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fahrzeug-motorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrzeug: 8703.90.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung des Begriffs "Fahrzeug" erfolgt über die Auffangposition 8703.90.00.00.0 für Personenkraftwagen. Diese Position umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung, die nicht von spezifischeren Unterpositionen erfasst werden. Sie bildet den allgemeinsten Code für den Oberbegriff im Kontext des Zolltarifs und deckt Fahrzeuge unabhängig von Antriebsart oder Hubraum ab.

Fahrzeug Produktbild

Der Begriff "Fahrzeug" ist im Zolltarif weit gefasst. Je nach konkreter Beschaffenheit – etwa Antriebsart, Verwendungszweck oder Bauform – können unterschiedliche Zolltarifnummern in Betracht kommen. Diese Seite gibt einen Überblick über die generische Einreihung als Personenkraftwagen und zeigt spezifischere sowie abweichende Positionen auf. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geben Sie Ihr Fahrzeug ein, z. B. PKW, Kombi, Geländewagen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 ist in den folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur verortet: Abschnitt XVII, Kapitel 87, Position 8703 und schließlich die 11-stellige nationale Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8703 - Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position|8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8703 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 ist eine Auffangposition für Personenkraftwagen. Für die meisten Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Hubraum 1500–3000 cm³) ist die spezifischere Unterposition 8703.23.19.00.0 korrekt. Für Elektrofahrzeuge gilt die Position 8703.80.10.10.0. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die exakte Zolltarifnummer für Ihr Fahrzeug zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrzeug

Der HS-Code für Fahrzeug lautet 8703.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8703.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8703.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.90.00.00.0.

Einreihung von Fahrzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Fahrzeugen in die Position 8703 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Für den generischen Begriff „Fahrzeug“ ist insbesondere AV 1 und AV 3a maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrzeug

Alternative Einreihung

8703.90.00.00.0 10,0 %

andere (Auffangposition für Personenkraftwagen)

Alternative Einreihung

8703.23.19.00.0 10,0 %

Personenkraftwagen, Hubkolbenverbrennungsmotor, >1500-3000 cm³, neu

Alternative Einreihung

8703.80.10.10.0 10,0 %

andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu

Alternative Einreihung

8704.90.00.00.0 10,0 %

Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fahrzeug (8703) ≠ Personenkraftwagen, Hubkolbenverbrennungsmotor, >1500-3000 cm³, neu (8703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrzeug bleibt die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fahrzeug (8703) ≠ andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu (8703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrzeug bleibt die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fahrzeug (8703) ≠ Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren (8704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrzeug bleibt die Zolltarifnummer 8703.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den verschiedenen Fahrzeugtypen können auch Teile und Zubehör für Fahrzeuge eine abweichende Einreihung erhalten, wenn sie nicht als komplette Fahrzeuge geliefert werden.

