Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 ist in folgende Hierarchie des Harmonisierenden Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
- Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
- Unterposition: 6404 19 - andere
Zolltarifnummer: 6404 1990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Sandalen ist materialabhängig. Der angegebene Hauptcode gilt nur für Modelle, deren Oberteil aus Spinnstoffen besteht. Bei Lederoberteilen prüfen Sie bitte die Alternativen unten. Nutzen Sie unseren interaktiven Klassifikator, um Ihre konkrete Ware sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sandale
Der HS-Code für Sandale lautet 6404.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6404.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6404.19.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.19.90.00.0.
Einreihung von Sandale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sandalen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sandale
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt ist, mit Absatz+Sohle > 3 cm | 6403.99.11.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – nicht als Männer/Frauenschuhe erkennbar, Innensohle ≥24cm | 6403.99.33.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – für Männer | 6403.99.36.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – für Frauen | 6403.99.38.00.0 | 16,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sandale (6404) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt ist, mit Absatz+Sohle > 3 cm (6403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sandale bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sandale (6404) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – nicht als Männer/Frauenschuhe erkennbar, Innensohle ≥24cm (6403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sandale bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sandale (6404) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – für Männer (6403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sandale bleibt die Zolltarifnummer 6404.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine komplett andere Einreihung ist möglich, wenn die Sandale nicht in Kapitel 64 fällt – etwa weil es sich um einen medizinischen Spezialschuh handelt. In der Regel sind offene Sommerschuhe jedoch stets in Kapitel 64 zu tarifieren.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt ist, mit Absatz+Sohle > 3 cm | 6403.99.11.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – nicht als Männer/Frauenschuhe erkennbar, Innensohle ≥24cm | 6403.99.33.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – für Männer | 6403.99.36.00.0 | 16,9 % |
| Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff/Leder, Oberteil aus Leder – für Frauen | 6403.99.38.00.0 | 16,9 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sandale ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sandale (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/1886/08-1 | Sandalen mit Zehensteg (Dianette) – Zehentrenner, Oberteil aus Spinnstoff + Lederverstärkung | 6404.19.90.00.0 |
| DEF/4462/04-1 | Zehenstegsandale – Badesandale mit Oberteil aus Spinnstoff | 6404.19.90.00.0 |
| DEF/3142/04-1 | Freizeitschuhe (Sandalen) mit Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Absatz > 3 cm | 6404.19.90.00.0 |
| DEF/1189/06-1 | Sandalen mit Zehensteg – Teva, Oberteil aus Leder und Spinnstoff, unisex | 6404.19.90.00.0 |
| DE8163/09-1 | Zehenstegsandalen – Badeschlappe mit Oberteil aus Spinnstoff | 6404.19.90.00.0 |
| DE5253/13-1 | Zehenstegsandalen – Zehenpantolette mit Oberteil aus Spinnstoff | 6404.19.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
16,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 16,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 16,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 4,6 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 16,9 % | Drittlandszoll |
Importbeschränkungen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Sandalen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sandale. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzzollsätze zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Exportkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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