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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Faserlaser-Markiermaschine: 8456.11.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Faserlaser-Markiermaschine (8456.11.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Faserlaser-Markiermaschine unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Faserlaser-Markiermaschine Produktbild

Die korrekte Einreihung einer Faserlaser-Markiermaschine hängt davon ab, ob die Maschine ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Leiterplatten bestimmt ist. Für universelle Beschriftungs- und Graviersysteme aus Metall, Kunststoff oder Keramik ist die Auffangposition 8456.11.90.00.0 einschlägig. Daneben kommen auch Einreihungen in 8456.11.10.00.0 in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Faserlaser-Markiermaschine beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8456 - Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
  • Unterposition: 8456 11 - Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen
  • Unterposition: 8456 11 - mit Laser betrieben
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8456 1190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Faserlaser-Markiermaschine in die Position 8456.11.90.00.0 setzt voraus, dass die Maschine nicht ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Leiterplatten, Baugruppen oder Teilen der Position 8517 bestimmt ist. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Faserlaser-Markiermaschine

Der HS-Code für Faserlaser-Markiermaschine lautet 8456.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8456.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8456.11.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0.

Einreihung von Faserlaser-Markiermaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Faserlaser-Markiermaschine gelten folgende abkommensabhängige Zollsätze. Bei Vorliegen eines Präferenznachweises kann bei Einfuhren aus Freihandelspartnern eine Zollbefreiung in Anspruch genommen werden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Faserlaser-Markiermaschine

Alternative Einreihung

8456.11.10.00.0 4,5 %

für Herstellung von Leiterplatten/Baugruppen – nicht anwendbar

Alternative Einreihung

8456.12.00.00.0 4,5 %

mit anderem Licht-/Photonenstrahlverfahren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Faserlaser-Markiermaschine (8456) ≠ für Herstellung von Leiterplatten/Baugruppen – nicht anwendbar (8456)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Faserlaser-Markiermaschine bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Faserlaser-Markiermaschine (8456) ≠ mit anderem Licht-/Photonenstrahlverfahren (8456)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Faserlaser-Markiermaschine bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn die Faserlaser-Markiermaschine als Teil einer größeren Anlage geliefert wird oder spezifische Funktionen erfüllt, können auch andere Positionen in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

8456.11.10.00.0 4,5 %

für Herstellung von Leiterplatten/Baugruppen – nicht anwendbar

Alternative Einreihung

8456.12.00.00.0 4,5 %

mit anderem Licht-/Photonenstrahlverfahren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Faserlaser-Markiermaschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Faserlaser-Markiermaschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI50864/24-18456.11.90.00.0
Desktop-Lasermarker mit 20-W-Faserlaser zum Gravieren von Kunststoff-Karten
DEBTI32546/24-18456.11.90.00.0
Unvollständiges Laserbeschriftungssystem mit Faserlaser zum Bearbeiten (Beschriften) von Werkstücken
DEBTI52715/20-18456.11.90.00.0
Unvollständiges Laserbeschriftungssystem zum Bearbeiten (Beschriften) von Werkstücken
DE4134/17-18456.11.90.00.0
Flyer Marking Head zum Beschriften und Kennzeichnen von Glas, Kunststoff, Metall
DE4132/17-18456.11.90.00.0
Laserbeschriftungsgerät zum Beschriften von Glas, Kunststoff, Metall, Holz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

4,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,5 %

Drittlandszoll

USA4,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,5 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Faserlaser-Markiermaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Exportmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Faserlaser-Markiermaschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Faserlaser-Markiermaschine?

Für eine Faserlaser-Markiermaschine lautet die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0. Diese Auffangposition erfasst universelle Lasermarkier- und Graviersysteme, die mittels Faserlaserstrahl Material abtragen und nicht ausschließlich oder hauptsächlich zur Leiterplattenherstellung bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat eine Faserlaser-Markiermaschine?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Faserlaser-Markiermaschine ist 845611. Er gilt international für Lasermaschinen zum Abtragen von Stoffen. Die nationale Tarifierung wird über die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) und die TARIC-Nummer (10-stellig) bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer präzisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Faserlaser-Markiermaschine?

Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Staaten ohne Präferenzabkommen, beispielsweise China, USA oder Indien. Bei Vorliegen eines gültigen Präferenznachweises aus einem Freihandelspartnerland kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich eine Faserlaser-Markiermaschine zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zur Unterposition 8456.11.10, die für Lasermaschinen zur Leiterplattenherstellung reserviert ist. Eine Alternative zur Auffangposition 8456.11.90 besteht nur bei Spezialmaschinen für die Elektronikfertigung. Die universelle Faserlaser-Markiermaschine für Metall, Kunststoff oder Keramik ist daher eindeutig 8456.11.90 zuzuordnen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Faserlaser-Markiermaschine verwende?

Bei falscher Tarifierung drohen Zollnacherhebung, Verzugszinsen und möglicherweise ein Bußgeldverfahren wegen Zollordnungswidrigkeit. Insbesondere die Verwechslung mit der Leiterplatten-Unterposition 8456.11.10 (3,7 % Zoll) führt zu einer Differenz von 0,8 Prozentpunkten. Im Außenprüfungsverfahren kann die Zollverwaltung die korrekte Einreihung von Amts wegen festsetzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Faserlaser-Markiermaschinen?

Für die Einfuhr besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachungscode 714). Für die Ausfuhr unterliegen Faserlaser-Markiermaschinen als Dual-Use-Güter der Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 478), da sie sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Bei Exporten außerhalb der EU ist daher eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Faserlaser-Markiermaschine?

Die vollständige, 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8456.11.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 845611, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 84561190 und der 10-stelligen TARIC-Nummer 8456119000 zusammen. Jede Stelle ist für die korrekte Anmeldung in der deutschen Einfuhrzollanmeldung erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Faserlaser-Markiermaschinen?

Tarifänderungen treten üblicherweise zum 1. Januar eines Jahres in Kraft, wenn die Europäische Kommission die Kombinierte Nomenklatur novelliert. Die HS-Code-Ebene 845611 ist stabil, Änderungen sind auf der 8. bis 11. Stelle möglich. Aktuelle Änderungen veröffentlicht die EU im Amtsblatt der Europäischen Union (TARIC-Änderungsverordnung).

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