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Sport & FreizeitKapitel 92Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Saxophon: 9205.90.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saxophon (9205.90.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saxophon unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Saxophon Produktbild

Saxophone werden trotz ihres Metallkorpus zolltariflich als Holzblasinstrumente eingereiht, da die Tonerzeugung über ein schwingendes Rohrblatt erfolgt. Die genaue Einreihung hängt von der Bauform und den verwendeten Materialien ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Saxophon beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Saxophon ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  • Position: 9205 - Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
  • Unterposition: 9205 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9205 9090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit des Saxophons (Material, Bauform, Verwendungszweck) abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saxophon

Der HS-Code für Saxophon lautet 9205.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9205.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9205.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9205.90.90.00.0.

Einreihung von Saxophon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Saxophons erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgeblich. Saxophone fallen als Blasinstrumente unter Position 9205. Da sie nicht ausdrücklich in den Unterpositionen 9205.10 (Blechblasinstrumente) oder 9205.90.10 bis 9205.90.50 genannt sind, erfolgt die Einreihung nach AV 6 in die Unterposition 9205.90.90 (andere).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saxophon

Alternative Einreihung

9205.10.00.00.0 3,2 %

Blechblasinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.10.00.0 3,2 %

Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.30.00.0 3,2 %

Mundharmonikas

Alternative Einreihung

9205.90.50.00.0 3,2 %

Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Saxophon (9205) ≠ Blechblasinstrumente (9205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saxophon bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saxophon (9205) ≠ Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente (9205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saxophon bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saxophon (9205) ≠ Mundharmonikas (9205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saxophon bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position kommt für Saxophone nicht in Betracht, da sie eindeutig unter Kapitel 92 (Musikinstrumente) fallen.

Alternative Einreihung

9205.10.00.00.0 3,2 %

Blechblasinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.10.00.0 3,2 %

Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.30.00.0 3,2 %

Mundharmonikas

Alternative Einreihung

9205.90.50.00.0 3,2 %

Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saxophon ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saxophon (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6726/23-19205.90.90.00.0
Blasinstrument aus ABS-Kunststoff mit Tenorsaxophonmundstück und synthetischem Blatt, als Warenzusammenstellung mit Reinigungstuch. Eingereiht unter 9205 90 90 00 0 als 'anderes Blasinstrument'.
DEBTI6639/23-19205.90.90.00.0
Blatt (Rohrblatt) aus synthetischem Kunststoff für Altsaxophon, als Teil für Musikinstrumente der Position 9205 unter 9209 99 20 00 0 eingereiht.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrbestimmungen

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,2 %

Drittlandszoll

USA3,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Saxophon

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saxophon. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Saxophone

Welche Zolltarifnummer hat Saxophon?

Die Zolltarifnummer für Saxophon lautet 9205.90.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 9205.90, der KN-Code 9205.90.90 und dem TARIC-Code 9205.90.90.00 zusammen. Sie gilt für alle Bauformen wie Alt-, Tenor-, Sopran- und Baritonsaxophon.

Welchen HS-Code hat Saxophon?

Der HS-Code für Saxophon ist 9205.90. Er umfasst die Position 9205 (Blasinstrumente) und die Unterposition 9205.90 (andere Blasinstrumente). Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 entsprechen dem international harmonisierten System.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saxophon?

Der Drittlandszollsatz für Saxophon (Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0) beträgt 3,2 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Saxophon zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung des Saxophons erfolgt nach der Art der Tonerzeugung. Trotz seines Metallkorpus wird es als Holzblasinstrument eingereiht, weil der Ton durch ein schwingendes Rohrblatt erzeugt wird. Eine Alternative wäre die Einreihung als Blechblasinstrument (9205.10), die jedoch ausscheidet, da dort die Lippenschwingung des Spielers maßgeblich ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saxophon verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Saxophon kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Verdacht auf eine Falschdeklaration prüft der Zoll die Sendung und kann ein Strafverfahren einleiten. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saxophon?

Ja, für Saxophone gelten Einfuhrkontrollen nach CITES (Artenschutz), wenn das Instrument oder Teile daraus (z. B. Elfenbein) von geschützten Arten stammen. Zudem besteht ein Verbot für Einfuhren von Katzen- und Hundefellen. Für die Ausfuhr können Beschränkungen für Kulturgüter oder Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saxophon?

Die Zolltarifnummer für Saxophon ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9205.90.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (9205.90), dem 8-stelligen KN-Code (9205.90.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9205.90.90.00) sowie einer 11. Kontrollziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saxophon?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Saxophon ist die Position 9205 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, da Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden können.

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