Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif für Flöten gliedert sich im Harmonisierten System (HS) wie folgt in Abschnitte, Kapitel, Positionen und Unterpositionen.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9205 - Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
- Unterposition: 9205 90 - andere
Zolltarifnummer: 9205 9090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Flöten aus geschützten Tropenhölzern wie Grenadill oder Palisander unterliegen der CITES-Einfuhrkontrolle. Antike oder historische Flöten können darüber hinaus ausfuhrbeschränkt sein. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Ein- oder Ausfuhr mit unserem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flöte
Der HS-Code für Flöte lautet 9205.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9205.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9205.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9205.90.90.00.0.
Einreihung von Flöte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung der Flöte erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flöte
Alternative Einreihung
andere Blasinstrumente – Hauptcode, korrekt für Flöten aller Art (Blockflöte, Querflöte, Panflöte)
Alternative Einreihung
Blechblasinstrumente – fachlich ausgeschlossen, da Flöten Holzblasinstrumente sind
Alternative Einreihung
Akkordeons und ähnliche Instrumente – fachlich ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Mundharmonikas – fachlich ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Orgeln, Harmonien – fachlich ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Musikspielzeuginstrumente – abzugrenzen bei einfachen Flötennachbildungen (weniger als eine Oktave, 6 Grifflöcher, ohne Handarbeitsqualität)
Alternative Einreihung
Teile für Musikinstrumente – für Flötenkopfstücke und Einzelteile
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Flöte (9205) ≠ Blechblasinstrumente – fachlich ausgeschlossen, da Flöten Holzblasinstrumente sind (9205)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flöte bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Flöte (9205) ≠ Akkordeons und ähnliche Instrumente – fachlich ausgeschlossen (9205)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flöte bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Flöte (9205) ≠ Mundharmonikas – fachlich ausgeschlossen (9205)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flöte bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere zolltarifliche Kandidaten für Flöten oder flötenähnliche Waren finden sich in anderen Kapiteln. Diese Codenummern kommen nur in speziellen Ausnahmefällen in Betracht.
Alternative Einreihung
Blechblasinstrumente – fachlich ausgeschlossen, da Flöten Holzblasinstrumente sind
Alternative Einreihung
Akkordeons und ähnliche Instrumente – fachlich ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Mundharmonikas – fachlich ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Orgeln, Harmonien – fachlich ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Musikspielzeuginstrumente – abzugrenzen bei einfachen Flötennachbildungen (weniger als eine Oktave, 6 Grifflöcher, ohne Handarbeitsqualität)
Alternative Einreihung
Teile für Musikinstrumente – für Flötenkopfstücke und Einzelteile
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Flöte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flöte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Flöten
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Importkosten-Rechner für Flöten
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Flöten mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen für Flöten
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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