Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Fliege ist im Zolltarif unter Abschnitt XI (Spinnstoffe), Kapitel 62 (Bekleidung aus Geweben) eingeordnet. Die genaue Position 6215 umfasst Krawatten, Schleifen und Krawattenschals. Die Unterposition 621520 spezifiziert das Material Chemiefasern.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6215 - Krawatten, Schleifen (z.|B. Querbinder) und Krawattenschals
- Unterposition: 6215 20 - aus Chemiefasern
Zolltarifnummer: 6215 2000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von Material, Verarbeitung und Verwendungszweck ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine schnelle Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fliege
Der HS-Code für Fliege lautet 6215.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6215.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6215.20.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6215.20.00.90.0.
Einreihung von Fliege nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Fliege folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 6215 (Krawatten, Schleifen). AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 621520 (Chemiefasern). AV 6 legt die 11-stellige Zolltarifnummer fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fliege
Alternative Einreihung
Fliege aus Seide, handgearbeitet – für handgefertigte Seidenfliegen
Alternative Einreihung
Fliege aus Seide, andere (nicht handgearbeitet)
Alternative Einreihung
Fliege aus Chemiefasern, handgearbeitet
Alternative Einreihung
Fliege aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle, Wolle), andere
Alternative Einreihung
Fliege aus Gewirken oder Gestricken
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fliege (6215) ≠ Fliege aus Seide, handgearbeitet – für handgefertigte Seidenfliegen (6215)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliege bleibt die Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fliege (6215) ≠ Fliege aus Seide, andere (nicht handgearbeitet) (6215)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliege bleibt die Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fliege (6215) ≠ Fliege aus Chemiefasern, handgearbeitet (6215)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliege bleibt die Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Fliege nicht aus Gewebe besteht oder als Teil eines Kostüms verwendet wird:
Alternative Einreihung
Fliege aus Seide, handgearbeitet – für handgefertigte Seidenfliegen
Alternative Einreihung
Fliege aus Seide, andere (nicht handgearbeitet)
Alternative Einreihung
Fliege aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle, Wolle), andere
Alternative Einreihung
Fliege aus Gewirken oder Gestricken
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fliege ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fliege (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Fliege und Einstecktuch, Art. 60600-1, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einer runden Dose [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] aus Pappe verpackt, - weder eine getrennte Einreihung noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da beide Waren in die Unterposition 6117 8080 eingereiht werden, -... Mehr anzeigenFliege und Einstecktuch, Art. 60600-1, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einer runden Dose [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] aus Pappe verpackt, - weder eine getrennte Einreihung noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da beide Waren in die Unterposition 6117 8080 eingereiht werden, - Schleife, sog. Fliege: -- in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11,5 cm x 5,5 cm, -- zweilagig gearbeitet, aus ca. 0,4 mm dicken, buntbedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, -- wird mittels eines angenähten, doppellagig gearbeiteten Bandes am Hals befestigt, - Einstecktuch: -- annähernd quadratisch, in den Abmessungen: ca. 27,5 cm x 26,5 cm, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - jeweils ein individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Fliege bzw. Einstecktuch), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Fliege gewebt, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den max. Abmessungen von ca. 8 cm x 5,5 cm, - doppelt gearbeitet, aus Samtgewirke in Rippenoptik aus laut Antrag 100 % Baumwolle (weder elastisch noch kautschutiert); in der Mitte zusammengerafft durch ein ca. 2,5 cm breites... Mehr anzeigenSchleife, sog. Fliege gewebt, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den max. Abmessungen von ca. 8 cm x 5,5 cm, - doppelt gearbeitet, aus Samtgewirke in Rippenoptik aus laut Antrag 100 % Baumwolle (weder elastisch noch kautschutiert); in der Mitte zusammengerafft durch ein ca. 2,5 cm breites Band aus Geweben aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - wird mittels eines angenähten wie o. g. Bandes im Nacken mit Klettverschluss geschlossen und am Hals getragen; in vollständig geschlossenem Zustand mit einem Halsumfang von 27,5 cm, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung / eine Verzierung von Kleidung darstellt, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Samt- gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter (somit keine Ware aus Geweben). