Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelMINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE27
- PositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle2710
- UnterpositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle271012
- Unterpositionandere271019
- Kombinierte NomenklaturSchweröle27101931
- Kombinierte NomenklaturSchmieröle; andere Öle27101971
- Kombinierte Nomenklaturzu anderer Verwendung27101981
- Kombinierte Nomenklaturandere Schmieröle und andere Öle27101999
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wärmeträgerflüssigkeit
Der HS-Code für Wärmeträgerflüssigkeit lautet 2710.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2710.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2710.19.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2710.19.99.90.0.
Einreihung von Wärmeträgerflüssigkeit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zur Auslegung der Position 2710 sind die Anwendungsvorschriften des Kapitels 27 und die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) heranzuziehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wärmeträgerflüssigkeit
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe | 2901.10.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungZubereitete Gefrierschutzmittel - andere | 3820.00.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungFlüssigkeiten für hydraulische Bremsen - andere | 3819.00.00.90.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wärmeträgerflüssigkeit (2710) ≠ Gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe (2901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wärmeträgerflüssigkeit bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wärmeträgerflüssigkeit (2710) ≠ Zubereitete Gefrierschutzmittel - andere (3820) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wärmeträgerflüssigkeit bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wärmeträgerflüssigkeit (2710) ≠ Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen - andere (3819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wärmeträgerflüssigkeit bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Abschnitt oder ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Wärmeträgerflüssigkeit keinen Erdölanteil hat oder als chemisch einheitlicher Stoff vorliegt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe | 2901.10.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungZubereitete Gefrierschutzmittel - andere | 3820.00.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungFlüssigkeiten für hydraulische Bremsen - andere | 3819.00.00.90.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wärmeträgerflüssigkeit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4007/10-1 | Chemisch einheitliches n-Pentadecan (C15H32) mit einer Reinheit von ≥ 95 % wird als gesättigter acyclischer Kohlenwasserstoff unter 2901.10.00.00.0 eingereiht. Bestätigt die Abgrenzung: chemisch einheitliche Verbindungen fallen nicht unter Kapitel 27. | 2901.10.00.00.0 |
| DEBTI15039/24-1 | Ein mineralölbasiertes Schmieröl mit einem Erdölgehalt von ≥ 70 % wird als andere Schmieröle und andere Öle unter 2710.19.99.90.0 eingereiht. Auf diese Auffangposition können auch Wärmeträgeröle mit entsprechender Mineralölbasis gestützt werden. | 2710.19.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Ursprungsland (Import)
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Wärmeträgerflüssigkeit
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Wärmeträgerflüssigkeit mit unserem Zollrechner: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Zollsätze (Export)
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
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