschluss an eine externe Stromquelle aufgeladen werden. "Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3 bis 3 000 cm3, neu, kein Wohnmobil" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze und Einfuhrabgaben für Fahrzeug
Drittlandszollsatz
10,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und -kontrollen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Fahrzeug
Ermitteln Sie die gesamten Importabgaben für Ihr Fahrzeug mit unserem Zollrechner. Basis ist der Drittlandszoll von 10 % plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen können die Kosten deutlich geringer ausfallen.
Export und Ausfuhrabwicklung für Fahrzeug
Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus fahrzeug-motorenteile
Diese Produkte sind thematisch verwandt und haben ähnliche oder abweichende Zolltarifnummern.
Auto-Handyhalter
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Oldtimer
8703.23.90.00.0 · 10 %
Schaltknauf
8708.40.99.00.0 · 3,5 %
Elektrofahrrad-Teil
8501.31.00.48.0 · 2,7 %
Auto-Schloss
8301.20.00.00.0 · 2,7 %
Auto-Schlüssel
8526.92.00.90.0 · 0 %
Kfz-Steürgerät
8537.10.91.70.0 · 2,1 %
Scheibenwischer
8512.90.90.00.0 · 2,7 %
Golfwagen
8703.10.18.00.0 · 10 %