Alternative Einreihung

8703.23.19.00.0 10,0 %

Personenkraftwagen, Hubkolbenverbrennungsmotor, >1500-3000 cm³, neu

Alternative Einreihung

8703.80.10.10.0 10,0 %

andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu

Alternative Einreihung

8704.90.00.00.0 10,0 %

Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrzeug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrzeug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI7376/21-18703.40.10.90.0
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in Form eines einzelradaufgehängten, zweitürigen, neuen Cabriolets, - laut Antrag mit folgender Ausstattung: - - mit einem Vierzylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer     Leistung von 190 kW (ca. 258 PS) und einem Hubraum... Mehr anzeigen
DEBTI7361/21-18703.40.10.90.0
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in Form eines allradangetriebenen, einzelradaufgehängten, zweitürigen, neuen Cabriolets, - laut Antrag mit folgender Ausstattung: - - mit einem Sechszylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer     Leistung von 270 kW (ca. 367... Mehr anzeigen
DEBTI2866/22-18703.40.10.90.0
Personenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in Form eines einzelradaufgehängten, fünftürigen, neuen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs-   motor als auch aus der... Mehr anzeigen
DEBTI49129/22-18703.23.19.00.0
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, zweitürigen Cabriolets, - laut Antrag: - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - - mit einem Sechszylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer     Leistung... Mehr anzeigen
DEBTI49155/22-18703.23.19.00.0
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, zweitürigen Cabriolets, - laut Antrag: - - mit bis zu vier Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - - mit einem Vierzylinder-Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor) mit einer     Leistung... Mehr anzeigen
DEBTI3419/23-18703.23.19.00.0
Personenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, fünftürigen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag: - - mit bis zu sieben Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem Sechszylinder-Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (Benzinmotor)     mit einer Leistung von 280 kW (ca.... Mehr anzeigen
DEBTI45905/22-18703.23.19.00.0
Personenkraftwagen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines einzelradaufgehängten, fünftürigen Kombinationskraftwagens, - laut Antrag: - - mit bis zu fünf Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - neu, - zum Zwecke des mechanischen Antriebes bezieht das Fahrzeug seine Kraft aus dem Verbrennungs-   motor als auch aus... Mehr anzeigen
DE22755/11-18704.90.00.00.0
"Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, nicht mit Kolbenverbrennungsmotor"
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze und Einfuhrabgaben für Fahrzeug

Drittlandszollsatz

10,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China10,0 %

Drittlandszoll

USA10,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien10,0 %

Drittlandszoll

Vietnam1,2 %

EVFTA

Thailand10,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und -kontrollen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Fahrzeug

Ermitteln Sie die gesamten Importabgaben für Ihr Fahrzeug mit unserem Zollrechner. Basis ist der Drittlandszoll von 10 % plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen können die Kosten deutlich geringer ausfallen.

Zolldaten werden geladen…

Export und Ausfuhrabwicklung für Fahrzeug

Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrzeuge

Welche Zolltarifnummer hat Fahrzeug?

Die generische Zolltarifnummer für den Begriff Fahrzeug im Sinne eines Personenkraftwagens ist 8703.90.00.00.0. Da es sich um eine Auffangposition handelt, sollten Sie für Ihr konkretes Fahrzeug (z. B. PKW mit Verbrennungsmotor oder Elektroauto) die spezifischere Unterposition prüfen, da sonst Fehler bei der Zollanmeldung drohen.

Welchen HS-Code hat Fahrzeug?

Der HS-Code für die Auffangposition der Personenkraftwagen lautet 8703.90 (6-stellig). Die ersten vier Ziffern (8703) bezeichnen die Position für Personenkraftwagen. Die fünfte und sechste Ziffer (90) weisen auf die Auffangunterposition hin. Dieser Code bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in KN und TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fahrzeug?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für die Position 8703.90.00.00.0 beträgt 10 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Indien. Mit Abkommensländern wie Großbritannien (TCA) oder der Schweiz (EFTA) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Fahrzeug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung des Begriffs Fahrzeug erfolgt nach der Hauptfunktion (Personenbeförderung) und der Antriebsart. Eine Alternative zu Position 8703 ist die Position 8704 für Güterfahrzeuge (LKW). Weitere Abgrenzungen bestehen zu Fahrrädern ohne Motor (8712), Krafträdern (8711), Schienenfahrzeugen (86), Luftfahrzeugen (88) und Wasserfahrzeugen (89).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fahrzeug verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies zieht unter Umständen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und sogar Bußgelder nach sich. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Bei Verdacht auf Vorsatz drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrzeug?

Ja, für die Einfuhr von Fahrzeugen der Position 8703 sind mehrere Maßnahmen zu beachten: eine Einfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe (Klimaanlagen-Kältemittel), eine Kontrolle für fluorierte Treibhausgase und eine Abfallkontrollverordnung, falls das Fahrzeug als Abfall gilt. Zudem ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fahrzeug?

Die vollständige Zolltarifnummer für Fahrzeug ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (870390), zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (00) und drei weiteren Stellen des TARIC (000) sowie einer abschließenden nationalen Prüfziffer (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrzeug?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung des neuen TARIC-Codes ändern. Die grundlegende Position 8703 ist jedoch stabil. Änderungen betreffen eher die tieferen Gliederungsebenen. Es ist ratsam, vor jeder Einfuhranmeldung die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer zu prüfen, um Fehler zu vermeiden.

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