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Textilien & BekleidungKapitel 62Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fliege: 6215.20.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fliege (6215.20.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fliege unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fliege Produktbild

Für Fliegen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fliege beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Fliege ist im Zolltarif unter Abschnitt XI (Spinnstoffe), Kapitel 62 (Bekleidung aus Geweben) eingeordnet. Die genaue Position 6215 umfasst Krawatten, Schleifen und Krawattenschals. Die Unterposition 621520 spezifiziert das Material Chemiefasern.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6215 - Krawatten, Schleifen (z.|B. Querbinder) und Krawattenschals
  • Unterposition: 6215 20 - aus Chemiefasern
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6215 2000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von Material, Verarbeitung und Verwendungszweck ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine schnelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fliege

Der HS-Code für Fliege lautet 6215.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6215.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6215.20.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6215.20.00.90.0.

Einreihung von Fliege nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Fliege folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 6215 (Krawatten, Schleifen). AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 621520 (Chemiefasern). AV 6 legt die 11-stellige Zolltarifnummer fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fliege

Alternative Einreihung

6215.10.00.10.0 6,3 %

Fliege aus Seide, handgearbeitet – für handgefertigte Seidenfliegen

Alternative Einreihung

6215.10.00.90.0 6,3 %

Fliege aus Seide, andere (nicht handgearbeitet)

Alternative Einreihung

6215.20.00.10.0 6,3 %

Fliege aus Chemiefasern, handgearbeitet

Alternative Einreihung

6215.90.00.90.0 6,3 %

Fliege aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle, Wolle), andere

Alternative Einreihung

6117.80.80.00.0 6,3 %

Fliege aus Gewirken oder Gestricken

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fliege (6215) ≠ Fliege aus Seide, handgearbeitet – für handgefertigte Seidenfliegen (6215)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliege bleibt die Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fliege (6215) ≠ Fliege aus Seide, andere (nicht handgearbeitet) (6215)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliege bleibt die Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fliege (6215) ≠ Fliege aus Chemiefasern, handgearbeitet (6215)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliege bleibt die Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Fliege nicht aus Gewebe besteht oder als Teil eines Kostüms verwendet wird:

Alternative Einreihung

6215.10.00.10.0 6,3 %

Fliege aus Seide, handgearbeitet – für handgefertigte Seidenfliegen

Alternative Einreihung

6215.10.00.90.0 6,3 %

Fliege aus Seide, andere (nicht handgearbeitet)

