Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Farbentferner leitet sich aus Abschnitt VI, Kapitel 38, Position 3814 sowie der Kombinierten Nomenklatur ab. Der vollständige Hierarchiepfad führt von der 4-stelligen Position zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3814 - Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
Kombinierte Nomenklatur: 3814 0090 - andere
Zolltarifnummer: 3814 0090 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Eine unzutreffende Einreihung kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Einfuhrkontrollen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Farbentferner prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Farbentferner
Der HS-Code für Farbentferner lautet 3814.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3814.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3814.00.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3814.00.90.99.0.
Einreihung von Farbentferner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Farbentfernern folgt der Allgemeinen Vorschrift 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Position 3814 (Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken). Die Unterposition bestimmt sich nach der chemischen Zusammensetzung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Farbentferner
Alternative Einreihung
auf der Grundlage von Butylacetat - andere
Alternative Einreihung
azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Farbentferner (3814) ≠ auf der Grundlage von Butylacetat - andere (3814)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbentferner bleibt die Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Farbentferner (3814) ≠ azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether) (3814)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbentferner bleibt die Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Einreihungsmöglichkeiten außerhalb der exakten 8-stelligen KN-Unterposition bestehen bei Änderung der Zusammensetzung oder des Verwendungszwecks.
Alternative Einreihung
auf der Grundlage von Butylacetat - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Farbentferner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Farbentferner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und -kontrollen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Farbentferner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Farbentferner mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und genaue Zusammensetzung an.
Ausfuhr-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte teilen mit Farbentfernern den zolltariflichen Kontext der Industriechemie oder weisen verwandte Einreihungsmerkmale auf.
Benzol
2902.20.00.00.0 · 0 %
Natriumsäure-Pyrophosphat
2835.39.00.00.0 · 5,5 %
Blei
7801.10.00.00.0 · 2,5 %
Aluminium-Krätze
2620.40.00.00.0 · 0 %
Eisenfumarat
2917.19.80.45.0 · 6,3 %
Zinkphosphat
2835.29.90.00.0 · 5,5 %
Kaliumcarbonat
2836.40.00.00.0 · 5,5 %
Propylenglykol
2905.32.00.00.0 · 5,5 %
Wärmeträgerflüssigkeit
2710.19.99.90.0 · 3,7 %