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schleife), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -... Mehr anzeigenSchleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form... Mehr anzeigenSchleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Gewebte Unisex Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 7 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester, 3 % Elasthan... Mehr anzeigenSchleife, sog. Gewebte Unisex Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 7 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester, 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 34 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Große Fliege Pailletten, Modell: BB-041, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in Form einer überdimensional großen Schleife (Querbinder); in den max. Abmessungen von ca. 29 cm x 19 cm x 3,5 cm, - doppelt gearbeitet, aus musterbildend (mit großen Punkten) bedruckten Gewirken aus laut... Mehr anzeigenSchleife, sog. Große Fliege Pailletten, Modell: BB-041, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in Form einer überdimensional großen Schleife (Querbinder); in den max. Abmessungen von ca. 29 cm x 19 cm x 3,5 cm, - doppelt gearbeitet, aus musterbildend (mit großen Punkten) bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); weder gummielastisch noch kautschutiert, - durchgehend mit Schaumkunststoff gepolstert, - wird mittels eines angenähten, elastischen Bandes am Hals getragen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das trotz der überdimensionalen Form eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - gehört aufgrund des eigenständigen "Gebrauchswertes" als Bekleidungszubehör (bspw. zu einem Maskenkostüm) nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schleife), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Krawatte, sog. Clown Krawatte, Art. 8133876, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 63 cm x 31 cm x 3,8 cm, - aus ca. 3,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); weder gummielastisch noch kautschutiert, - am... Mehr anzeigenKrawatte, sog. Clown Krawatte, Art. 8133876, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 63 cm x 31 cm x 3,8 cm, - aus ca. 3,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); weder gummielastisch noch kautschutiert, - am oberen Ende mit einer aufgeklebten, überdimensional großen Fliege; in den Abmessungen: ca. 33 cm x 21 cm, - durchgehend gefüttert, - wird mittels eines angenähten, elastischen Bandes am Hals getragen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Krawatte), aus (weder gummielastischen noch kautschutierten) Gewirken" Weniger anzeigen
Hosenträger und Querbinder, sog. Set aus Hosenträger und Fliege mit Pailletten, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Hosenträger und einem Querbinder, gemeinsam auf einer Pappkarte in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines... Mehr anzeigenHosenträger und Querbinder, sog. Set aus Hosenträger und Fliege mit Pailletten, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Hosenträger und einem Querbinder, gemeinsam auf einer Pappkarte in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Hosenträger: -- aus drei unterschiedlich langen (2 x ca. 54 cm, 1 x ca. 16 cm) und ca. 2,5 cm breiten, elastischen Gewirken mit eingearbeiteten Effektgarnen mit Pailletten aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, -- in "Y"-Form zusammengenäht; mit zwei die Verbindungsstelle verdeckenden Zuschnitten aus mit undichten Geweben verstärktem Zellkunststoff (laut Antrag Polyurethan, Meterware des Kapitels 39), -- mit drei Klemmclipsen aus unedlem Metall zum Befestigen an der Hose ausgestattet, -- gehört aufgrund des eigenständigen Gebrauchswertes als Hosenträger nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Querbinder: -- in den max. Abmessungen von ca. 13 cm x 6,5 cm x 1,8 cm, -- doppelt gearbeitet; aus Applikationsstickereien (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mittig zu einer "Fliege" zusammengenäht, -- wird mit einem doppelt gearbeiteten Band aus Geweben um den Hals gelegt und mit einem Klick- verschluss aus Kunststoff im Nacken geschlossen; mittels einer Kunststoffschnalle längenverstellbar, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Hosenträger den Charakter der Waren- zusammenstellung. "Hosenträger aus Gewirken" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Pailletten Fliege, Art. 63084, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 12 cm x 8 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenseite aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und einer Innenseite aus... Mehr anzeigenSchleife, sog. Pailletten Fliege, Art. 63084, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 12 cm x 8 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenseite aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und einer Innenseite aus einfarbigen Geweben, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, elastischen Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form... Mehr anzeigenSchleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -... Mehr anzeigenSchleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Gewebte Unisex Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 7 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester, 3 % Elasthan... Mehr anzeigenSchleife, sog. Gewebte Unisex Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 7 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester, 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 34 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schleife, sog. Fliege, Art. Fleech/rot, Foto siehe