Alternative Einreihung

6215.90.00.90.0 6,3 %

Fliege aus anderen Spinnstoffen (z. B. Baumwolle, Wolle), andere

Alternative Einreihung

6117.80.80.00.0 6,3 %

Fliege aus Gewirken oder Gestricken

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fliege ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fliege (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE3796/17-16117.80.80.00.0
Fliege und Einstecktuch, Art. 60600-1, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einer runden Dose [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] aus Pappe verpackt, - weder eine getrennte Einreihung noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da beide Waren in die Unterposition 6117 8080 eingereiht werden, -... Mehr anzeigen
DEBTI5787/24-16117.80.80.00.0
Schleife, sog. Fliege gewebt, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den max. Abmessungen von ca. 8 cm x 5,5 cm, - doppelt gearbeitet, aus Samtgewirke in Rippenoptik aus laut Antrag 100 % Baumwolle (weder    elastisch noch kautschutiert); in der Mitte zusammengerafft durch ein ca. 2,5 cm breites... Mehr anzeigen
DE14480/16-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -... Mehr anzeigen
DE14479/16-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form... Mehr anzeigen
DE14409/16-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Gewebte Unisex Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 7 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester, 3 % Elasthan... Mehr anzeigen
DEBTI11432/19-16117.80.80.00.0
Schleife, sog. Große Fliege Pailletten, Modell: BB-041, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in Form einer überdimensional großen Schleife (Querbinder); in den max. Abmessungen von ca. 29 cm x 19 cm x 3,5 cm, - doppelt gearbeitet, aus musterbildend (mit großen Punkten) bedruckten Gewirken aus laut... Mehr anzeigen
DEBTI41307/18-16117.80.80.00.0
Krawatte, sog. Clown Krawatte, Art. 8133876, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 63 cm x 31 cm x 3,8 cm, - aus ca. 3,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); weder gummielastisch noch kautschutiert, - am... Mehr anzeigen
DEBTI52841/23-16212.90.00.00.0
Hosenträger und Querbinder, sog. Set aus Hosenträger und Fliege mit Pailletten, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Hosenträger und einem Querbinder, gemeinsam   auf einer Pappkarte in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung   eines... Mehr anzeigen
DE104/17-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Pailletten Fliege, Art. 63084, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 12 cm x 8 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenseite aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und einer Innenseite aus... Mehr anzeigen
DE14479/16-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form... Mehr anzeigen
DE14480/16-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -... Mehr anzeigen
DE14409/16-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Gewebte Unisex Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 7 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester, 3 % Elasthan... Mehr anzeigen
DEBTI24873/23-16215.20.00.90.0
Schleife, sog. Fliege, Art. Fleech/rot, Foto siehe Anlage, - in den max. Abmessungen von ca. 12,5 cm x 6,5 cm x 1,8 cm, - als Doppelschleife gearbeitet, - aus einfarbigen, satinartigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem eingelegten, groben Gewebe aus Spinnstoffen... Mehr anzeigen
DEBTI47865/21-66215.20.00.90.0
Nach den Angaben der Antragstelleirin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Thekendisplay Silvester" um verschiedene Partyaccessoires (siehe Positionen 1 – 5 dieser vZTA). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Artikel einzeln abgegeben... Mehr anzeigen
DEF/5721/08-76215.20.00.90.0
Mehrteilige Zusammenstellung, sog. Verkleidungskiste Zirkus, Artikel-Nr. 617271, mit Kleidung in Kindergröße, siehe beigefügte Fotos, - bestehend aus einem Umhang, drei anderen Kleidungsstücken, anderem Bekleidungszubehör (eine Schleife auf Gewirken und ein konfektioniertes Haarband), einer Schleife aus Geweben,... Mehr anzeigen
DE19636/15-16215.20.00.90.0
Schleife, Art. 22554.18, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte in einem Polybeutel verpackt, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Länge von bis zu 7 cm und einer Breite von ca. 12 cm, - zweilagig gearbeitet, aus einem schlauchartigen Gewebe zu... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importmaßnahmen

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen für Fliege

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Fliege

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Fliege. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Fliege

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fliegen

Welche Zolltarifnummer hat Fliege?

Die Zolltarifnummer für eine Fliege (Querbinder) aus gewebten Chemiefasern, maschinell gefertigt, lautet 6215.20.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die EU. Abweichende Materialien oder Verarbeitungen führen zu anderen Codes, z. B. 6215.10.00.10.0 für handgearbeitete Seidenfliegen oder 6117.80.80.00.0 für gestrickte Ausführungen.

Welchen HS-Code hat Fliege?

Der HS-Code (6-stellig) für Fliegen aus Chemiefasern lautet 621520. Er umfasst Krawatten, Schleifen (Querbinder) und Krawattenschals aus Chemiefasern. Die ersten vier Ziffern 6215 stehen für die Position „Krawatten, Schleifen und Krawattenschals“. Die Unterposition 621520 spezifiziert das Material Chemiefasern.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fliege?

Der Drittlandszollsatz für Fliegen der Zolltarifnummer 6215.20.00.90.0 beträgt 6,3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Mit Freihandelspartnern wie der Schweiz (0 %), Südkorea (0 %) oder Vietnam (0 %) entfällt der Zoll. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Fliege zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Fliege hängt vom Material und der Verarbeitung ab. Gewebte Fliegen aus Chemiefasern fallen unter 6215.20.00.90.0, während handgearbeitete Seidenfliegen unter 6215.10.00.10.0 eingereiht werden. Eine Alternative ist die Einreihung in Kapitel 61 (6117.80.80.00.0), wenn die Fliege gewirkt oder gestrickt ist. Auch Kostümfliegen (Kapitel 95) sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fliege verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Bei einer unrichtigen Einreihung droht eine Nacherhebung der Abgaben für bis zu drei Jahre. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fliege?

Für Fliegen der Position 6215 bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Verbote oder Genehmigungspflichten. Es gelten die allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften. Eine Besonderheit ist die Aussetzung des Zolls (0 %) für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind – für Fliegen jedoch praxisfern. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fliege?

Die vollständige Zolltarifnummer für Fliege ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6215.20.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (621520), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (62152000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6215200090) sowie der 11. Stelle als nationale Schlüsselnummer. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fliege?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Fliegen der Position 6215 gab es in den letzten Jahren keine strukturellen Änderungen, jedoch können sich Zollsätze oder Präferenzregelungen durch neue Freihandelsabkommen verschieben. Es empfiehlt sich, die Aktualität der Nummer vor jeder Einfuhr zu prüfen, z. B. über den TARIC-Konsultationsdienst der EU.

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