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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Farbentferner: 3814.00.90.99.0

Die Zolltarifnummer für Farbentferner lautet 3814.00.90.99.0. Sie gilt für chemische Zubereitungen zum Entfernen von Farben und Lacken.

Farbentferner Produktbild

Farbentferner sind Lösemittelgemische aus Stoffen wie Butyldiglykol, N-Methyl-2-Pyrrolidon oder Cyclohexanon. Je nach Zusammensetzung können auch alternative Unterpositionen der Position 3814 in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Farbentferner beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Farbentferner leitet sich aus Abschnitt VI, Kapitel 38, Position 3814 sowie der Kombinierten Nomenklatur ab. Der vollständige Hierarchiepfad führt von der 4-stelligen Position zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3814 - Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3814 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3814 0090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine unzutreffende Einreihung kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Einfuhrkontrollen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Farbentferner prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Farbentferner

Der HS-Code für Farbentferner lautet 3814.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3814.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3814.00.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3814.00.90.99.0.

Einreihung von Farbentferner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Farbentfernern folgt der Allgemeinen Vorschrift 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Position 3814 (Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken). Die Unterposition bestimmt sich nach der chemischen Zusammensetzung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Farbentferner

Alternative Einreihung

3814.00.10.90.0 6,5 %

auf der Grundlage von Butylacetat - andere

Alternative Einreihung

3814.00.90.40.0 6,5 %

azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Farbentferner (3814) ≠ auf der Grundlage von Butylacetat - andere (3814)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbentferner bleibt die Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Farbentferner (3814) ≠ azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether) (3814)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbentferner bleibt die Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere Einreihungsmöglichkeiten außerhalb der exakten 8-stelligen KN-Unterposition bestehen bei Änderung der Zusammensetzung oder des Verwendungszwecks.

Alternative Einreihung

3814.00.10.90.0 6,5 %

auf der Grundlage von Butylacetat - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Farbentferner ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Farbentferner (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16890/15-13814.00.90.99.0
Photolackentferner (Butyldiglykol, 2-Aminoethanol, Wasser)
DE25441/15-13814.00.90.99.0
WiDE Reiniger (Cyclohexanon, NMP, THFA) - Farbentferner
DE12272/17-13814.00.90.99.0
Presto Dichtungsentferner (Dimethoxymethan, Propan, Butan) in Spraydose
DEBTI45443/20-13814.00.90.99.0
Lösemittelgemisch auf Basis perfluorierter Verbindungen
DEBTI2271/18-13814.00.90.99.0
Reinigungsflüssigkeit für Inkjetdrucker (Butanon, Aceton)
DEBTI8574/22-13814.00.90.99.0
Lösemittelgemisch halogenierter Kohlenwasserstoffe
DE16747/14-13814.00.90.99.0
Verdünner für Automobillacke
DE13639/14-13814.00.90.99.0
Verdünner für Wasserbasislack (Parachlorbenzotrifluorid, Aceton)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und -kontrollen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Farbentferner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Farbentferner mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und genaue Zusammensetzung an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr-Zollsätze

Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Farbentferner

Welche Zolltarifnummer hat Farbentferner?

Die Zolltarifnummer für Farbentferner lautet 3814.00.90.99.0. Diese 11-stellige Nummer fällt unter Position 3814 (Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken) und ist die Auffangposition für Farbentferner ohne spezifische Butylacetat-Basis oder azeotropen Charakter.

Welchen HS-Code hat Farbentferner?

Der HS-Code für Farbentferner ist 3814. Dies ist die 4-stellige Position des Harmonisierten Systems, die zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel sowie Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken umfasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Farbentferner?

Der Drittlandszollsatz für Farbentferner der Zolltarifnummer 3814.00.90.99.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Farbentferner zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Farbentfernern zu anderen Produkten erfolgt über ihre Funktion (Entfernen von Farben/Lacken) und ihre chemische Zusammensetzung. Alternative Unterpositionen wie 3814.00.10.90.0 (Butylacetat-Basis) oder 3814.00.90.40.0 (azeotrope Mischungen) sind möglich, wenn die Zusammensetzung dies erfordert.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Farbentferner verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Säumniszuschläge und in schweren Fällen Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtliche Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Farbentferner?

Ja, für Farbentferner gelten Einfuhrkontrollen nach REACH (Code 761), da sie chemische Stoffe enthalten können. Je nach Lösemittelzusammensetzung sind auch Kontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 726) und fluorierte Treibhausgase (Code 724) möglich. Bei Abfallprodukten greift die Abfallverbringungskontrolle (Code 755).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Farbentferner?

Die Zolltarifnummer für Farbentferner ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem HS-Code (4 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) und dem TARIC-Code (10 Stellen) ableitet und um eine weitere Stelle zur nationalen Statistik ergänzt wird. Die lesbare Form mit Punkten lautet 3814.00.90.99.0, die reine Ziffernfolge 3814.00.90.99.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Farbentferner?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Farbentferner der Position 3814 sind Änderungen selten, aber möglich. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) sichert die Einreihung für bis zu drei Jahre.

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