Anlage, - in den max. Abmessungen von ca. 12,5 cm x 6,5 cm x 1,8 cm, - als Doppelschleife gearbeitet, - aus einfarbigen, satinartigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem eingelegten, groben Gewebe aus Spinnstoffen... Mehr anzeigenSchleife, sog. Fliege, Art. Fleech/rot, Foto siehe Anlage, - in den max. Abmessungen von ca. 12,5 cm x 6,5 cm x 1,8 cm, - als Doppelschleife gearbeitet, - aus einfarbigen, satinartigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem eingelegten, groben Gewebe aus Spinnstoffen verstärkt, - mittig zu einer "Fliege" zusammengenäht, - wird mit einem doppelt gearbeiteten Band aus den Geweben der "Fliege" um den Hals gelegt und mit einem Klickverschluss aus augenscheinlich Kunststoff im Nacken geschlossen; mittels einer Kunst- stoffschnalle längenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstelleirin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Thekendisplay Silvester" um verschiedene Partyaccessoires (siehe Positionen 1 – 5 dieser vZTA). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Artikel einzeln abgegeben... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstelleirin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Thekendisplay Silvester" um verschiedene Partyaccessoires (siehe Positionen 1 – 5 dieser vZTA). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Artikel einzeln abgegeben werden. Style F: Bei der Ware handelt es sich um eine Schleife (Querbinder) aus einer Applikationsstickerei der Position 5810 (silberfarbene Kunststoffpailletten). Der Stickgrund besteht aus einem Gewebe aus offensichtlich Chemiefasern. Die Fliege ist im Inneren mit einem Gewebezuschnitt verstärkt und mittig mit einem schwarzen Band aus Geweben aus Spinnstoffen zu einer "Fliege" zusammengenäht (somit konfektioniert). Die Fliege wird mittels eines schwarzen Gewebebandes mit Kunststoffverschluss um den Hals getragen. Eine Einreihung in die Position 9505 als Unterhaltungsartikel kommt für die Ware auf Grund des eigenen Gebrauchswertes als Bekleidungszubehör nicht in Betracht. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Schleife (Querbinder), aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet“. Weniger anzeigen
Mehrteilige Zusammenstellung, sog. Verkleidungskiste Zirkus, Artikel-Nr. 617271, mit Kleidung in Kindergröße, siehe beigefügte Fotos, - bestehend aus einem Umhang, drei anderen Kleidungsstücken, anderem Bekleidungszubehör (eine Schleife auf Gewirken und ein konfektioniertes Haarband), einer Schleife aus Geweben,... Mehr anzeigenMehrteilige Zusammenstellung, sog. Verkleidungskiste Zirkus, Artikel-Nr. 617271, mit Kleidung in Kindergröße, siehe beigefügte Fotos, - bestehend aus einem Umhang, drei anderen Kleidungsstücken, anderem Bekleidungszubehör (eine Schleife auf Gewirken und ein konfektioniertes Haarband), einer Schleife aus Geweben, anderen konfektionierten Spinnstoffwaren (ein Armband und ein sog. Zirkustrapez) und einem Hut, - in einem Polybeutel gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Einreihung der Kleidungsstücke aus Spinnstoffen in das Kapitel 95, da Maskenkostüme aus Spinnstoffen der Kapitel 61 oder 62 vom Warenkreis des Kapitels 95 ausgenommen sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der allgemeinen Vorschrift 3b eingereiht werden können, weil die Kleidungsstücke gemäß Anmerkung 14 zu Abschnitt XI nicht zusammen in eine Position (z.B. als Kombination) eingereiht werden dürfen, - Schleife aus Geweben: aus 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern); teilweise mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff; in Form einer Schleife (Querbinder); durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert; nicht handgearbeitet; wird mit einem schlauchartig zusammengenähten Streifen aus Gewirken mit Klettverschluss z.B. am Kragen befestigt. Weniger anzeigen
Schleife, Art. 22554.18, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte in einem Polybeutel verpackt, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Länge von bis zu 7 cm und einer Breite von ca. 12 cm, - zweilagig gearbeitet, aus einem schlauchartigen Gewebe zu... Mehr anzeigenSchleife, Art. 22554.18, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte in einem Polybeutel verpackt, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Länge von bis zu 7 cm und einer Breite von ca. 12 cm, - zweilagig gearbeitet, aus einem schlauchartigen Gewebe zu einer "Fliege" zusammengenäht (somit konfektioniert), mit einem zusätzlichen Gewebezuschnitt unterlegt, - hinten mit einem angenähten, elastischen Band, das der Befestigung am Kragen dient, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich als Schleife der Position 6215 dar, somit keine Ware der Position 6217. "Schleife, aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importmaßnahmen
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen für Fliege
Zollrechner für Fliege
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Fliege. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Fliege
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Fliegen eingeführt oder zolltariflich verglichen.
Sandale
6404.19.90.00.0 · 16,9 %
Kunststoff-Gürtel
3926.20.00.00.0 · 6,5 %
Fleece-Jacke
6104.33.00.00.0 · 12 %
Reflexband
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Polyester-Vorhangstoff
5407.53.00.00.0 · 8,0 %
Kinder-T-Shirt
6109.10.00.10.0 · 12,0 %
Cargo-Hose
6203.42.35.00.0 · 12 %
Leder-Patch
4203.40.00.90.0 · 5 %
Gummistiefel
6401.92.10.00.0 · 17 %
